IS-Kämpfer kommen wieder nach Hause – Auswärtiges Amt: Deutsche Islamisten haben Recht auf Wiedereinreise

Islamisten, die sich von Deutschland aus auf den Weg nach Syrien gemacht haben, kommen nun wieder zurück. Wenn sie deutsche Staatsbürger sind, haben sie laut Auswärtigen Amt auch das Recht wieder einzureisen.
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Islamisten.Foto: Spencer Platt/Getty Images
Epoch Times14. Februar 2019

Von den mehr als 1050 Islamisten, die sich von Deutschland aus auf den Weg nach Syrien gemacht haben, ist inzwischen rund ein Drittel wieder in Deutschland. Unter den Rückkehrern seien auch Frauen, teilte das Bundeskriminalamt (BKA) auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP mit.

Die Zahl der IS-Angehörigen, die nach ihrer Rückkehr aus Syrien und dem Irak in Deutschland rechtskräftig verurteilt worden seien, bewege sich „im mittleren zweistelligen Bereich“.

Zahlreiche ausländische Anhänger der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) sitzen derzeit in Gefängnissen der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF). Die kurdisch-arabische Miliz warnt, dass sie nach dem von US-Präsident Donald Trump angekündigten Abzug der US-Truppen aus Syrien ihre Haftanstalten nicht mehr sichern kann.

Die US-Regierung sieht daher die Herkunftsstaaten der ausländischen IS-Kämpfer in der Pflicht, sich des Problems anzunehmen. In US-Regierungskreisen wird die Befürchtung geäußert, dass sich die IS-Terroristen nach einer möglichen Befreiung in andere Länder absetzen könnten, um von dort ihren Kampf fortzusetzen.

Die meisten Länder, darunter auch Deutschland, haben bisher keine Anstalten gemacht, die Islamisten zurückzuholen. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, grundsätzlich hätten alle deutschen Staatsbürger und damit „auch diejenigen, die im Verdacht stehen, für den sogenannten IS gekämpft zu haben“, das Recht auf Wiedereinreise nach Deutschland. An den Strafverfahren gegen deutsche Staatsangehörige im Ausland sei Deutschland jedoch grundsätzlich nicht beteiligt.

Im Irak werden nach Angaben aus dem Auswärtigen Amt derzeit acht inhaftierte deutsche Staatsangehörige konsularisch betreut. Die ebenfalls inhaftierten Kinder der deutschen IS-Verdächtigen könnten, wenn die Eltern einverstanden seien, zu aufnahmebereiten Verwandten nach Deutschland gebracht werden. Hier gebe es bislang drei Fälle. (afp/so)



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