Gesetzesänderung gegen Extremismus: Soldaten sollen künftig schneller entlassen werden können

Die Bundeswehr will Soldaten bei besonders schweren Verfehlungen schneller entlassen können. Bekannt wurden zuletzt Extremismusfälle, aber auch Missbrauchstaten oder eine Verwicklung in Kinderpornografie.
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Soldaten der Panzergrenadierbrigade 37 vor einem Schützenpanzer "Marder".Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times3. Juni 2020

Das Bundeskabinett hat mit einer Änderung des Soldatengesetzes den Weg für eine schnellere Entlassung von Extremisten und Straftätern aus der Bundeswehr freigemacht.

Die Ministerrunde beschloss dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vorgelegt hatte. Über die Verschärfung des Gesetzes muss noch der Bundestag entscheiden.

„Der heute beschlossene Gesetzentwurf ergänzt das bewährte System der Sanktionierung schwerwiegenden Fehlverhaltens und leistet einen weiteren, wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Extremismus und anderen schweren Straftaten in der Bundeswehr“, teilte Kramp-Karrenbauer dazu mit. „Wer das Ansehen der Bundeswehr auf diese Weise gefährdet, kann nicht in der Bundeswehr verbleiben.“

Auch nach acht Jahren Dienst soll fristlose Kündigung möglich sein

Die Änderung soll es möglich machen, Zeitsoldaten künftig bei besonders schweren Verfehlungen auch noch im fünften bis achten Dienstjahr fristlos entlassen zu können – „wenn das Verbleiben im Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde“.

Bisher komme eine Beendigung des Dienstverhältnisses von Soldaten auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr „nur durch eine strafrechtliche Verurteilung oder durch Entfernung aus dem Dienstverhältnis im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens in Betracht“, teilte das Verteidigungsministerium mit. „Beide Verfahren bringen es mit sich, die Soldatin oder den Soldaten noch über einen langen, häufig über mehrere Jahre dauernden Zeitraum im Dienstverhältnis belassen zu müssen.“

Schnellere Reaktionen sollen auch im Disziplinarrecht möglich werden. Erklärtes Ziel ist es, die Ansprüche Beschuldigter auf ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu wahren.

Extremismusfälle machten Schlagzeilen

In den vergangenen Jahren hatten mehrere Fälle von Extremismus in der Bundeswehr Schlagzeilen gemacht. So fand die Polizei bei einem Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK), der bereits im Blick des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) war, ein Waffenversteck mit Munition und Sprengstoff im Garten.

Gegen Beschuldigte werden bei begründetem Verdacht mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter ein Uniformtrageverbot und ein Verbot, militärische Liegenschaften zu betreten. Über Entlassungen entscheiden in letzter Konsequenz die Urteile ziviler Gerichte nach zumindest bislang oft jahrelangen Verfahren. (dpa)



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