Bundesregierung billigt Gesetz für Europäische Staatsanwaltschaft

Die Bundesregierung hat die Weichen für den Aufbau der Europäischen Staatsanwaltschaft gestellt. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf.
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EU-Flagge.Foto: iStock
Epoch Times22. Januar 2020

Die Bundesregierung hat die Weichen für den Aufbau der Europäischen Staatsanwaltschaft gestellt. Das Bundeskabinett billigte nach Angaben von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch den Gesetzentwurf, mit dem die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ab Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Die Behörde soll als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der EU Straftaten wie beispielsweise Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen.

„Die Europäische Staatsanwaltschaft ist ein großer Schritt zur effektiveren Bekämpfung von grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität und ein klares Signal gegen den Missbrauch von EU-Geldern“, erklärte Lambrecht. „Wir schaffen eine gemeinsame Strafverfolgungsbehörde der EU, die schnell und effektiv über Ländergrenzen hinweg ermitteln kann.“ Dafür werde das Know-how der Ermittler aus 22 Mitgliedstaaten zusammengeführt.

Allein durch Mehrwertsteuerbetrug entgehen den EU-Staaten Lambrecht zufolge jedes Jahr Milliardenbeträge. Auch durch Betrug mit EU-Finanzmitteln und Korruptionsdelikte entstehe der EU großer finanzieller Schaden. Die EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft war bereits im November 2017 in Kraft getreten. 22 der 28 EU-Staaten beteiligen sich an dieser verstärkten Zusammenarbeit.

Im September 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde, Laura Codruta Kövesi, als erste Europäische Generalstaatsanwältin. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben. (afp)



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