Fünf Bundesländer mussten im ersten Halbjahr 2019 Schulden machen – NRW besonders betroffen

Ein Jahr vor Inkrafttreten der Schuldenbremse weisen fünf Bundesländer wieder ein Haushaltsdefizit auf. Besonders in Nordrhein-Westfalen verschlechterte sich demnach die Haushaltslage.
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Die Entwicklung der Länderhaushalte stellte sich "auch Ende Juni erneut schlechter dar als im vergangenen Vorjahreszeitraum".Foto: istock
Epoch Times7. August 2019

Ein Jahr vor Inkrafttreten der Schuldenbremse weisen fünf Bundesländer wieder ein Haushaltsdefizit auf. Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein mussten im ersten Halbjahr 2019 Schulden machen, wie aus einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, aus der das „Handelsblatt“ am Mittwoch zitierte.

Besonders in Nordrhein-Westfalen verschlechterte sich demnach die Haushaltslage. Machte das größte Flächenland im Vorjahreszeitraum noch ein Plus von 2,2 Milliarden Euro, fuhr es im ersten Halbjahr nun laut Finanzministerium ein Defizit von 1,1 Milliarden Euro ein. Dies sei auf deutlich höhere Ausgaben zurückzuführen.

Auch das Saarland wies den Angaben zufolge mit 260 Millionen Euro ein kräftiges Defizit aus. Etwas geringer fiel das Minus in den drei anderen Defizit-Ländern aus.

Entwicklung verschlechtert sich erneut

Zwar erzielten die 16 Bundesländer insgesamt einen Überschuss von 8,7 Milliarden Euro, zitierte das „Handelsblatt“ aus der Vorlage. Die Entwicklung der Länderhaushalte stellte sich aber „auch Ende Juni erneut schlechter dar als im vergangenen Vorjahreszeitraum“.

Im Vorjahr hatten die Länder in den ersten sechs Monaten noch ein Plus von 16,3 Milliarden Euro erzielt. Den höchsten Überschuss im ersten Halbjahr 2019 wies Bayern mit 2,5 Milliarden Euro aus, gefolgt von Hessen mit 1,6 Milliarden, Niedersachsen mit 1,4 Milliarden und Berlin mit 1,1 Milliarden Euro.

Die Schuldenbremse für Bund und Länder wurde 2009 beschlossen, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Für die Länder sieht sie vor, dass sie ab 2020 keine Schulden mehr aufnehmen dürfen, um ihre Haushalte auszugleichen. Ausnahmen sind bei Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen erlaubt. (afp)



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