Berlins Polizeipräsidentin Slowik will Teilnehmerzahl bei Versammlungen auf Hundert begrenzen – Geisel dagegen

Steigende Corona-Zahlen und zunehmende Überforderungserscheinungen bei der Polizei veranlassen deren Chefin Barbara Slowik zu Überlegungen, erneut die maximale Anzahl an Teilnehmern bei Versammlungen zu beschränken. Innensenator Geisel zeigt sich skeptisch.
Titelbild
Barbara Slowik.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Von 13. Oktober 2020

Zwischen Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik und ihrem obersten Dienstherren, Innensenator Andreas Geisel, scheint es Auffassungsunterschiede in der Frage des Umgangs mit Versammlungen unter freiem Himmel zu geben. In einem Interview mit der „Berliner Morgenpost“ hatte Slowik in Anbetracht zuletzt deutlich gestiegener Corona-Fallzahlen über mögliche „vorsichtige“ Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gesprochen. Geisel hält dies nicht für angemessen.

Geisel: Versammlungsbeschränkungen „bislang kein Thema“

„Jeder weiß, dass die Einschränkung der Versammlungsfreiheit wieder einen großen Eingriff bedeuten würde“, zitierte der „Tagesspiegel“ den Innensenator. „Daher haben etwaige Überlegungen bislang keine Rolle bei den Beratungen gespielt.“

Slowik hatte demgegenüber erklärt, dass Berlin trotz Corona im Jahr 2020 eine Höchstzahl an Versammlungen erlebt hätte. Allerdings würden Sperrstunden, Corona-Partys und Einsätze wie bei der Räumung der Liebigstraße 34 die Polizei an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen. Vor diesem Hintergrund könnte es als eine gebotene Maßnahme erscheinen, die Höchstteilnehmerzahl an Versammlungen zu begrenzen – und dies könnte durchaus auch auf das Verständnis der Öffentlichkeit stoßen:

„Ich wäre ja froh, wenn all die Maßnahmen, die jetzt beschlossen sind, reichen. Aber ich finde, das ist eine Maßnahme, die durchaus sinnvoll ist und wichtig wäre. Das Jahr 2020 war für uns eine Spitze bei den Versammlungsanmeldungen. Allein im September hatten wir in Berlin 1054 Versammlungsanmeldungen, von denen mehr als 700 tatsächlich stattgefunden haben. Keine Stadt in Deutschland hat auch nur annähernd vergleichbare Zahlen.“

Berlins Polizei an der Belastungsgrenze

Slowik nennt konkret eine mögliche Obergrenze von 100 Teilnehmern. Eine solche Regelung hatte es ab April bereits gegeben. Man könne sich dann ja immer noch versammeln und seine Meinung kundtun, „aber eben nur begrenzt“. Es gäbe zudem ja auch „digitale und unzählige andere Formen“, sich zu äußern.

„Aber diese großen Versammlungslagen, die wir gesehen haben, führen dazu, dass Berlinerinnen und Berliner aus allen Bezirken sich mischen, dass bundesweit und international angereist wird“, fügt die Polizeichefin hinzu. „Und es heißt, dass Polizistinnen und Polizisten aus der ganzen Stadt zusammenkommen. Wir versuchen jetzt gerade wieder auch in der Polizei, im täglichen Geschäft Inseln zu bilden. Das ist bei Versammlungslagen aber natürlich nicht möglich.“

Slowik von „Aggressivität“ der Reaktionen überrascht

Die Berliner Polizei habe im Sommer immer wieder im Kernbereich dessen aushelfen müssen, was eigentlich als Kernbereich der Tätigkeit des Ordnungsamtes vorgesehen wäre. Es gäbe nicht weniger als 75 Hotspots für illegale Partys mit größeren Menschenansammlungen – wie Hasenheide oder Park am Gleisdreieck. Deshalb könnten die Behörden derzeit „natürlich nie immer überall“ sein und „beim Infektionsschutz nur begrenzt unterstützen“.

Was der Polizei die Arbeit zusätzlich erschwere, sei der Umstand, dass Besucher nicht genehmigter Partys bisweilen sehr ungehalten auf den Einsatz der Exekutive reagierten:

Die Aggressivität hat mich überrascht. Das war, wenn wir etwa mit Flaschen beworfen werden, schon heftig.“

Sollen „Parkwachteln“ künftig Sperrstunden kontrollieren?

Die Polizei sei durchaus bereit, auszuhelfen, aber man müsse auch deutlich machen, dass nicht zuletzt die Sperrstundenkontrolle in der Gastronomie eigentlich die Aufgabe der Ordnungsämter sei. Notfalls müsse man darüber nachdenken, Personen, die mit Aufgaben wie der Parkraumbewirtschaftung betraut wären, befristet von ihrer eigentlichen Aufgabe abzuziehen und der Sperrstundenkontrolle zuzuweisen.

Es gäbe zwar diesbezüglich „rechtliche Probleme“, aber wo ein Konsens hergestellt werden könnte, müsse man auch über Wege nachdenken, diese zu überwinden:

„In Zeiten, in denen Olympische Spiele zum Wohl der Menschen abgesagt werden, sollte man auch darüber nachdenken dürfen, für einige Wochen die Parkraumbewirtschaftung auszusetzen.“

In einigen italienischen Touristenzentren ist dieser Weg in den Sommermonaten tatsächlich beschritten worden. Dort waren im Corona-Jahr bisweilen nicht einmal Parkscheinautomaten in Betrieb.

(Mit Material von afp)



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