Habeck will Einbau von „Smart Meter“-Stromzählern beschleunigen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) möchte per Gesetz den Pflichteinbau digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul – sogenannte „Smart Meter“ – in Privathaushalten beschleunigen.
Dazu leitete sein Ministerium eine regierungsinterne Ressortabstimmung ein, wie es aus Kreisen seines Ministeriums hieß.
Kern ist der Gesetzentwurf zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“, womit das Wirtschaftsministerium Kompetenzen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übernimmt. Damit will man die Einführung der Smart Meter entbürokratisieren und beschleunigen.
Gesetz soll bis April 2023 kommen
Im Entwurf heißt es dazu: „Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien und die zunehmende Vernetzung in den Bereichen Mobilitäts- und Wärmewirtschaft erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch.“
Und weiter: Das zukünftige Energiesystem würde wesentlich flexibler und komplexer. Dafür brauche man Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende.
Schon heute gebe es zum Beispiel viele dezentrale Energieerzeuger, die unabhängig vom Energiebedarf produzieren. „Und zukünftig gibt es dazu sehr viele dezentrale Orte, an denen Energie zwischengespeichert werden soll“, so die Begründung.
Weitere Energiespeicher sind allerdings für die Netzstabilität notwendig, da immer weniger grundlastfähiger Strom in Deutschland produziert wird.
Im Rahmen des neuen Gesetzes sollen das Messstellenbetriebsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Ladesäulenverordnung geändert oder ergänzt werden. Angestrebt wird dabei, dass der Bundestag das Gesetz im 1. Quartal 2023 im Bundestag verabschiedet.
„Smart Meter zentraler Baustein für die Digitalisierung der Energiewende“
Smart Meter gelten in dem Papier als „Zentraler Baustein für die Digitalisierung der Energiewende“. Sie würden laut Wirtschaftsministerium für eine „sichere und effiziente Integration der Erneuerbaren-Anlagen und wichtigen, steuerbaren Energieverbrauchern wie Ladeeinrichtungen für Elektroautos und Wärmepumpen, bis hin zu digitalen Preissignalen und automatisierten Netzen“ sorgen.
Gleichzeitig würden sie Transparenz beim Energieverbrauch schaffen, wodurch sie Energieeinsparungen erleichtern und für mehr Energieeffizienz sorgen.
Was bedeutet dies für die Verbraucher?
- Bis spätestens 2030 soll in jedem Haushalt verpflichtend ein Smart Meter eingebaut sein.
- Im ersten Schritt dazu sollen alle Haushalte in den kommenden Jahren mindestens eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Stromzähler bekommen.
- Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber sollen künftig für ein Smart Meter nicht mehr als 20 Euro pro Jahr zahlen. Das sei in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher, so das Ministerium.
- Wer eine Wärmepumpe oder eine Wallbox besitzt und dafür einen speziellen Tarif mit reduzierten Netzentgelten nutzt, soll künftig maximal 50 Euro im Jahr zahlen. Bei einer PV-Anlage mit mehr als 15 kW Leistung sollen es ebenfalls maximal 50 Euro sein.
- Die Netzbetreiber sollen dafür stärker an den Kosten beteiligt werden, da sie in besonderer Weise von digitalen Messsystemen profitieren.
- Der Einbau startet sofort mit den bereits zertifizierten Geräten bei Verbrauchern bis 20.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW), selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet sind.
Dynamische Stromtarife für alle – ab 2026
Zudem soll das Gesetz beinhalten, dass alle Stromversorger – unabhängig von der Kundenzahl – ab 2026 verpflichtend dynamische Tarife anbieten müssen. Aktuell müssen lediglich Lieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, ihren Kunden mit Smart Meter einen dynamischen Stromtarif anbieten. Bis 2025 wird diese Schwelle auf 50.000 Letztverbraucher gesenkt.
Dynamische Tarife sind börsenorientierte Tarife, die je nach Zeitpunkt der Stromnutzung variable Verbraucherpreise bieten.
Beabsichtigt wird, Verbraucher dazu zu bringen, in Zeiten mit viel „erneuerbarer Energie“ mehr Energie, außerhalb dieser Phasen weniger zu verbrauchen.
Bereits seit 2020 sind Smart Meter Pflicht für Haushalte mit:
- einem hohen Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr;
- Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW);
- steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung, wenn eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde (nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes).
Was genau ist ein Smart Meter und was kann es?
Die sogenannten Smart Meter bestehen aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung an den Stromanbieter und Netzbetreiber ermöglicht. Der Messstellenbetreiber baut sie ein, wartet sie und kümmert sich um die Datenübermittlung.
Smart Meter sind aus der Ferne steuerbar und können den Verbrauch automatisch an die Anbieter übertragen.
Seitens der Regierung stellt man die höhere Transparenz beim Energieverbrauch für den Anbieter als auch den Verbraucher bei den Smart Metern in den Vordergrund.
Datenschützer und Verbraucherverbände sehen Risiken
Aus Sicht von Datenschützern und Verbraucherverbänden steigen jedoch mit dem Einbau von Smart Metern auch die Möglichkeiten von ungewollter Überwachung und ungewollten Eingriffen in das private Stromnetz von außen.
Zugleich drohe eine Überwachung der Lebensgewohnheiten. Auch besteht potenziell die Möglichkeit, dass durch neue gesetzliche Regelungen die Stromanbieter oder Netzbetreiber über die Smart Meter Einfluss auf die Stromnutzung der Endkunden nehmen.
Mit zunehmender Digitalisierung steigt das Risiko, Ziel von Hackerangriffen und Spionage zu werden. Zudem befürchten kritische Verbraucher und Unternehmer, dass die spätere Fernsteuerung auch für gezielte Stromabschaltungen genutzt werden könnte.
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