Gesucht: Neue Formel zur Bemessung der Grundsteuer

Bis Ende 2019 soll die Grundsteuerreform unter Dach und Fach sein. Doch die Koalitionspartner von SPD und Union haben recht unterschiedliche Vorstellungen.
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bei einer Pressekonferenz.Foto: Carsten Koall/dpa
Epoch Times14. Januar 2019

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) trifft sich erneut mit seinen Länderkollegen, um über Vorschläge für eine Reform der Grundsteuer zu beraten. Diskutiert werden unterschiedliche Modelle.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bemessung der Grundsteuer in ihrer aktuellen Form im April vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Bemessungsgrundlage, die sogenannten Einheitswerte, wurden seit 1964 im Westen nicht mehr angepasst, im Osten gelten sie sogar seit 1935. Die Einheitswerte der Grundstücke seien deshalb „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, urteilte das Gericht. Es gab dem Gesetzgeber Zeit, die Steuer bis Ende 2019 neu zu regeln. Bis spätestens 2024 muss die Reform umgesetzt sein.

 

Von der Grundsteuer profitieren die bundesweit über 11.000 Kommunen erheblich. Mit der Grundsteuer nehmen sie jährlich rund 14 Milliarden Euro ein, sie sind auf diese wichtige Geldquelle angewiesen. Der Bund will, dass diese Zahl auch nach der Reform auf der Einnahmenseite steht. Auch für Immobilienbesitzer und letztlich Mieter ist die Höhe der Grundsteuer entscheidend. Denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen – steigt die Grundsteuer, drohen also auch Mieterhöhungen.

Berechnung der Grundsteuer

In Deutschland gibt es rund 36 Millionen Wohngebäude und Grundstücke. Die dafür fällige Grundsteuer wird anhand von drei Faktoren ermittelt, die miteinander multipliziert werden: dem Einheitswert, der etwa aus der Grundstücksart und dem Alter des Hauses ermittelt wird, der Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Kommunen selbst festlegen. Je nach Geldnot der Gemeinden kann dieser Hebesatz unter 100 oder aber bis zu knapp 1000 Prozent betragen.

Vorschläge

Zur Diskussion steht ein wertabhängiges Modell, auch „Mietenmodell“ genannt. Dabei sollen in die Berechnung des Einheitswerts Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert einfließen. Anfang 2020 sollen Immobilienbesitzer eine Steuererklärung mit diesen Daten abgeben. Bei selbst genutzten Immobilien soll eine fiktive Miete anhand des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts gelten. Den Steuermessbetrag würde der Bund neu festlegen, den Hebesatz legen weiterhin die Kommunen fest. In den Fällen, in denen die Grundsteuer steigen würde, geht es laut Regierungskreisen um eine jährliche Mehrbelastung in Höhe eines „mittleren zweistelligen Eurobetrags“.

Auf dem Tisch liegt auch ein wertunabhängiges Modell, auch Flächenmodell genannt. Dabei wird der Wert lediglich anhand der Fläche des Grundstücks und des Gebäudes ermittelt. Es wird unter anderem von Bayern favorisiert, auch die Immobilienwirtschaft wirbt wegen der einfachen Erhebung für das Flächenmodell.

Keine Berücksichtigung findet bei Scholz‘ Vorschlägen bislang eine reine Bodensteuer auf Grundlage des Grundstückswerts, wie sie der Mieterbund und das Institut der deutschen Wirtschaft fordern.

Mietwert gegen Flächensteuer

Da beim wertabhängigen Modell die Miete berücksichtigt würde und die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden darf, könnte Wohnen in ohnehin angespannter Lage noch teurer werden. Der Mieterbund und Oppositionsparteien kritisieren das Modell deshalb und fordern, dass die Steuer nicht mehr umgelegt werden darf. Außerdem warnen besonders die Wohnungs- und Immobilienunternehmen vor einem riesigen bürokratischen Aufwand, denn die Angaben würden für jede einzelne Wohnung benötigt.

Bayern lehnt Scholz‘ Pläne eines Mietenmodells ab. Auch der Wirtschaftsrat der CDU befürwortet ein Flächenmodell, das einfach und transparent ist.

(afp)



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