Gesetzesänderungen im September: Weniger Asylleistungen, kein iTAN – dafür kostenlose Kita in München

Zum ersten September wird nicht alles teurer - in München entfallen teilweise die Kita-Gebühren, und YouTube zeigt vormals exklusive Inhalte kostenlos. Diese Gesetzesänderungen stehen im September bevor.
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Gesetzesänderungen im September machen nicht alles teurer. Während das WLPT-Messverfahren möglicherweise zu höheren KFZ-Steuern führt, entfallen die Kita-Gebühren für 3 bis 6-Jährige - zumindest in München.Foto: iStock
Epoch Times29. August 2019

Die größte Änderung im September betrifft ganz Deutschland: Wie Focus online schreibt, tritt am 14. September die neue Zahlungsdienstrichtlinie „PSD2“ in Kraft. Sie vereinheitlicht EU-weit den Zahlungsverkehr neu und „soll das Online-Banking sicherer machen“ – auch über die EU-Grenzen hinaus.

„PSD2“ soll Online-Banking sicherer machen

Die bevorstehenden Gesetzesänderungen beruhen auf der Grundlage der Zwei-Faktor-Authentifizierung und schafft die bisher geduldeten Tan-Listen auf Papier endgültig ab. Zwei-Faktor-Authentifizierung ist mit „Haben und Wissen“ gleichzusetzen und beruht darauf, dass Tan-Listen gestohlen werden könnten. Neuerdings müssen Nutzer von Online-Banking nicht nur eine TAN (Wissen) eingeben, die sie per SMS oder App erhalten, sondern sich zusätzlich über ihr Gerät (Haben) ausweisen.

Gegenüber Focus ergänzt die Postbank, dass dieses Verfahren auch für den Login gilt: „Wer sich künftig in sein Online-Banking einloggen möchte, benötigt nicht nur Benutzernamen und Passwort beziehungsweise Kontonummer und PIN, sondern muss seine Identität in einem weiteren Schritt auch noch mit einem Sicherheitsverfahren bestätigen.“

Zudem erhalten Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleister mit der EU-Richtlinie und – ihrem Einverständnis – Zugriff auf ihr Konto, sodass sich sie sich nicht bei jedem Online-Kauf bei ihrer Bank einloggen müssen, sondern einen dritten Zahlungsdienstleister – auf der Webseite des Onlineshops – beauftragen können. „Zugang wird diesen Anbietern aber nur gewährt, wenn Sie als Kontoinhaber dem explizit zustimmen“ ergänzt die Bundesbank.

Kürzung der Asylleistungen

Eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) führt zu einer Verminderung der Geldleistungen für Asylbewerber. Kosten für Strom und Instandhaltung der Wohnung werden laut Focus künftig ausgegliedert, sodass die Leistungen für Erwachsene um etwa 10 Euro sinken.

Während die Leistungen für Kleinkinder (0-5) und Jugendliche (14-17) nahezu unverändert bleiben, steigt der Zuschuss für Schulkinder (6-13) um 26 Euro auf 268 Euro pro Monat.

  • Alleinstehende und Alleinerziehende außerhalb einer Sammelunterkunft: 344 statt 354 Euro
  • Paare in einer Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft: 310 statt 318 Euro
  • Erwachsene bis 25 Jahre, im Haushalt ihrer Eltern und Erwachsene „in einer stationären Einrichtung“ 275 statt 284 Euro
  • Jugendliche, 14 bis 17 Jahre: 275 statt 276 Euro
  • Kinder, 6 bis 13 Jahre: 268 statt 242 Euro und
  • Kinder bis 5 Jahre: unverändert 214 Euro

Quelle: Focus

Neuer WLTP-Abgastest für alle verbindlich

Nachdem nach der Einführung des WLTP-Zyklus zur Abgasmessung Tausende Fahrzeuge ohne Zulassung auf Vorrat produziert wurden, sollen Gesetzesänderungen der EU eine Wiederholung des Chaos von vor einem Jahr vermeiden.

Sowohl die Richtlinien zur Verdunstung von Treibstoff aus dem Tank als auch die Grenzwerte für Gebrauchtwagen werden angepasst. Was ein spezielles Fahrzeug in ganz bestimmten Situationen (forst- oder landwirtschaftliche Nutzung, Vielfahrer oder Freizeitauto mit geringer Auslastung) verbraucht, kann jedoch nach wie vor nur der Praxistest zeigen.

Kinderfreundliches Bayern

In München und Umgebung stehen gleich zwei kinderfreundliche Gesetzesänderungen in den Startlöchern. Zum einen Erhalten Hebammen eine einmalige Niederlassungsprämie von bis zu 5.000 Euro, wenn sie eine ortsgebundene, freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Zum Anderen sinken zum neuen Schuljahr die Krippen-, Kita- und Hort-Gebühren.

Für einen Krippenplatz (für Kinder bis 3 Jahren) sowie die Betreuung im Hort oder Tagesheim (für Schulkinder ab 6 Jahren) müssen Eltern künftig erst ab 50.000 Euro Jahreseinkommen zahlen. Für einen Kitaplatz (3-6 Jahre) entfallen die Gebühren für alle, unabhängig vom Einkommen. Welche Einrichtung unter die neuen Regelungen fallen, erfahren Eltern beim entsprechende Träger.

DHL wird für Unternehmen teurer

Während die Versandkosten für Privatpersonen unverändert bleiben, erhebt der Paketdienstleister DHL ab dem 1. September von Geschäftskunden einen Mautzuschlag in Höhe von 10 Cent pro Paket. Grund für diese Maßnahmen seien „allgemein deutlich gestiegene Transport- und Personalkosten“, so das Unternehmen, das seinen Umsatz im ersten Halbjahr auf 30,8 Milliarden Euro gesteigert hat.

Für die Unternehmen, die bislang spezielle Konditionen mit DHL vereinbart haben, ändert sich vorerst nichts. „Individuell vereinbarte Konditionen werde DHL zu einem späteren Zeitpunkt anpassen“, so Focus.

Back to the roots

YouTube kehrt zu seinen Wurzeln zurück und zeigt Premium-Inhalte kostenlos, dafür aber mit Werbeunterbrechung. Zahlreiche Videos YouTube-Original-Sammlung sind damit erstmals für Nutzer ohne Premium-Abo einsehbar, werden jedoch traditionell von Werbeeinblendungen unterbrochen. (ts)



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