Berateraffäre: Nun prüft der U-Ausschuss, ob von der Leyen vorgeladen werden darf

Titelbild
Ursula von der Leyen.Foto: LUDOVIC MARIN/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Juli 2019

Der Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre im Bundesverteidigungsministerium prüft, ob die frühere Ministerin Ursula von der Leyen als gewählte EU-Kommissionschefin vorgeladen werden kann.

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Hellmich (SPD) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben), er lasse derzeit juristisch prüfen, ob die CDU-Politikerin in ihrer neuen Funktion „als Zeugin vorladbar“ sei. „Einen solchen Fall gab es noch nie.“

Die Aufklärung in der Affäre werde noch mindestens bis Ende des Jahres andauern, sagte Hellmich. „Die Aufklärung geht weiter, die Vorgänge sind noch nicht aufgeklärt, es geht nicht um eine Person.“

SPD-Abgeordneter gegen AKK als Zeugin

Zugleich sprach sich der SPD-Abgeordnete dagegen aus, die neue Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) als Zeugin zu vernehmen.

„Ich sehe keine Veranlassung dazu.“ Es gehe bei der Berateraffäre um Vorgänge vor ihrer Amtszeit. „Sie wird aber mit den Konsequenzen zu tun haben“, sagte Hellmich.

Im Verteidigungsministerium sollen millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts vergeben worden sein. Auch der Vorwurf der Vetternwirtschaft steht im Raum. Mit der Aufklärung der Vorgänge befasst sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. (afp)



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