Duldung abgelehnter Asylbewerber wegen fehlender Papiere wird zum Dauerzustand

Nicht jeder ausreisepflichtige Ausländer muss sofort gehen. Viele erhalten eine "Duldung". Die ist zwar befristet. Bei einem Teil der abgelehnten Asylbewerber wird die Duldung trotzdem zum Dauerzustand.
Titelbild
Eine junge Frau hält einen Ausweis für Flüchtlinge in der Hand mit dem Titel: Aussetzung der Abschiebung (Duldung).Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Epoch Times27. April 2019

Wenn deutsche Behörden einem abgelehnten Asylbewerber eine Duldung erteilen, liegt das häufig an fehlenden Dokumenten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Ende Februar waren in Deutschland rund 240.000 Menschen ausreisepflichtig. 184.013 dieser abgelehnten Asylbewerber verfügten aber über eine Duldung. Das heißt, die Behörden sehen bei ihnen Gründe, die einer kurzfristigen Abschiebung entgegenstehen.

Nach Angaben der Bundesregierung lebte zum Stichtag 28. Februar 2019 mehr als 76.000 Ausländer in Deutschland, die wegen fehlender Reisedokumente eine Duldung erhalten hatten. Bei knapp 74.000 Geduldeten wurden im Ausländerzentralregister „sonstige Gründe“ angeführt. Dem Vernehmen nach spielen teilweise auch in diesen Fällen fehlende Papiere und ungeklärte Identitäten eine Rolle.

Rund 11.300 Ausländer durften wegen familiärer Bindungen zu einem Duldungsinhaber erst einmal in Deutschland bleiben. Zur Betreuung kranker Angehöriger, zur Beendigung einer Ausbildung oder aus anderen „dringenden humanitären oder persönlichen Gründen“ wurde in rund 12.000 Fällen von einer Abschiebung abgesehen. In 451 Fällen ordneten die Behörden die Abschiebung nicht an, weil der Ausländer für ein Strafverfahren in Deutschland bleiben sollte. 3681 Duldungen wurden aus medizinischen Gründen ausgesprochen.

Laut Ausländerzentralregister lebten Ende Februar rund 15 000 Afghanen, 13 538 Iraker und fast 11 000 Serben mit einer Duldung in Deutschland. Knapp 4 600 Geduldete durften aufgrund eines Abschiebungsstopps bleiben. Aktuell gilt beispielsweise ein Abschiebungsstopp nach Syrien.

Das Bundeskabinett hatte vor Ostern einen Gesetzentwurf für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Er sieht unter anderem eine kurze Haft für Ausreisepflichtige vor, um sie zu einem Besuch in der Botschaft ihres Herkunftslandes zu zwingen. Voraussetzung für diese „Mitwirkungshaft“ wäre demnach, wenn jemand einen ersten Termin zur Identitätsklärung in der Auslandsvertretung ohne triftigen Grund versäumt hat.

Mit dieser Möglichkeit zur Inhaftierung schon nach einem einmaligen Fernbleiben stelle die Bundesregierung unter Generalverdacht, kritisierte Polat. Sie sagte: „Diese neue Form der Beugehaft, mit dem Ziel massiven Druck auf die Betroffenen aufzubauen und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ist in ihrer Verhältnismäßigkeit höchst bedenklich.“ (dpa)



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