Gasumlage soll bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen

Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe teilte am Montag die neu beschlossene Höhe der Gasumlage mit. Diese gilt ab 1. Oktober und bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für Verbraucher.
Der Gasverbrauch wird auf einem Gaszähler eines privaten Haushaltes angezeigt.
Der Gasverbrauch wird auf einem Gaszähler eines privaten Haushaltes angezeigt.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Epoch Times15. August 2022

Die Höhe der geplanten Gasumlage soll 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das teilte der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) am Montag mit. Sie liegt damit im Bereich der zuletzt vom Bundeswirtschaftsministerium genannten Spanne zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde.

Die entsprechende Rechtsverordnung soll ab 1. Oktober greifen und am 1. April 2024 enden. Alle Gasverbraucher sollen die Umlage zahlen, um durch Lieferkürzungen Russlands in Schieflage geratene Gasimporteure zu stabilisieren. Das Wirtschaftsministerium geht aber von etwas Zeitverzug aus, bis die Umlage tatsächlich bei allen Verbrauchern ankommt. Sie wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen

Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher werde die Umlage wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen auftauchen.

Das Wirtschaftsministerium sieht die Umlage als Folge des Ukraine-Kriegs. Dieser habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.

Mehrkosten für Verbraucher

Die jetzt beschlossene Höhe von zunächst 2,419 Cent bedeutet deutliche Mehrkosten für die Verbraucher im Jahr, bei einem Durchschnittsverbrauch von 12.000 Kilowattstunden rund 290 Euro ohne Mehrwertsteuer. Hinzu kommen weitere reguläre Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen dürften.

Die Maßnahme ist umstritten, auch weil zahlreiche Fragen noch ungeklärt sind. So ist bei vielen Gasanbietern noch unklar, ob sie die Umlage fristgerecht an Kunden weitergeben können. Der Umgang mit Abnehmern mit Preisgarantien ist zum Beispiel noch nicht geklärt. Strittig ist zudem, ob auch noch Mehrwertsteuer auf die Umlage obendrauf kommt.

Die Bundesregierung hatte die EU zuletzt um eine Ausnahme gebeten, um auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichten zu können. Das europäische Recht sieht eine solche Ausnahme allerdings bisher nicht vor. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die ganze Maßnahme vor Gericht landet, bis hin zu einer Verfassungsklage.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte den Bürgern angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zusätzliche Entlastungen zugesichert. Es werde niemand alleine gelassen.

Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits Anfang August der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf. Trotz der zahlreichen offenen Fragen hatte das Wirtschaftsministerium zuletzt bekräftigt, an der Einführung zum 1. Oktober festzuhalten.

Zwölf Importeure haben für Gasumlage 34 Milliarden Euro angemeldet

Hinter der neu geplanten Gasumlage stecken die Anmeldungen von zwölf Gasimporteuren im Umfang von insgesamt 34 Milliarden Euro. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montagmittag mit. Die Gesamtsumme beziehe sich auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 und entspreche 90 Prozent der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diesen Zeitraum.

Zunächst handelt es sich dabei nur um Prognosen. „Am Ende des Umlagezeitraums wird dann anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet“, so das Wirtschaftsministerium. Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollten, konnten 90 Prozent ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dabei durften nur Mengen angerechnet werden, die ursprünglich in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert worden waren.

Die entsprechenden Lieferverträge mussten vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sein. Welche Unternehmen letztlich ihre Kosten angemeldet haben, teilte das Ministerium zunächst nicht mit. RWE und Shell hatten angedeutet, auf die Umlage zu verzichten. Diese Unternehmen hatten zuletzt Milliardengewinne gemeldet. (dts/dpa/mf)



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