Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Intensivpfleger vs. Gesundheitsamt
Seit März 2022 gibt es die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, worunter vor allem das Gesundheitswesen fällt. Nach dieser Maßgabe müssen Betroffene einen Nachweis erbringen: Entweder sind sie gegen COVID-19 geimpft, von der Erkrankung genesen oder ihnen wird eine Kontraindikation bescheinigt, wonach ein Arzt ihnen von einer Impfung abrät.
Inzwischen gab es erste Meldungen, dass Pflegekräften aufgrund eines fehlenden Nachweises ein Arbeitsverbot erteilt wurde. So legten zwei Pflegekräfte in Brandenburg weder die geforderten Impfnachweise vor noch signalisierten sie, sich künftig impfen zu lassen. Da die Einrichtung geeignetes Ersatzpersonal fand, sah die zuständige Kreisverwaltung Oder-Spree keine Gefährdung der Versorgungssicherheit und verhängte für die ungeimpften Pflegekräfte ein Tätigkeitsverbot.
In Niedersachsen scheiterte ein nicht geimpfter Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht. Er darf seine Praxis nicht mehr betreten.
Post vom Gesundheitsamt
Auch für den Intensivpfleger und Atmungstherapeut Werner Möller war klar, dass bei ihm früher oder später ein Schreiben vom Gesundheitsamt eintrudeln wird. Als Mitbegründer der seit 2020 bestehenden Initiative „Pflege für Aufklärung“, die mit Tausenden Pflegekräften deutschlandweit vernetzt ist, will er den gesamten Schriftwechsel mit der Behörde öffentlich machen. Damit will er nicht nur ein Zeichen gegen die „Spaltung in Geimpfte und Ungeimpfte“ setzen, sondern vor allem dem Narrativ über eine „gut wirksame COVID-19-Impfung“ entgegentreten, teilte er gegenüber Epoch Times mit.
Am 28. Juni forderte das Gesundheitsamt Stuttgart von Möller einen COVID-19-Immunitätsnachweis nach der Maßgabe des §20a Infektionsschutzgesetz. Sein Arbeitgeber habe gemeldet, dass dieser bislang nicht oder nicht vollständig vorliege. Für den Fall, dass der entsprechende Nachweis ausbleibt, stellt das Gesundheitsamt auch hier ein Zutritts- sowie Tätigkeitsverbot zum Arbeitsplatz in Aussicht.
„Bitte bedenken Sie, dass ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht nur Sie und Ihr persönliches Umfeld wirksam vor einer schweren COVID-19-Erkrankung schützt, sondern gerade auch Personen in Ihrem beruflichen Umfeld, die selbst nicht geimpft werden können […]“, heißt es in dem Schreiben.
Diese Behauptung sei eine „Falschinformation“ ohne jeglichen Beleg. Für Möller, der seit fast 30 Jahren schwerstkranke Menschen versorgt, steht damit außer Frage, dass das Gesundheitsamt in Sachen Impfpflicht nicht mehr als ein „Handlanger der Politik“ sei.
1.014 Studien über Impfrisiken
In seinem insgesamt 79-seitigen Antwortschreiben an das Amt verweist Möller neben rechtlichen Aspekten, die gegen die Impfpflicht sprechen, auch auf insgesamt 1.014 wissenschaftliche Studien und Berichte über die mit COVID-19-Impfstoffen verbundenen Gefahren. Beispielhaft seien hier Blutgerinnung, Myokarditis, Perikarditis, Thrombose und Todesfälle genannt.
Für seine Kollegen, die sich nicht oder nicht noch einmal gegen COVID-19 impfen lassen wollen, bricht der Pfleger eine Lanze.
„Wir sind mehr als die meisten Politiker in der Lage, dies fachlich zu beurteilen, weil wir seit Anfang an sowohl COVID-19 behandeln als auch Menschen erleben, die im Zusammenhang oder kausal an der COVID-19-Impfung sterben“, erklärt Möller. Er sieht sich und seine Kollegen als „die eigentlichen Experten in dieser Sache“. Man lese nicht nur die Studien, sondern wisse sie auch zu deuten.
Seit zwei Jahren setzt Möllers Initiative alles daran, „die fachlichen Thesen der lobbyistisch orientierten Politik zu offenbaren und ihnen reale Fakten aus dem Alltag entgegenzusetzen“. Seit Jahren werde der Pflegeberuf durch Politiker, die rein politische und wirtschaftliche Interessen vertreten, demontiert.
„So wird auch jetzt in Coronazeiten die Pflege wieder einmal mehr instrumentalisiert, um eine Impfung umzusetzen, die ein Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie darstellt, aber in keinem Risiko-Nutzen-Verhältnis für den Bürger steht.“ Die Impfpflicht sei eine „rein politische Schikane“.
Impfpflicht sofort stoppen
Absolut unverständlich ist es für Möller, dass Ärzte als Abrechnungscode Impfkomplikationen angeben, ohne diese offiziell zu melden – wie Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigen. Hiernach haben fast 2,5 Millionen Patienten nach einer COVID-19-Impfung im Jahr 2021 einen Arzt aufgesucht. Dem Paul-Ehrlich-Institut liegen allerdings nur etwa 300.000 Meldungen zu Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen vor.
„Als Intensivpfleger sehe ich Patienten, die drei- oder vierfach geimpft sind und schwer an COVID-19 erkranken“, erklärt Möller gegenüber der Epoch Times. Besonders liegen dem Pfleger die Menschen am Herzen, die sich im guten Glauben gegen COVID-19 haben impfen lassen und nun an Impfschäden oder schweren Impfkomplikationen leiden, sowie die Angehörigen von Verstorbenen. „Sie sind die Vergessenen der Pandemie. Erst die Geschichte wird ihr Schicksal zeigen.“
Nach allem, was er in seinem Berufsalltag und im Rahmen von „Pflege für Aufklärung“ sehe und erlebe, müsse die Impfung sofort eingestellt und die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben werden. Möller fordert das Gesundheitsamt dringend auf, Dinge zu prüfen, anstatt nur „Befehle zu befolgen“. Denn die Androhung eines Bußgeldes könnte bei einer nach einer Impfung auftretenden Impfkomplikation in den Bereich der versuchten Körperverletzung fallen, zumindest aber die Frage nach der Haftung auslösen.
„Zeigen Sie Mut und Kompetenz, das Richtige zu tun. Anhand der Tatsachen, die Ihnen vielleicht fachlich nicht vertraut sind, die Sie aber jetzt anhand meines Materials nachprüfen könnten, beantrage ich, weiter ungestört meine Arbeit machen zu können, nicht zuletzt, weil in meiner Klinik jeder Kollege gebraucht wird, auch ohne Corona“, appelliert Möller an die Behörde.
Noch keine Betretungsverbote in Stuttgart
Wie das Gesundheitsamt Stuttgart gegenüber der Epoch Times mitteilte, wurden bis zum 20. Juli in der Landeshauptstadt 2.644 Personen bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemeldet. 933 von ihnen wurden als Mitarbeiter in Krankenhäusern kategorisiert; knapp 282 haben einen akzeptierten Nachweis erbracht. Bezüglich der anderen Personen sei die Fallbearbeitung noch nicht abgeschlossen.
„Im Moment befinden wir uns im Prozess der individuellen Einzelfallprüfung, welcher aufgrund der hohen Fallzahlen derzeit einige Zeit in Anspruch nimmt“, heißt es weiter von der Behörde. Betretungs- und Tätigkeitsverbote seien jedoch (Stand 20. Juli) nicht ausgesprochen worden, auch keine Bußgelder. Ob davon zukünftig Gebrauch gemacht wird, ist fraglich.
„Im Falle der Unverzichtbarkeit des ungeimpften Personals ist es dem Gesundheitsamt Stuttgart ein Anliegen, von Verboten abzusehen beziehungsweise zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung zu bringen, um akute Personalnotstände zu vermeiden und den Einrichtungen ein Gegensteuern zu ermöglichen“, erklärt Pressesprecher Sven Matis gegenüber Epoch Times.
Gemeldete Impfschäden in Stuttgart
Nach Angabe der Behörde haben sich in Stuttgart bislang 444.000 Menschen vollständig gegen COVID-19 impfen lassen. Auf die Frage nach möglichen Impfschäden äußerte der Pressesprecher, dass in den Jahren 2019 und 2020 jeweils zwei Meldungen eingingen. Da die COVID-19-Impfung erst ab Ende Dezember 2020 verfügbar war, betrafen diese Meldungen andere Impfstoffe; zweimal wurde hier der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff MMRVAXPRO genannt.
Für das Jahr 2021 gingen in der Stadt insgesamt 43 Meldungen zu „Impfreaktionen über das übliche Maß hinaus“ ein, wovon 42 einen COVID-19-Impfstoff betrafen. Für das Jahr 2022 liegen bislang acht Meldungen vor. Eine Meldung mit Todesfolge innerhalb von 24 Stunden nach Comirnaty-Impfung stehe nach ärztlicher Einschätzung nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung. Die Person hatte eine bekannte Vorerkrankung, hieß es.
Eingegangene Meldungen zu Nebenwirkungen würden zur Prüfung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weitergeleitet. „Ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt, beurteilt das PEI, hierzu liegen dem Gesundheitsamt keine Daten vor“, heißt es aus Stuttgart. Für einen möglichen Entschädigungsanspruch seien die Versorgungsämter der jeweiligen Länder zuständig.
Der Artikel erschien zuerst in gekürzter Fassung in der Zeitung der Epoch Times, Ausgabe 55, am 30. Juli 2022.
Die 76-seitige Antwort von Werner Möller an das Gesundheitsamt kann hier eingesehen werden.
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