„Registerübergreifendes Identitätsmanagement“: Innenminister wollen Steuer-ID mit Melderegister verknüpfen

Anfang 2020 soll mit dem "registerübergreifenden Identitätsmanagement" eine allumfassende Datenbank aller Personen anhand der Steuer-ID entstehen: "Als Basis aller Verwaltungsleistungen" sagen die Innenminister; zur rechtswidrigen Totalüberwachung sagen Datenschützer.
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Zukünftig soll die Steuer-ID alle Personendaten verknüpfen — unter Umständen auch Reise-, Gesundheits-, und Bankdaten.Foto: iStock
Epoch Times19. Dezember 2019

Es wäre der Supergau für Datenschützer. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen „bis zum 1. Quartal 2020“ ein eindeutiges Identitätsmerkmal bestimmen, um Personendaten verschiedener Register miteinander zu verknüpfen. Datenschützer bemängeln, dass dies zur Anlage umfassender Persönlichkeitsprofile führt.

„Wird die Verwaltung zunehmend digitalisiert, muss auch in der digitalen Kommunikation gewährleistet sein, dass Personenverwechslungen ausgeschlossen und die betroffene Person eindeutig identifiziert wird“, so das Bundesinnenministerium. In ihrem Zwischenbericht betont das Ministerium: „Verlässliche Angaben zur Identität von Personen sind die Basis aller Verwaltungsleistungen.“

Umstrittene Steuer-ID soll Melderegister vereinheitlichen

In der Diskussion, welches Merkmal alle Register verknüpfen soll, favorisiert Horst Seehofer (CSU) die 2007 eingeführte, bundesweit einheitliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Man könne, so die Innenminister, die vorhandene Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) nutzen und um alle anderen Daten ergänzen.

Weiter heißt es: „Um eine registerübergreifend einheitliche Verantwortung für die Aktualität, Qualität und Konsistenz des Basisdatensatzes einer Person [Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort, aktuelle Meldeadresse, Staatsangehörigkeit, Personendaten wie Augenfarbe, Größe, Fingerabdrücke, …] zu etablieren und einen eindeutigen Identifier zu vergeben“, sei ein zentrales Register unumgänglich.

Aus der Zusammenführung von Melderegistern und Steuerinformationen, würde eine Datenbank aller „meldepflichtigen sowie über die Finanzämter weitere steuerpflichtige Personen“ erfasst, schreibt „heise online“. „Datenkranz, Personenkreis und Aufgaben der Steuer-ID-Datenbank“ würden sich schon heute mit den Anforderungen des „registerübergreifenden Identitätsmanagements“ gut decken, so die Innenminister weiter.

Die wahre Identität von Personen und der Datenschutz

Die Innenministerkonferenz lobt in ihrem Bericht „die große Expertise des BZSt im Bereich der Qualitätssicherung von Identitätsdaten und bei der Vergabe eindeutiger Identifikatoren“. Dies müsse jedoch „hinterfragt […] und hier noch nachgebessert werden.“ Das Problem ist, die Steuer-ID soll anhand einer anonymisierten Nummer die eindeutige Identifikation ermöglichen. Sobald jedoch die wahre Identität einer Person ebenfalls hinterlegt ist, ist die Anonymität und damit der Datenschutz nicht mehr gewährleistet.

Heise online verweist darauf, „dass die Steuer-ID entgegen der ursprünglichen politischen Beteuerungen zunehmend in den verschiedensten Lebensbereichen verwendet werde. Banken, Versicherungen und Krankenkassen hätten das personenbezogene Merkmal für sich entdeckt, was die Gefahr der Anlage aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile vergrößere.“

Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes besagt, dass „mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht […] insbesondere durch organisatorische, technische und rechtliche Maßnahmen [ist] zu verhindern, dass alle mit dem Kennzeichen verbundenen Daten zusammengeführt werden.“ Außerdem ist „begründet darzulegen, dass unter Berücksichtigung der verfolgten Ziele der Grundrechtseingriff im Ergebnis verhältnismäßig ist.“

„Ein verhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte“

In diesen Punkten sehen die Innenminister kein Konflikt mit der bestehenden Rechtsprechung — „Es sei im Rahmen des Konzepts machbar“ — und verweisen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in der nicht unumstrittenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Artikel 87 lasse Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung ausdrücklich zu.

Zudem habe jede Person das Recht „jederzeit auf einfache Weise feststellen [zu] können, welche Behörde zu welchem Zweck auf welche ihrer Daten zugegriffen hat“. Ob die betroffene Person, den Zugriff anderer auf persönliche Daten einschränken oder verweigern kann oder ob sie die Löschung bestimmter Daten aus dem „registerübergreifenden Identitätsmanagement“ verlangen kann, ist unklar.

Im schlimmsten Fall könnte die Behörde dann sehen, ob eine Person geimpft ist und ihren Kindern den Zugang zu Betreuungseinrichtungen verweigern. Zudem begünstigt ein zentrales System, in dem alle Daten vom Wohnort über den Reisepass bis zu Gesundheits- und Bankdaten gespeichert sind, nicht nur die eindeutige Identifikation, sondern auch den Identitätsdiebstahl. (ts)



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