Dr. Gassen: „Normalbetrieb der Gesellschaft sollte nicht als Geschenk an die Bevölkerung verkauft werden“

Am 13. Mai gab es in Deutschland 18.233 an COVID-19 erkrankte Menschen. Das relativiert den Blick auf die Wuhan-Lungenentzündung, stellen Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung fest. Gleichfalls sollte die Einschränkungen von Grundrechten begründet werden und nicht das Wiedereinsetzen von Grundrechten, erklärt Dr. Gassen im Video.
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Am 23. Mai 2020 in Berlin bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Von 24. Mai 2020

Mit Stand 13. Mai gab es in Deutschland 18.233 an COVID-19 erkrankte Menschen in Deutschland, erklärt Dr. Gassen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Werden die aktuellen Daten des RKI vom 24. Mai entsprechend verrechnet, sind derzeit 9.734 Menschen erkrankt (178.281 Infizierte minus 8.247 Todesfälle minus 160.300 Genesene).

Diese Zahl gaben Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bekannt. Die KBV informiert regelmäßig per Video vom aktuellen Stand der ambulanten Versorgung in der Corona-Pandemie. Derzeit stabilisiere sich die Entwicklung in Deutschland auf niedrigem Niveau, so Dr. Gassen. Er verweist darauf, dass die Zahl der Infektionen kontinuierlich zurückgeht.

Aus den Zahlen ist ebenfalls zu sehen, dass die Inzidenz bei über 80-Jährigen bis zu 70 Prozent höher ist als bei anderen Gruppen. Zu fragen wäre für ihn daher, ob die massiven Schul- und Kitaschließungen den erhofften Effekt gebracht haben.

Was tun mit einzelnen regionalen „Hotspots“?

Seit der neuen Regelung von „50 neue Fälle auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen“ sind einige Landkreise mit höheren Werten aufgefallen. Dr. Gassen bemängelt, dass tatsächlich viele regionale Faktoren in dieser Zählweise unberücksichtigt bleiben. Es sei ein Unterschied, ob die Fälle in Landkreisen auftreten, die praktisch keine stationären oder ambulanten Strukturen haben oder in Regionen mit Intensivkapazitäten.

Die Belastung der einzelnen Regionen werden von dieser Regelung nicht abgebildet, diese sei zu holzschnittartig und spiegele nicht den realen Bedarf wider.

Wie im Video angesprochen wird, sollte über dem Thema COVID-19 nicht vergessen werden, dass auch andere Krankheitsbilder existieren. Die Versorgung dieser Menschen sollte wieder mehr in den Vordergrund rücken. Dr. Gassen verweist darauf, dass perspektivisch mit mehr Toten zu rechnen sei, die nicht an COVID-19 selbst verstarben, sondern an den Maßnahmen um die Pandemie herum. Die Wartelisten für OPs sollten abgearbeitet, die Krebsvorsorge und andere medizinische Maßnahmen wieder aufgenommen werden.

Durch COVID-19 stieg die Anzahl der psychischen Erkrankungen eher nur unwesentlich um 18.200 Fälle an. Die Maßnahmen im Umfeld lassen allerdings befürchten, dass „Kollateralfolgen“ im Bereichen von Depressionen, Angst- und Suchtstörungen verstärkt auftreten.

Weitere Themen des Videos:

– Es ist mit Beitragserhöhungen der Krankenkassen zu rechnen.
– Versicherungsfremde Leistungen sollten in Zukunft nicht von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, sondern „aus anderen Töpfen“ kommen.
– Zurzeit hat die KBV keinen Überblick darüber, wie viele Arztpraxen Kurzarbeitergeld beantragten.
– Immunitätsnachweis – ja oder nein? – Bei SARS-CoV-2 ist unbekannt, ob eine durchlaufene Erkrankung die Menschen immunisiert und wenn ja, wie lange.
– Die Einschränkungen von Grundrechten sollten begründet werden – und nicht das Wiedereinsetzen von Grundrechten.
– Der Normalbetrieb der Gesellschaft sollte nicht als Geschenk an die Bevölkerung verkauft werden.
– Ist schon die Zeit für eine erste Bilanz des Lockdowns aus medizinischer Sicht?
– Wie bereiten sich die Praxen auf eine mögliche zweite oder dritte Welle der Erkrankung vor? Rein rechnerisch würde auf jede 5. Arztpraxis ein Corona-Fall kommen, das überlastet das Gesundheitssystem nicht. (Stand 13. Mai 2020)
– Telefonische Krankschreibungen sollten nach Pfingsten nicht mehr möglich sein

RICHTIGSTELLUNG durch die KBV ab Minute 13:32, Häufige psychische Erkrankungen: Hier sind die Suchterkrankungen mit einer falschen Zahl angegeben. Statt 16.220.000 sind es 5.770.000 von Suchterkrankungen Betroffene.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlichte am 15. April 2020 ihr Konzept „Back to Life“ zum stufenweisen Abbau der Einschränkungen für die deutsche Bevölkerung.

 



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