Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht: Impfverweigerern drohen Kita-Verbot und Bußgelder

Die Masern-Impfpflicht kommt. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.
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Impfung in Deutschland.Foto: iStock
Epoch Times14. November 2019

Die Masern-Impfpflicht kommt – der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich für die Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Wer sein Kind auch künftig nicht gegen die Krankheit impfen will, muss ab März mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Der Weg zur Kita wird dann versperrt, bei Schülern droht ein Bußgeld.

Wer muss künftig den Impfschutz nachweisen müssen?

Vor der Aufnahme in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen und bei der Tagespflege müssen alle Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass sie geimpft sind. Das gilt auch für alle, die dort arbeiten – sowie das Personal in medizinischen Einrichtungen.

Auch in Migrantenunterkünften wird die Impfpflicht für alle eingeführt. Nachgewiesen werden kann die Impfung durch den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft.

Wer schon vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 eine Gemeinschaftseinrichtung besucht oder dort gearbeitet hat, muss den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.

Menschen, die vor 1971 geboren wurden oder denen gesundheitliche Schäden drohen, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für jene, die die Krankheit bereits hatten, was durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.

Was droht bei Verstößen?

Nicht geimpfte Kinder können vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden. Wer sich als Mitarbeiter einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung verweigert, darf dort keine Tätigkeiten aufnehmen. Eltern, die ihre Schulkinder nicht impfen lassen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro rechnen.

Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Gleiches gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften.

Wer soll impfen können?

Vornehmen können die Schutzimpfung alle Ärzte – außer Zahnärzte. Die Dokumentation von Schutzimpfungen wird auch in elektronischer Form möglich sein. Damit soll ermöglicht werden, Patienten automatisiert an Termine für Auffrischimpfungen zu erinnern.

Damit der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wieder mehr freiwillige Reihenimpfungen in Schulen vornehmen kann, sollen zudem die Krankenkassen die Kosten übernehmen. (afp)

Debatte und Abstimmung im Bundestag:

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