Gustl Mollath verklagt Freistaat Bayern auf rund 1,8 Millionen Euro
Im Fall des jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath beginnt am Mittwoch kommender Woche der Prozess um eine Millionenklage Mollaths gegen den Freistaat Bayern.
Der wegen seines Falls bundesweit bekannt gewordene Mollath verlangt rund 1,8 Millionen Euro Schadenersatz und immaterielle Entschädigung, wie das Landgericht München I am Donnerstag mitteilte. Das Land habe ihm 70.000 Euro gezahlt, sehe aber keine weitergehenden Ansprüche.
Als Folge eines Prozesses gegen seine Exfrau war Mollath 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er blieb dort bis ins Jahr 2013 wegen angeblicher Wahnvorstellungen gegen seinen Willen untergebracht. In dem Prozess hatte er auch über illegale Geschäfte, die seine Frau in Zusammenarbeit mit einer Großbank gemacht haben soll, berichtet.
Erst nach jahrelanger Unterbringung wurde bekannt, dass die betroffene Bank intern festgestellt hatte, dass die Vorwürfe im Kern zutrafen. In einem neuen Prozess nach seiner Freilassung wurde Mollath freigesprochen. Dem Landgericht zufolge wirft er verschiedenen Beamten und Richtern beginnend ab dem Jahr 2003 eine Vielzahl von Amtspflichtverletzungen vor. (afp)
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