Heftige Bundestagsdebatte um „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ – Teil 2

Quarantäne, Abstandsregeln, Maskenpflicht. Selbst wenn der Bundestag die ausgerufene "epidemische Lage von nationaler Tragweite" aufheben würde, sollte sich an der derzeitigen Situation so schnell nichts ändern. Darin waren sich die meisten Politiker in der Bundestagsdebatte am 17. September einig.
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Die Debatte leitete Bundestags-Vize-Präsidentin Claudia Roth.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Von 18. September 2020

Reisebeschränkungen, Quarantäne, Kontaktverbote. Politisch und juristisch gesehen befindet sich Deutschland seit Ende März in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Seither wurden dem Bundesgesundheitsministerium bestimmte Vollmachten zum Schalten und Walten über das Land übertragen. Das Parlament hat sich vorbehalten, den Notstand zu beenden. Dazu lag nun zum zweiten Mal ein Antrag vor. Nachdem die AfD mit ihrem Antrag im Mai gescheitert war, versuchte die FDP die ausgerufene epidemische Lage zu beenden – und scheiterte ebenfalls.

Fortsetzung von Teil 1

In der Bundestagsdebatte räumte Dr. Achim Kessler (Linke) mit dem Irrtum auf, dass mit der Aufhebung der „epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite“ alle Einschränkungen im Alltag der Bürger enden werden. „Niemand müsste mehr Masken tragen, Abstand halten oder auf den Karneval zu verzichten. Meine Damen und Herren, das ist Unsinn,“ so Kessler. Selbst wenn man den FDP-Antrag beschließen würde, würde das an der derzeitigen Situation nichts ändern. Denn alle Regelungen würden von den Bundesländern und Kommunen beschlossen.

Egal was beschlossen werde, die Corona-Krise sei nicht vorbei, betonte der Linken-Politiker. Im Herbst und im Winter müsse man mit steigenden Zahlen rechnen. Trotzdem gebe es gute Gründe, den verfassungsrechtlichen Ausnahmenzustand zu beenden. Die Frage sei, ob die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems noch immer gefährdet sei, sodass normale Gesetzgebungsverfahren zu langsam wären. Im März wäre das nach Kesslers Einschätzung der Fall gewesen. Das habe sich inzwischen geändert. Dass Urlauber wieder nach Deutschland zurückkommen, sei auch nicht so überraschend.

„Aktionische Ministererlasse sind öffentlichkeitswirksam, aber wirklich erforderlich sind sie inzwischen nicht, eine vorausschauende Politik vorausgesetzt.“ Trotzdem werde sich die Linke zu dem FDP-Antrag enthalten. „Zustimmung könnte als falsches Signal bei der Bevölkerung ankommen,“ so Kessler. Und das nehme die Partei sehr ernst.

Was man brauche, sei ein „radikaler Umbau des Gesundheitssystems“. Die Lehre aus der Pandemie laute, dass Markt, Wettbewerb und Profitlogik bei der Steuerung des Gesundheitssystems versagt hätten. „Das Gesundheitssystem muss in die öffentliche Hand“, das sei genau das Gegenteil von dem, was die FDP fordern, so der Linken-Politiker.

Grüne fordern „unabhängigen wissenschaftlichen Pandemierat“

Kordula Schulz-Asche (Grüne) betonte, dass die „nahezu unbeschränkte Verordnungsbefugnis“ des Bundesministeriums für Gesundheit im Falle einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ „rechtstaatlich bedenklich“ sei. Da stimme man der FDP zu. Nach den vorliegenden Experteneinschätzungen lägen jedoch „gute Gründe“ vor, diese Notlage beizubehalten.

Deshalb fordern die Grünen eine flexiblere, angepasste Lösung. Der Bundestag solle regelmäßig über die Lage informieren und das Recht haben, von der Regierung die Aufhebungen von Rechtsverordnungen zu verlangen.

Auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse müssten die Maßnahmen fortlaufend bewertet und auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Das fehle bedauerlicherweise in dem FDP-Antrag, kritisierte die Grünen-Politikerin. Seit Monaten fordere die Grünen-Partei einen „unabhängigen wissenschaftlichen Pandemierat“.

„Wir brauchen nicht nur Virologen und medizinische Kenntnisse, wir brauchen auch Gesundheitswissenschaftler, Sozialrechts- und Bildungswissenschaften, Kommunikationswissenschaften,“ so Schulz-Asche. Das gebündelte Wissen der Spitzenkräfte könne zudem zur Versachlichung, zur Transparenz und zur andauernden Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen.

Jetzt müsse man eine „fundierte Zwischenbilanz“ ziehen. Ein Großteil der Bevölkerung würde die Maßnahmen für angemessen halten. „Lassen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht an ihrer Einschätzung zweifeln“, forderte sie.

CDU: Bürger haben Recht auf körperliche Unversehrtheit

Alexander Krauß (CDU) brachte die Frage ins Spiel: „Haben wir eine Pandemie – oder nicht? Sind wir über den Berg?“ Einerseits könne man auf die Zahlen der Vergangenheit schauen mit einer Million Toten oder auf die Gegenwart. Am Donnerstag sei in Tschechien der höchste Tageswert überhaupt erreicht worden. In Frankreich würden ebenfalls die Zahlen steigen; in Bordeaux und Marseille würden die Intensivbetten knapp. Israel gehe am 18. September für drei Wochen in den Lockdown. Das sei die Realität, aber in Deutschland sei das anders.

„Und dass wir so wenige Infektionen haben, meine Freunde der AfD, ist doch folgender Grund“, versucht Krauß auszuführen, wird jedoch von Zwischenrufen unterbrochen: „Freunde?!“ „Freunde dürfen Sie in Anführungszeichen setzen“, erklärt der CDU-Politiker an die aufgebrachten Abgeordneten gewandt und führt fort: „hat doch folgenden Grund, wieso wir so niedrige Zahlen haben. Weil das genau unser Ziel war.“

Die Maßnahmen seien zwar unbequem – Krauß mache es auch nicht immer Spaß, eine Maske zu tragen –, aber die Maßnahmen hätten ihren Sinn. Nach seiner Einschätzung gebe es jetzt kaum Grundrechtseinschränkungen. „Ich finde es in Ordnung, wenn man eine Demonstration macht.“ Demonstrationsrecht sei wichtig. Dass man da „vielleicht auch eine Maske tragen kann oder bisschen Abstand“ hält, ist in Augen des Politikers keine Einschränkung des Grundrechts.

Zudem verweist er auf das Grundgesetz. Danach hätte jeder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Auch darauf haben die Bürger ein Anrecht“, führt Krauß aus. „Dass wir dafür sorgen, dass es ihnen möglichst gut geht und sie möglichst nicht krank werden.“

Es sei richtig, dass Politik auf den Rat der Wissenschaft angewiesen sei. Er gehe davon aus, dass es korrekt gewesen sei, dass man sich die „Mehrheitsmeinung der Wissenschaftler“ zu eigen gemacht habe, insbesondere das, was medizinische Fachgesellschaften gesagt haben. „Ich glaube, das war auch klüger, als dass wir auf Pseudowissenschaftler gehört haben, die ihre Vorlesungen via YouTube aus irgendeiner Bodenkammer heraushalten.“

Dass es unterschiedliche Meinungen in der Wissenschaft gebe, finde er gut. Nur das bringe voran. Aber es entbindet nicht davon zu entscheiden, was die Mehrheitsmeinung sei. Daran habe man sich orientiert.

SPD: Ausgerufene Notlage endet spätestens am 31. März 2021

Dirk Heidenblut (SPD) stellte klar, dass die Bundesregierung, seiner Kenntnis zufolge, nicht erklärt habe, dass die Regierung die epidemische Lage bis zum 31. März 2020 aufrechterhalten wolle. Selbst wenn sie das erklärt haben sollte, so habe ja der Bundestag die Möglichkeit, die Notlage aufzuheben. „Das Gesetz sieht vor, dass das der späteste Zeitpunkt ist.“ Aber das sei eine Entscheidung des Bundestages, nicht der Regierung, betont Heidenblut.

Es sei notwendig, dass sich die Abgeordneten immer wieder damit beschäftigen, die Lage aktuell zu beurteilen. Wenn aber eine Anhörung gemacht werde und dann die überwiegende Mehrheit der Expertenmeinung gegen die Aufhebung der epidemischen Lage spreche, „dann sollten wir auch dieser Expertise folgen“.

Heidenblut führt an, dass bei keiner Grippewelle eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausgerufen worden sei, „sondern, es müssen schon Dinge dazu kommen“. Es könne aber nicht sein, dass es erst zu einer Überforderung des Gesundheitssystems komme, bevor man eingreife. Die Vermutung, dass es zu einer Überforderung kommen könne, reiche aus.

Im Gegensatz zu Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), die zu Beginn ihrer Rede erklärt hatte, dass sich ihre Partei nur mit „seriösen Anträgen“ befasse und damit AfD-Anträge grundsätzlich missbilligte, hatte Heidenblut sich den Antrag angeschaut. „Das bereut man dann spätestens, wenn man draufgeguckt hat. Ich gebe das zu.“ Aus diesen Anträgen gehe hervor, „mit welcher Scheinheiligkeit hier diejenigen [vorgehen], die im Zweifel Brandstifter dessen sind, dass wir viele Fehlverhalten haben und dass wir leider die große Mehrheit der Bevölkerung, die sich vernünftig verhält, immer noch in Schwierigkeiten bringen“, so der SPD-Politiker.

Es würde suggeriert, dass es keine parlamentarische Kontrolle gebe, obwohl die meisten Gesetze von den Abgeordneten erlassen worden seien. Und dann werde in der Folge nicht eine vielleicht sinnvolle Pandemie-Expertengruppe gefordert, sondern eine „Expertengruppe, die demnächst festlegt, dass wir demnächst entscheiden müssen, dass eine solche Lage zustande kommt“. Damit werde nicht nur die parlamentarische Kontrolle ausgehebelt, sondern einer Expertenkommission, die „willkürlich schlicht durch Berufung der Fraktionen zusammengesetzt“, gesagt, wann die Abgeordneten entscheiden müssen. „Das nenne ich Aushebelung des Parlaments, das ist das, was die AfD will. Und das machen wir auf keinen Fall mit.“

CSU warnt vor Verharmlosung des Virus

Der Arzt Stephan Pilsinger (CSU) war letzter Redner in der Debatte. Es werde sicherlich nicht das letzte Mal sein, dass man mit den Politikern von AfD und FDP über die Corona-Maßnahmen diskutiere. Schon vor der Sommerpause habe die CDU/CSU davor gewarnt, die Regelungen zur epidemischen Lage aufzuheben und die Corona-Krise damit faktisch für beendet zu erklären.

Nun habe sich die Lage eher noch verschärft. Dazu müsse man nicht einmal ins Ausland schauen. „Zeitweise über 2.000 Neuinfektionen pro Tag. Nur noch wenige Corona-freie Landkreise sprechen aus meiner Sicht eine mehr als deutliche Sprache.“

Die bestehenden Regeln müssten daher weiter entwickelt und optimiert werden. Nur so könne man verhindern, dass im Herbst/Winter die Kontrolle über die Infektion verloren gehe.

Mit dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst habe man bereits die nötigen Schritte eingeleitet, um auf ein vernetztes System moderner Gesundheitsbehörden zurückgreifen zu können. „Bis Ende 2021 sollen dazu in den Gesundheitsämtern mindestens 1.500 neue Stellen geschaffen werden, bis Ende 2002 weitere 3.500,“ erklärte der CSU-Politiker. Dafür würden vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Auch die Teststrategie würde weiterentwickelt. „Zahlreiche Coronafälle unter den Reiserückkehrern und ein viel zu leichtfertiger Umgang mit den Coronamaßnahmen haben die Zahl der Erkrankten innerhalb kürzester Zeit in die Höhe schnellen lassen. Und das liegt auch an der Propaganda von verschiedener Seite“, zeigt sich Pilsinger überzeugt.

Der Arzt aus dem Münchner Umland warnte davor, das Virus zu verharmlosen. Man müsse handlungsfähig bleiben. Die Debatte über die Beendigung der epidemischen Lage sende ein „völlig falsches Signal“ an die deutsche Bevölkerung. Und das sei mit Hinblick auf die kommende Erkältungs- und Grippesaison nicht nur fahrlässig, sondern auch gefährlich.

Abstimmungsergebnisse

Letztendlich wurden in der Bundestagsdebatte die beiden von der FDP gestellten Anträge zur Aufhebung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ und dem eingebrachten Entwurf eines COVID-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetzes mit Stimmen von SPD, CDU/CSU und AfD abgelehnt. Enthalten haben sich die Linken und Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen.

Auch der Antrag der Grünen auf Einberufung eines Pandemierates wurde mehrheitlich abgelehnt, so lautete auch die Empfehlung des Ausschusses. Dem folgten die Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und der AfD. Dagegen stimmten die Fraktionen von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.

Zwei von der AfD gestellte Vorlagen wurden an den Ausschuss für Gesundheit übergeben. Die Fraktion hatte am 16. und 17. September ihre Anträge eingereicht. Unter Drucksachen 19/22551 forderte die Partei die Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sowie die Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle. Mit dem Antrag 19/22547 wird das Ziel verfolgt, eine parlamentarisch bestätigte Epidemiekommission einzuberufen, die klare wissenschaftlich fundierte Kriterien bezüglich der Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ und deren Aufhebung erarbeiten sollte.

Aktuelle Lage laut RKI

Aus dem Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 16. September 2020 geht die aktuellen Anzahl der auf SARS-CoV-2 durchgeführten Tests hervor. Mit Anzahl der Testungen erhöhen sich auch die Anzahl der positiv Ergebnisse. Trotzdem liegt der Wert der Positivenquote seit der 26. Kalenderwoche beständig bei maximal einem Prozent.

RKI-Situationsbericht vom 16. September 2020. Foto: Screenshot RKI

Die Anzahl der positiv Tests sagt nichts über vorhandene Symptome oder gar schwerwiegende Erkrankung der Getesteten aus. Eine Anfrage an das RKI, wie viele der positiv Getesteten tatsächlich erkrankt sind und Symptome vorweisen, beantwortete Pressesprecherin Simone Glasmacher pauschal, in dem sie auf das Dashboard der Behörde verwies.

Auf dem RKI-Dashboard findet man folgende Erklärung:

Der genaue Infektionszeitpunkt der gemeldeten Fälle könne in aller Regel nicht ermittelt werden. Das Meldedatum an das Gesundheitsamt spiegele daher am besten den Zeitpunkt der Feststellung der Infektion (Diagnosedatum) und damit das aktuelle Infektionsgeschehen wider. Durch den Meldeverzug seien die Daten der letzten Tage in der Grafik  noch unvollständig und füllen sich mit den in den kommenden Tagen nachfolgend übermittelten Daten auf.  Aus dem Verlauf der übermittelten Daten allein lasse sich daher kein Trend zu den aktuell erfolgten Neuinfektionen ablesen. 

Das Erkrankungsdatum ist der Tag, an dem der Patient nach eigener Angabe bzw. nach Angabe des behandelnden Arztes mit klinischen Symptomen erkrankt ist. Das Erkrankungsdatum kann wegen der sehr zeitigen Labortests auch nach dem Meldedatum liegen. Liegt dem Gesundheitsamt das Erkrankungsdatum nicht vor, so wird alternativ das Meldedatum genutzt.

Im gesamten Bundesland sind nach aktuellen Meldungen im Intensivbettenregister am 18. September 245 als COVID-19 geltende Fälle aufgeführt. Davon werden 133 Patienten invasiv beatmet. Das Land mit den meisten Beatmungsfällen ist Nordrhein-Westfallen mit 44 invasiv beatmeten Patienten. Von 30.706 Intensivbetten, von denen 245 Betten auf COVID-19-Patienten fallen, sind noch 8.632 Betten bundesweit frei. Und selbst wenn diese knapp werden sollten, so halten die Krankenhäuser noch 12.260 Betten vor, die sie als Notfallreserve innerhalb von sieben Tagen zur Verfügung stellen könnten.

 





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