CDU zur Grundsteuer: Wenn wir Förderalismus ernst meinen, sollten die Bundesländer die Gesetzeshoheit haben

Der Mittelstand der Union verlangt, die Neuregelung der Grundsteuer komplett den Ländern zu überlassen. Er wird die Bundesregierung zum Verzicht auf ihre Gesetzgebungskompetenz auffordern.
Titelbild
Eine kleine Stadt in den bayerischen Alpen.Foto: iStock
Epoch Times10. Mai 2019

Mittelstandspolitiker der Union verlangen, die umstrittene Neuregelung der Grundsteuer komplett den Ländern zu überlassen.

Der Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand in der Unionsfraktion hat beschlossen, die Bundesregierung zur Vorlage eines sogenannten Freigabegesetzes aufzufordern. Das würde bedeuten, dass der Bund auf seine Gesetzgebungskompetenz verzichtet und den Ländern freie Hand gibt – was Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ablehnt.

„Sollte der Finanzminister an seiner Vorlage unverändert festhalten, wird er Schiffbruch erleiden. Dafür wird es keine Mehrheit im Bundestag geben“, sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises, Christian von Stetten (CDU).

Er bekräftigte, die Pläne seien viel zu kompliziert, außerdem würde gerade in städtischen Gebieten die Grundsteuer stark ansteigen. Es gehe aber auch um die Frage, ob Scholz überhaupt zuständig sei:

Ich bin der festen Überzeugung: Wenn wir den Föderalismus ernst meinen, sollten wir den Ländern die Gesetzeshoheit geben.“

Nach dem Gesetzentwurf von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer künftig vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das stößt in Bayern, aber auch in der Unionsfraktion auf Widerstand. Bayern will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert, und verlangt Öffnungsklauseln für einzelne Bundesländer.

An diesem Freitag hat Scholz in Berlin zu einer Expertenanhörung geladen. Es geht vor allen um die Frage, inwieweit Öffnungsklauseln verfassungskonform wären. Die Zeit drängt, das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt.

Aufbau einer Liegenschafts- und Grundstückdatenbank geht nur langsam voran

Die Behörden der Länder sind einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ zufolge bislang nicht für die Neubewertung von Millionen Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform gerüstet. Der Aufbau einer Liegenschafts- und Grundstückdatenbank für die rund 36,4 Millionen Immobilien komme nur schleppend voran, berichtete die Wirtschaftszeitung am Freitag. Anfang 2019 seien rund zehn Millionen Flurstücke noch immer nicht elektronisch zugeordnet gewesen, heißt es demnach im Bundesfinanzministerium.

Der „Wirtschaftswoche“ zufolge sind vor allem die ostdeutschen Bundesländer, aber auch Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein im Rückstand. Der Zeitung zufolge warnte ein Beamter des Bundesfinanzministeriums schon vor einem Jahr in einem vertraulichen Vermerk, der Aufbau der Datenbank sei erheblich in Verzug. Er prognostizierte die Erfassungsdauer demnach „auf bis zu maximal 13 Jahre“.

Das Bundesfinanzministerium betont der „Wirtschaftswoche“ zufolge in seinem Referentenentwurf zur Reform, Voraussetzung für die Ermittlung der neuen Grundsteuerbeträge sei, „dass die Durchführung des Gesamtverfahrens weitgehend vollmaschinell erfolgt“. (dpa/afp)



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