Corona-Shutdown: Bundesweite Klagewelle von Firmen, deren Versicherungen nicht gezahlt haben

Versicherung abgeschlossen, aber die Versicherung zahlt trotzdem nicht. Diese Erfahrung machten tausende Unternehmen während des Corona-Shutdowns, Folge ist eine bundesweite Klagewelle. Vor dem Münchner Landgericht steht heute ein Verkündungstermin an.
Titelbild
Der Schriftzug "Wir schließen!" steht hinter einem Rollgitter an einem geschlossenen Geschäft.Foto: Martin Gerten/dpa/dpa
Epoch Times17. September 2020

In München wird am Donnerstag ein Corona-Rechtsstreit von bundesweitem Interesse für Versicherungen und ihre Firmenkunden fortgeführt.

Das Landgericht in der Landeshauptstadt hat nach zahlreichen Klagen gegen zahlungsunwillige Versicherer am Mittag den ersten Verkündungstermin angesetzt, anschließend werden drei neue Klagen verhandelt. Die Versicherer lehnen Zahlungen an Kunden ab, deren Betriebe im Frühjahr von den Behörden geschlossen wurden und nun Geld fordern, weil sie Versicherungen gegen Betriebsschließungen abgeschlossen hatten.

Die Verfahren sind Teil einer bundesweiten Prozesswelle, allein am Münchner Landgericht sind mittlerweile 71 entsprechende Klagen gegen Versicherungen eingegangen.

Den Verkündungstermin angesetzt hat die Kammer für die Klage einer Kindertagesstätte gegen die Haftpflichtkasse Darmstadt. Verkündung bedeutet allerdings nicht unbedingt Urteil: Das Gericht könnte sich auch darauf beschränken, Kläger und Beklagte über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Allerdings wurde bei der mündlichen Verhandlung Ende Juli deutlich, dass die Kindertagesstätte nur sehr geringe Erfolgsaussichten hat: Da die Kita von März bis Mai eine Notbetreuung anbieten musste, sieht das Gericht keine Betriebsschließung und damit auch keinen Versicherungsfall.

Gastronomen klagen am häufigsten

Die meisten Kläger jedoch sind Gastronomen, deren Betriebe wochenlang komplett geschlossen waren. Der rechtliche Hintergrund: Viele Unternehmen sind gegen Betriebsschließung versichert, doch sind Pandemien in manchen Standardpolicen nicht abgedeckt. In anderen Policen sind Pandemien zwar versichert, aber auch das bedeutet nicht, dass eine Versicherung zwangsläufig für coronabedingte Betriebsschließungen einspringen müsste.

Die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg hatte im Juli klargestellt, dass sich die einzelnen Fälle nicht pauschal beurteilen lassen. Demnach kommt es auf die individuellen Vertragsklauseln an.

Kritisiert hatte die Kammer bei der mündlichen Verhandlung einen Versicherungsvertrag der Allianz und dem größten deutschen Versicherer Intransparenz vorgeworfen. Laut Kammer sollen die Kunden auch verstehen können, für welche Fälle der Versicherungsschutz gilt und für welche nicht. (dpa)



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