Hessischer CDU droht Affäre um illegale Parteienfinanzierung mit weitreichenden Folgen

Der hessischen CDU droht eine Affäre um illegale Parteienfinanzierung. Wie ernst die Justiz Fälle illegaler Parteieinfinanzierung nimmt, zeigte sich 2006 am Beispiel der rheinland-pfälzischen CDU.
Epoch Times15. Januar 2019

Der hessischen CDU droht eine Affäre um illegale Parteienfinanzierung mit weitreichenden Folgen.

Laut der „Welt“ (Dienstagsausgabe) hat ein langjähriger CDU-Landtagsabgeordneter eine Mitarbeiterin der Kreisgeschäftsstelle Wiesbaden aus Landtagsmitteln und damit aus Steuergeldern finanziert, obwohl die Bürokraft sich nach der Aussage einer ehemaligen Kollegin „in ihrer Arbeitszeit vollständig den Belangen der Kreisgeschäftsstelle widmen“ konnte.

Dies aber ist streng verboten, weil sich Parteien ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und die sogenannte Wahlkampfkostenerstattung finanzieren dürfen.

Der Schatzmeister der CDU-Wiesbaden, Ralph Schüler, der im Streit mit seinen Vorstandskollegen liegt, insbesondere dem (jetzt aus dem hessischen Landtag ausscheidenden) Abgeordneten Horst Klee und dem Kreisvorsitzenden Oliver Franz, hat eine „strafbefreiende Selbstanzeige“ gestellt.

Er habe „fast ein Jahrzehnt falsche Rechenschaftsberichte für den CDU-Kreisverband Wiesbaden“ unterschrieben. Klee, Ehrenvorsitzender des Kreisverbandes und langjähriger Alterspräsident des Landtages, widersprach der Darstellung.

Die Mitarbeiterin habe seine Landtagstermine koordiniert und „allenfalls zu vielleicht 20 Prozent“ Belange der Kreispartei wahrgenommen. Nach Angaben Schülers hat die Bürokraft hingegen zu „mindestens 95 Prozent“ für die Geschäftsstelle gearbeitet und dafür monatlich 3.200 Euro erhalten.

Klee verweist auf einen ergänzenden 400-Euro-Vertrag für die Mitarbeiterin. Der aber, so sagen andere Mitglieder des Kreisverbandes, sei für die „Büroreinigung“ geschlossen worden. Sollte die Staatsanwaltschaft, der die Anzeige seit dem 29. Dezember vorliegt, die Vorwürfe bestätigen, wäre eine Veruntreuung im Sinne von Paragraf 266 des Strafgesetzbuches bzw.

Paragraf 31 c des Parteiengesetzes gegeben. Im Fall einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Zudem erwartet den Kreisverband eine Rück- und Strafzahlung in Höhe von 1,1 Millionen Euro.

Wie ernst die Justiz Fälle illegaler Parteieinfinanzierung nimmt, zeigte sich 2006 am Beispiel der rheinland-pfälzischen CDU. Sie hatte aus Mitteln der Fraktion Agenturkosten der Partei in Höhe von rund 400.000 Euro beglichen. Der damalige Landesvorsitzende Christoph Böhr war deshalb 2013 zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Weder Böhr noch den Kommunalpolitikern im aktuellen hessischen Fall wird vorgeworfen, Gelder in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben.

Wie die „Welt“ weiter berichtet, handelt es sich nach Auskunft von Insidern der hessischen CDU im Fall des Wiesbadener CDU-Kreisverbandes um keinen Einzelfall. Andere Landtagsabgeordnete, aber auch Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien hätten sich mit Kreis- oder Ortsverbänden auf „Fifty-Fifty“-Regelungen geeinigt, nach denen Mitarbeiter der Parteigeschäftsstellen zumindest formal die Hälfte ihrer Arbeitszeit für den jeweiligen Abgeordneten tätig sind. (dts)



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