Gesetz zur Anpassung an den Klimawandel beschlossen – Union und AfD lehnen es ab
Bund, Bundesländer, Städte und Gemeinden sind künftig per Gesetz dazu verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels in ihre Planungen einzubeziehen. Für den Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Steffi Lemke stimmten die Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP. AfD und Unionsfraktion lehnten es ab, die Linken enthielten sich. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, in Kraft tritt es zum 1. Januar 2024. Kritik kam vor allem aus den Reihen der CDU, die das Gesetz für verfassungswidrig hält.
Mehr Bäume und grüne Fassaden in Städten
Das Gesetz zur Anpassung an den Klimawandel sieht neben Maßnahmen, an die sich Bund, Länder und Kommunen halten müssen auch Berichtspflichten vor, schreibt die „Tagesschau“ auf ihrer Internetseite. Demnach müssen Kommunen etwa Vorsorge für den Umgang mit Starkregen, Hitze oder Dürre treffen. Um „massive Schäden“ an der Infrastruktur und negative Folgen für die Bevölkerung zu verhindern, könnten in Städten beispielsweise Flächen entsiegelt, Bäume gepflanzt oder Fassaden begrünt werden.
Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, eine Vorsorgestrategie mit „messbaren Zielen“ vorzulegen. Laut §3 muss dies bis zum Ablauf des 30. September 2025 geschehen. Die Regierung setzt diese Ziele um und schreibt sie „unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse“ alle vier Jahre fort. Der Paragraf regelt auch die sogenannten „Handlungsfelder“ mit verschiedenen „Clustern“ wie Gesundheit, Infrastruktur, Wasser, Stadtentwicklung, Bevölkerungsschutz und einigen weiteren Kapiteln.
Ministerien geben Studie in Auftrag und begleiten sie
Laut einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstitut „Prognos“ seien für Deutschland bis 2050 klimawandelbedingte Folgekosten zwischen 280 und 900 Milliarden Euro zu erwarten. Auftraggeber der Studie war das Bundesministerium für Klimaschutz. Fachlich begleitet hat sie das Bundesumweltministerium.
Die Kommunalverbände hatten im Verlauf der Bundestags-Anhörung deutlich gemacht, dass die Umsetzung des Gesetzes davon abhänge, ob der Bund die Planungen und Maßnahmen mitfinanziert. Die 11.000 deutschen Kommunen sollen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Doch bisher gelänge das nur wenigen Kommunen, schreibt die „Tagesschau“ mit Verweis auf Aussagen der privaten Organisation Klima-Allianz Deutschland.
„Über die konkreten Maßnahmen muss vor Ort entschieden werden“, stellte Umweltministerin Lemke klar. Es sei „ein breit angelegter Beteiligungsprozess“ vorgesehen. Als Beispiele nannte die grüne Politikerin Hitzeaktionspläne für Krankenhäuser, die Anpassung von Anbaumethoden in der Landwirtschaft oder angepassten Versicherungsschutz für Bürgerinnen und Bürger.
Das Gesetz enthält keine konkreten Regelungen zur Finanzierung. Dies sei nicht möglich, da der Bund Vorhaben der Kommunen nicht direkt finanzieren könne, so die „Tagesschau“ weiter. Bislang gehe das nur bei Modellprojekten. Doch bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung – wie etwa die Rückverlegung eines Deiches – könnten schon mal 20 Jahre ins Land gehen.
Urteil des Verfassungsgerichts reißt Loch in Finanzierungspläne
Zudem reiße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verwendung von Corona-Krediten für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) als verfassungswidrig erklärt hatte, ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Klimavorhaben der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund räumte Lemke ein, dass es Probleme mit der Finanzierung gebe. Sie verwies zugleich auch auf die Dringlichkeit: „Aber wenn wir das unterlassen würden, wären die Kosten um ein Vielfaches höher.“ Man könne die Krise nicht einfach ignorieren. „Wir haben keine Wahl, wenn es um die Realisierung der Gegenmaßnahmen geht“, betonte sie. „Wir müssen Klimaschutz betreiben und auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterlegen.“
CDU hat verfassungsrechtliche Bedenken
Die offene Finanzierung und ein Mehr an Bürokratie kritisierte laut „Tagesschau“ die Union am Klimaanpassungsgesetz. Steffen Bilger (CDU) sagte, dieses sei „ein bürokratischer Torso ohne konkreten Inhalt“. Die „Frankfurter Rundschau“ zitiert Bilger mit den Worten: „Das einzige, was die Positionen der Klimapolitik der Koalition zusammenhielt, war Geld“ sagte er in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Ampelregierung nun verbietet, 60 Milliarden Euro Coronahilfen für den Klimaschutz umzuwidmen. „Spätestens jetzt ist klar, diese Bundesregierung hat keinen Plan, insbesondere auch beim Klimaschutz.“ Der Unionspolitiker empfahl der Regierung, sich erst um die Finanzierung zu kümmern, bevor sie Pflichten und Förderung beschließe.
Unklar bleibe zudem, wie konkret die Regierung gegen Klimafolgen vorgehen wolle. Bilger äußerte gegen das Gesetz auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Die fehlende Finanzierung war auch der zentrale Kritikpunkt der AfD-Fraktion. Kommunen könnten die Kosten und den personellen Aufwand der Klimaanpassung nicht stemmen, sagte der Abgeordnete Andreas Bleck und forderte: „Der Bund muss eine solide und verbindliche Finanzierung sicherstellen, bevor er die Länder und Kommunen zur Klimafolgenanpassung verpflichtet“. Statt Geld in „sinnlose Klimaschutzmaßnahmen“ solle besser in Klimaanpassungsmaßnahmen und in den Bevölkerungsschutz investiert werden.
Linke wollen mehr Geld für ökologischen Waldumbau
Aus Sicht der Fraktion der Linken muss schneller gehandelt werden, forderte Ralph Lenkert mit Blick auf den steigenden Flächenverbrauch in Deutschland. Mehr bebaute Flächen heizten sich schneller auf, ließen Wasser nicht versickern und verhinderten die Grundwasserneubildung. „Und trotzdem bekommen Kommunen mehr Fördermittel für das Pflastern von Flächen als für neue Grünanlagen.“ Das müsse sich ändern, forderte Lenkert. Es müsse mehr Geld für einen ökologischen Waldumbau und die Umsetzung der geplanten Wasserstrategie zur Verfügung gestellt werden.
Im Vorfeld hatte Anja Weisgerber, umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert, dass es „bemerkenswert“ sei, „dass die Regierung zwei Jahre gebraucht hat, um diese mageren 14 Paragrafen auszuarbeiten“. Die Ampel müsse „endlich handeln“. Maßnahmen müssten bis Ende 2024 vorliegen. Das selbstgesteckte Ziel Ende September 2025 nannte Weisgerber „definitiv zu spät“.
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