Hat die COVID-Impfpflicht noch Bestand? AfD schiebt Prüfung an

Zwei Anträge der AfD sind Gegenstand einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 12. Oktober. Dreh- und Angelpunkt ist die Datenlage zu Impfnebenwirkungen. Der Abgeordnete Martin Sichert kritisiert, dass die Daten wie ein „Staatsgeheimnis“ gehütet würden.
Von 12. Oktober 2022

Soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben werden? Und wie soll man mit Impfnebenwirkungen umgehen? Zu diesen beiden Fragen findet am 12. Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, die hier ab 14 Uhr live übertragen wird. Angeschoben hatte die Debatte die AfD mit zwei Anträgen, die nach ersten Beratungen im Bundestag federführend an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurden.

Der Antrag zur Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Fraktion trägt das Datum des 26. April. Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass sich das Wesen der Pandemie ebenso wie die Wirkung der COVID-Impfstoffe geändert habe.

Livestream aus dem Bundestag:

„Die zurzeit eingesetzten Impfstoffe gegen COVID-19 können den Geimpften vor schweren Verläufen schützen, sie können aber eine Ansteckung des Geimpften nicht mehr sicher ausschließen und auch nicht die Weitergabe der Krankheitserreger an Dritte, also die Patienten“, argumentiert die AfD.

Mit anderen Worten: Wenn sich Pflegepersonal impfen lasse, entfalte dies kaum eine schützende Wirkung auf die Patienten. Eine Verhältnismäßigkeit sei daher neu abzuwägen.

„Staatsgeheimnis“ Impfnebenwirkungen

Mit einem weiteren Antrag vom 5. Juli setzt sich die AfD dafür ein, dass die Regierung für umfassende Daten bezüglich der gesundheitlichen Folgen und Nebenwirkungen der COVID-Impfungen sorgt.

Wie Epoch Times berichtete, enthüllte ein Dokument der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 16. Juni 2022, dass bis Ende 2021 fast 2,5 Millionen Menschen nach einer COVID-Impfung einen Arzt aufsuchten.

In einer am 29. August erfolgten öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses sagte der KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister zu, dem Bundestag weitere detaillierte Daten zukommen zu lassen. Im Vordergrund standen hier die ICD-Codes, welche die Ärzte bei ihren Behandlungen diagnostiziert und gegenüber der KBV abgerechnet hatten:

  • T88.1 sonstige Komplikationen nach Impfung
  • T88.0 Infektion nach Impfung
  • U12.9 unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung
  • Y59.9 Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen

Bislang liegen die angeforderten Daten der KBV jedoch nicht vor, teilte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert gegenüber Epoch Times am 11. Oktober mit. „Die Daten werden gehütet wie ein Staatsgeheimnis“, kritisierte er. Auch auf eine Anfrage der Epoch Times reagierte die KBV nicht.

Sofortige Aufhebung der Impfpflicht gefordert

Die 2,5 Millionen Fälle von Nebenwirkungen widersprechen einer früheren Aussage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach. Er hatte die COVID-Impfung am 14. August 2021 auf Twitter als „nebenwirkungsfrei“ bezeichnet.

Am 12. Juni 2022 sprach Lauterbach in einem vom Bundesgesundheitsministerium abgesetzten Tweet vom „Post-Vac-Syndrom“ und räumte damit seit Beginn der COVID-Impfungen erstmals schwere Nebenwirkungen und auch Todesfälle infolge der Impfung ein.

Aufgrund der Datenlage fordert die AfD eine sofortige Aufhebung sowohl der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als auch der COVID-Impfpflicht in der Bundeswehr.  Opfern von Impfschäden müsse zudem schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Wenn es nach der AfD geht, soll darüber hinaus eine Aufklärungskampagne initiiert werden, sodass sowohl die Bevölkerung als auch Impfärzte und Impfzentren umfassend über Impfnebenwirkungen informiert werden.

Fachkräftemangel durch Impfpflicht weiter verschärft

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte bereits vor Inkrafttreten den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen weiter verschärft. Krankenhäuser verhängten Betretungsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter oder erteilten ihnen die Kündigung, wie der Atemtherapeut Werner Möller, Mitbegründer von „Pflege für Aufklärung“, Epoch Times mitteilte.

Noch immer würden Pflegekräfte unter Androhung von Bußgeldern bis zu 2.500 Euro „genötigt“, sich impfen zu lassen. Im Landkreis Hameln-Pyrmont sorgte ein Bußgeldbescheid über den Höchstbetrag von 2.500 Euro bei der betroffenen Pflegekraft, einer alleinerziehenden Mutter, neben der psychischen für eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Auch Möller selbst wurde im Rahmen des vom Gesundheitsamt Stuttgart eingeleiteten Anhörungsverfahren zu einer Impfung aufgefordert, wie Epoch Times bereits berichtete. Er reagierte mit einem 79-seitigen Schreiben, in dem er auf 1.014 wissenschaftliche Studien Bezug nahm, die auf die mit den COVID-Impfstoffen verbundenen Gefahren einherging. Letztlich, so Möller, erhielt er das „Privileg“ weiterzuarbeiten.

 



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