Koalitionsausschuss soll Dauerstreit um Wahlrechtsreform lösen

Im festgefahrenen Streit um eine Wahlrechtsreform wollen nun die Spitzen von Union und SPD eine Lösung finden. Der Koalitionsausschuss wird sich am 25. August mit dem Thema befassen, wie Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) sagte. FDP und Grüne mahnten ein Mitspracherecht bei der Neuregelung des Wahlrechts an, mit der eine weitere Aufblähung des Bundestages vermieden werden soll. 
Titelbild
Vor dem Reichstagsgebäude des Deutschen Bundestages in Berlin.Foto: John Macdougall/AFP über Getty Images
Epoch Times14. August 2020

Die im Bundestag vertretenen Parteien ringen seit vielen Monaten erfolglos um eine Wahlrechtsreform. Wegen anhaltender Differenzen gibt es bisher nicht einmal eine gemeinsame Position von SPD und CDU/CSU. Ein von Grünen, FDP und Linken zusammen vorgelegtes Modell lehnte die GroKo ab.

Die Reform sei „uns ernst und sehr wichtig“, sagte Brinkhaus dem „Spiegel“. „Und da es anders leider nicht ging, muss es dann im Koalitionsausschuss gelöst werden.“ Auch der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider, sagte dem Hamburger Nachrichtenmagazin: „Wir werden das Wahlrecht im Koalitionsausschuss beraten.“

Zuletzt hatte die Union ein Konzept vorgeschlagen, das schon für die kommende Bundestagswahl die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 vorsieht. Dagegen hatten sich CDU und CSU zuvor lange gesperrt. „Wir wären aber bereit, dieses Zugeständnis zu bringen“, sagte CDU-Vize Silvia Breher dem „Spiegel“.

Schneider bezeichnete das Modell im „Spiegel“ als „nicht mehr seriös umsetzbar“. Hintergrund sei die Schwierigkeit, alle Wahlkreise rechtzeitig neu zuzuschneiden.

Die Grünen wandten sich gegen einen möglichen Alleingang der Koalition beim Wahlrecht. „Dem Parlament liegt nur ein abstimmungsreifer Vorschlag vor, der Gesetzentwurf von Grünen, Linken und der FDP“, erklärte Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann.“ Wenn der Koalition die Kraft fehle, sich mit der Opposition auf einen Vorschlag zu verständigen, sollten Union und SPD eine abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Opposition nicht länger blockieren und die Abstimmung im September freigeben.

FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann richtete eine Warnung an die Koalitionäre. Es dürfe „jetzt nicht zu einer Hau-Ruck-Aktion im Koalitionsausschuss kommen, bei der dem Parlament einfach eine Lösung vorgesetzt wird, an der dann nicht mehr zu rütteln ist“, erklärte der FDP-Politiker. „Parlament und Opposition müssen beim Wahlrecht miteinbezogen werden.“ Dies entspreche „jahrzehntelang geübtem demokratischen Stil“.

Aufgeblähter Bundestag

Schon jetzt ist der Bundestag wesentlich größer, als er sein soll. Statt der gesetzlich vorgesehenen 598 zählt das Parlament derzeit 709 Mitglieder. Ohne Gesetzesänderung, so die Befürchtung von Experten, könnten es nach der nächsten Wahl 800 sein.

Das liegt vor allem an den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Damit die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate – und der Bundestag wächst. (afp/sua)



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