Verstoß gegen das Grundgesetz? Scholz muss seine Grundsteuer-Reform auf Eis legen

Gibt es bei der neuen Grundsteuer in bestimmten Fällen drastische Steuererhöhungen? Beispielrechnungen sorgen für Wirbel. Ein zentraler Hebel werde darin nicht berücksichtigt, sagt der Städtetag.
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Fast fertig: Ein neues Einfamilienhaus in Schwerin.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times17. April 2019

Der Deutsche Städtetag weist Spekulationen zurück, die Kommunen könnten die Reform der Grundsteuer für drastische Steuererhöhungen nutzen.

„Die Kommunen werden ihre Hebesätze so verändern, dass etwa die heutigen Einnahmen erreicht werden“, sagte Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Sie wollen die Reform nicht dazu benutzen, ihre Haushalte zu sanieren.“

Hintergrund sind Beispielrechnungen des Eigentümerverbands Haus & Grund, wonach es nach den Plänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zur neuen Grundsteuer in bestimmten Fällen zu drastischen Steuererhöhungen kommen kann.

Göppert sagte, die Beispielrechnungen hätten zwei große Schwächen: „Sie betrachten vor allem außergewöhnliche Fälle, in denen die Grundsteuer aufgrund der veralteten Grundstückswerte bisher sehr niedrig war. Außerdem berücksichtigen diese Zahlen nicht die künftigen Hebesätze der Kommunen, die in vielen Fällen neu festgelegt werden.“ Die Beispiele bildeten daher keinesfalls realistisch ab, wie sich der durchschnittliche Grundsteuer-Betrag für Menschen mit Eigenheim oder für Mieterinnen und Mieter entwickeln werde.

Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen.

Scholz will die sogenannte Steuermesszahl massiv senken

Damit diese erste Neubewertung nach Jahrzehnten nicht zu massiven Anstiegen bei der Steuer führt, will Scholz die sogenannte Steuermesszahl massiv senken. Außerdem geht Scholz davon aus, dass die Kommunen einen weiteren Berechnungsfaktor senken, den Hebesatz. Auf diese Weise soll es unterm Strich insgesamt keine großen Mehrbelastungen von Mietern und Hausbesitzern geben. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen.

„Die Städte haben frühzeitig erklärt, dass die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral sein soll“, sagte Göppert. „Hier gibt es eine gemeinsame Linie von Bund, Ländern und Kommunen.“ Es gehe darum, das Volumen der Grundsteuer durch die Reform auch in Zukunft zu sichern. Die Kommunen bräuchten das Aufkommen auch nach der Reform, um Teile ihrer Infrastruktur für die Bürger zu finanzieren, zum Beispiel Schulen und Schwimmbäder.

Die alte Grundsteuer beruhe auf völlig veralteten Grundstückswerten.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn der einzelne Steuerbescheid nach einer Reform mal niedriger oder höher ausfallen kann. Insgesamt aber geht es nicht um eine höhere Grundsteuer, sondern um mehr Steuergerechtigkeit.“

Auch das Finanzministerium hatte die Berechnungen von Haus & Grund scharf zurückgewiesen. Der Verband habe die von Bürgermeistern allerorten angekündigte Absenkung der Hebesätze bewusst unterschlagen. „Mit seriösen Berechnungen hat das nichts zu tun – das ist Propaganda.“

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte einen Entwurf für eine Reform der Grundsteuer vorgelegt, der allerdings in der Union auf Skepsis stößt. Das Kabinett soll sich Ende April mit dem Entwurf befassen.

Termin zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht zu halten

Der Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer verzögert sich offenbar und soll einem Bericht zufolge nicht wie geplant Ende April vom Kabinett beschlossen werden. „Der Termin ist nicht zu halten“, zitierte die „Wirtschaftswoche“ am Mittwoch aus dem Bundesfinanzministerium. Minister Olaf Scholz plant demnach zudem eine Veranstaltung mit Verfassungsrechtlern, um Bedenken auszuräumen, sein Reformentwurf verstoße gegen das Grundgesetz.

Juristisch umstritten ist dabei auch eine besonders von der CSU geforderte Öffnungsklausel, die den Bundesländern eine eigene Reform erlauben könnte. Bayern bevorzugt anders als vom Finanzministerium vorgeschlagen eine Immobilienbewertung nach der Fläche. Nach Scholz‘ Vorschlägen sollen hingegen zum Beispiel auch die Nettokaltmiete und das Baujahr einfließen.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit Einnahmen von mehr als 14 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Finanzquelle. Die Steuer muss allerdings reformiert werden, weil die dafür benötigten Einheitswerte vollkommen veraltet sind. Bis spätestens 2024 muss die Reform umgesetzt sein. (dpa/afp)



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