Energiewende kostet viel mehr als die Bundeswehr

Die Kosten für die Energiewende in Deutschland sind nahezu doppelt so hoch wie die Ausgaben für die Bundeswehr. Einen Einspruch des Finanzministers gibt es nicht. Doch eine nur sehr geringfügige Aufstockung des Verteidigungsetats wird kritisch gesehen.
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Hochspannungsmasten in Jänschwalde.Foto: Patrick Pleul/dpa

Für das Jahr 2018 beträgt der Bundeswehretat 36,859 Milliarden Euro. Er soll bis zum Jahr 2020 auf 39,176 Milliarden Euro steigen.

Im Vergleich zu den Kosten der Energiewende sind dies lächerliche Beträge. Geplant sind 2018: 36,859 Milliarden Euro, 2019: 37,850 Milliarden Euro und 2020: 39,176 Milliarden Euro für die Landesverteidigung auszugeben.

Der Aufwand für die Energiewende in Deutschland summiert sich annähernd auf das Doppelte des Verteidigungsetats.

Einen Einspruch des Finanzministers gegen diese Geldverschwendung gibt es nicht. Doch eine nur sehr geringfügige Aufstockung des Verteidigungsetats wird kritisch gesehen, obwohl die Bundeswehr nach Medienberichten praktisch wehrunfähig ist.

EEG-Umlage nur die Spitze der Wendekosten

Die Umlage für Ökostrom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), die auf den Stromrechnungen ausgewiesen wird, summiert sich „nur“ auf rund 25 Milliarden Euro, also deutlich weniger als der Bundeswehretat.

Doch die Umlage ist nur die Spitze der immer höher werdenden Kosten der Energiewende. Die Gesamtkosten liegen deutlich über 50 Milliarden Euro im Jahr.

Ein großer Teil davon ist in den Netzgebühren versteckt. Sie müssen und werden immer schneller steigen, weil sowohl das Niederspannungsnetz für die Stromaufnahme der weit verstreuten Ökostromanlagen ausgebaut werden muss, als auch neue Stromtrassen gebraucht werden.

Hinzu kommt der Ausbau der Umspannungswerke, die den Ökostrom auf die hohen Transportspannungen transformieren. Ökostrom soll über weite Strecken von Nord- nach Süddeutschland transportiert werden. Damit sind Leitungsverluste von etwa 10 Prozent verbunden.

Energiewende treibt die Regelkosten auf das Zwanzigfache

Kaum bekannt sind die hohen und weiter steigenden Kosten für das Regeln des Stromes auf eine konstante Spannung und Frequenz. Strom muss im Zeitpunkt seiner Entstehung auch wieder verbraucht werden. Er lässt sich nicht direkt speichern.

Schaltet ein Verbraucher ein Gerät ein, sinkt im Netz die Spannung. Es muss dann die Stromproduktion erhöht werden, bis die Sollspannung wieder erreicht ist. Umgekehrt muss beim Abschalten die Stromproduktion gedrosselt werden.

Mit der vorrangigen Einspeisung des wetterabhängigen Ökostroms muss nun auch ein Ausgleich für die schnell und häufig wechselnden Einspeisemengen geschaffen werden.

Dieser Aufwand ist riesig, hierzu müssen einige große Kohlekraftwerke in Bereitschaft stehen. Der Regelaufwand für die Stromversorgung hat sich seit dem Beginn der Energiewende von etwa 100 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro jährlich verzwanzigfacht.

Entsorgungskosten von überflüssigem Ökostrom

Die installierte Leistung der Ökostromanlagen hat 100.000 Megawatt (MW) erreicht. Die gleiche Leistung haben auch die konventionellen Kraftwerke, also die Braunkohle-, die Steinkohle-, die Kern- und die Gaskraftwerke.

Der Bedarf schwankt in Deutschland je nach Wochentag und Tageszeit zwischen 45.000 und 85.000 MW. Bei Sonnenschein und Starkwind kann die Leistung der Ökostromanlagen 70 Prozent der installierten Leistung erreichen.

Trifft dies zusammen mit einer geringen Nachfrage durch die Verbraucher, gibt es zu viel Ökostrom, den man verbrauchen muss. Er wird dann über die Strombörsen unter Zuzahlung entsorgt. Die Verbraucher erhalten also noch Geld für den Strom, den sie abnehmen.

Am 1. Mai 2018 war wieder einmal eine solche Situation. Zur Entsorgung überflüssigen Ökostroms wurden mehr als 10 Millionen Euro aufgewendet. Zur letzten Jahreswende waren es sogar mehr als 50 Millionen Euro.

Werden Ökostromanlagen bei Überschussproduktion abgeschaltet, erhält der Betreiber nach dem EEG eine Ausfallvergütung von 90 Prozent der Einspeisevergütung – ohne Strom zu liefern. Die Ausfallvergütung betrug 2016 mehr als 600 Millionen Euro. Jede weitere Ökostromanlage erhöht diese Kosten.

Staatliche Ausgaben

Bisher wurden die wesentlichen technischen Kosten der Energiewende aufgeführt. Sie sind zumindest in Teilen der Öffentlichkeit bewusst. Der Staat wendet aber zusätzlich noch viel Steuergeld auf, um die Energiewende durchzusetzen.

Eine Reihe von Forschungsinstituten wie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik, das Energie-Forschungszentrum Niedersachsen und andere Einrichtungen wird weitgehend aus Steuern finanziert.

Dazu kommen viele Aufträge an Forschungseinrichtungen, die die Energiewende stützen sollen. Auftraggeber sind eine Reihe von Bundesministerien und viele Landesministerien. Die Aufträge werden nach Feststellung des Bundesrechnungshofes nicht untereinander koordiniert. Er moniert auch, dass weitgehend eine Erfolgskontrolle fehlt.

Aufwendig sind auch die staatlich finanzierten Energie- und Klimatagungen. Erinnert sei an die Klimatagung in Bonn und an die Energietagung in Berlin vor wenigen Wochen. Hier werden viele Millionen Euro ausgegeben, um sich selbst zu bestätigen. Dabei werden nur Referenten eingeladen, die den ideologischen Kurs der Regierung stützen, kritische Stimmen sind ausgeschlossen.

Teure Verwaltung

Der größte Posten ist jedoch der staatliche Aufwand zur Durchsetzung der Energiewende. In vielen Ministerien von Bund und Land sind dafür große Abteilungen aufgebaut worden. Das Wirtschaftsministerium hat dafür sogar einen Staatssekretär.

Auch in den Kreisen und Kommunen sind viele Mitarbeiter mit der Prüfung und Genehmigung von Ökostromanlagen beschäftigt. Die Kultus- und Schulministerien schicken Multiplikatoren in Schulen; jeder Kreis, jede Stadt und jede Gemeinde hat einen Klimaschutzbeauftragten, der weitgehend aus Bundesmitteln bezahlt wird.

Die Kosten für diesen gewaltigen Verwaltungsaufwand sind nicht bekannt. „Vernunftkraft“, ein Zusammenschluss von über 800 Bürgerinitiativen gegen Windstrom, schätzt die jährlichen Verwaltungskosten auf mehr als 20 Milliarden Euro.

Der Artikel von Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel erschien zuerst auf der Webseite „Deutsche Zivilgesellschaft“, dzig.de. Der Artikel stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar und muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren der Epoch Times wiedergeben.

 

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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