Maaßen im „Tagespost“-Interview: Demokraten dürfen radikal sein – Grenze ist die Verfassungsordnung

Der langjährige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat gegenüber der „Tagespost“ deutlich gemacht, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung auch radikale Meinungen aushalte. Gegenüber totalitären Bestrebungen dürfe es jedoch keine Toleranz geben.
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Hans-Georg Maaßen warnt vor Huawei.Foto: Federico Gambarini/dpa
Von 5. Dezember 2019

Im Interview mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ hat der langjährige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sein Amt gegen Vorwürfe der politischen Instrumentalisierung in Schutz genommen. Der am Wochenende aus seinem Amt geschiedene AfD-Bundessprecher Alexander Gauland hatte diese erhoben.

Es habe zumindest in seiner Amtszeit zu keiner Zeit Druck von vorgesetzten Stellen gegeben, so Maaßen – umso mehr aus Legislative und Medien:

„Was ich allerdings erlebt habe, waren unverhohlene Beeinflussungsversuche aus der Politik allgemein und vor allem den Medien. Es wurde versucht, unsere Haltung gegenüber der AfD zu beeinflussen. Das ging sogar so weit, dass Journalisten vor meinem Amtsgebäude warteten in der Hoffnung, dass ich endlich Schritte gegen die AfD bekanntgeben würde.“

Den Prüfprozess habe er in Abstimmung mit den Ländern frühzeitig und fachlich sorgfältig eingeleitet, Behauptungen, er habe diesen gebremst, seien eine „Legende“.

„Verfassungsschutz darf sich nicht als Konkurrenzschutz missbrauchen lassen“

Da die Stigmatisierung und Ausgrenzungswirkung einer Einstufung als Prüf-, Verdachts- oder Beobachtungobjekt beträchtlich sei, müsse der Verfassungsschutz „die für ihn geltenden gesetzlichen Regeln strikt einhalten und ein hohes Maß an Unabhängigkeit haben, um politischen Einflussnahmen widerstehen zu können“. Auf keinen Fall dürfe sich der Verfassungsschutz von den etablierten Parteien zu deren Konkurrenzschutz missbrauchen lassen.

Um die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes von der Politik zu gewährleisten, plädierte Maaßen für die zeitliche Beschränkung des Amts des Präsidenten – und im Gegenzug eine Stellung ähnlich des Richteramts, mit grundsätzlicher Nichtabberufbarkeit.

Wenn Politiker wie Markus Söder die AfD als „neue NPD“ bezeichnen, sei dies „keine fachliche relevante Wortmeldung“ und man solle sie „im politischen Raum stehen lassen“. Der Verfassungsschutz habe die AfD als Gesamtpartei jedoch nicht als extremistisch eingestuft. Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich zweier Organisationen sei der Verfassungsschutz aber zum Zwischenergebnis gekommen, dass für eine Verdachtsfallbearbeitung ausreichende Hinweise bestehen.

Radikalität und Extremismus deutlich zu unterscheiden

Maaßen mahnt in dem Gespräch auch zu begrifflicher Präzision und Unterscheidung, insbesondere zwischen den Begriffen „radikal“ und „extremistisch“. Ein Demokrat könne ohne Weiteres auch radikal sein, zumindest seien radikale Meinungen im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässig:

„Das Grundgesetz will sich und seine Bürger vor Extremismus schützen. Es will keine Toleranz gegenüber etwa totalitären Bestrebungen üben. Davon abgesehen ist das Grundgesetz sehr tolerant. Das heißt, man muss als Demokrat auch radikale Meinungen aushalten, solange sie nicht extremistisch sind.“

Radikale mögen vielleicht versuchen, politisch randständige Positionen kompromisslos voranzubringen, Extremisten hingegen wollten die Verfassungsordnung als freiheitlich-demokratischer Grundordnung mit all ihren Kernelemente der Grundrechte aktiv überwinden.

Als Linksradikaler eine deutliche Veränderung der bestehenden Eigentumsordnung, insbesondere die Enteignung von bestimmten Personengruppen oder Unternehmen, zu wollen, sei mit der Verfassung beispielsweise noch in Einklang zu bringen – nicht jedoch als Linksextremist die Enteignung aller sogenannten Kapitalisten zu fordern.

Forderung nach generellem Verbot des Islam wäre extremistisch

Rechtsradikal wäre beispielsweise, wenn man alle sich in Deutschland nicht rechtmäßig aufhaltenden Ausländer binnen Jahresfrist abschieben wollte“. Das wäre eine Forderung, die zwar auf der Grundlage des Ausländerrechts aufgestellt würde, allerdings nach Maaßens Meinung „so überzogen ist, dass sie kaum vollziehbar ist“.

Extremistisch hingegen wäre, wenn man sagte, alle Ausländer müssten abgeschoben werden ohne Rücksicht auf rechtliche Grundlagen. Gleiches träfe auf die Forderung eines Verbots des Islam und seiner Ausübung zu.

Was die Pflege religiöser Praktiken und Ideen wie Kleidungs-, Speise- und Gebetsvorschriften im privaten Leben anbelange, sei dies aus Sicht der Verfassung unbedenklich – anders wäre es jedoch, wenn man einen prinzipiellen Vorrang religiöser Gesetze gegenüber staatlichen Gesetzen forderte.

Unterschiedliche Geschichtsbilder legitim – Verherrlichung des Nationalsozialismus nicht

Angesprochen auf Aussagen wie den „Vogelschiss“ Alexander Gaulands und der von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke geförderten „180-Grad-Wende“ in der Geschichtspolitik macht Maaßen deutlich, dass das Grundgesetz keine Aussagen zum Geschichtsverständnis treffe. Deshalb sei in einer Demokratie auch eine Diskussion über Geschichte und ihre Interpretation zulässig und möglich. Dies hatten offenbar auch Gauland und Höcke bezweckt. Auch dabei gebe es jedoch einige rote Linien, mahnt Maaßen:

„Allerdings ist das Grundgesetz ein Gegenbild zum Nationalsozialismus. Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus ist daher nicht vorstellbar.“

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