Neue Eckpunkte für Organspende ohne „Widerspruchslösung“

Weil es in Deutschland zu wenig Spenderorgane gibt, sollen die Regeln geändert werden, nach denen jemand Spender wird. Durchsetzen könnte sich ein Vorschlag, der Erwachsene dazu zwingt, sich wenigstens mit dem Thema auseinanderzusetzen - aber nicht, sich zu entscheiden.
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OrganspendeausweisFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. Dezember 2018

Auf dem Weg zu einer Neuregelung für die Zustimmung zur Organspende haben Bundestagsabgeordnete parteiübergreifend Eckpunkte beim Gesundheitsministerium eingereicht.

Sie schlagen vor, dass die Bereitschaft zur Organspende künftig abgefragt wird, wenn jemand einen Ausweis oder Reisepass abholt. Ausführliche Informationen und die Möglichkeit für ein Info-Gespräch bekommen die Bürger schon, wenn sie den Ausweis beantragen. Beim Abholen müssen sie dann entscheiden, ob sie zur Organspende bereit sind oder ob sie die Entscheidung verschieben. Die Eckpunkte liegen der Deutschen Presse-Agentur und der „Welt“ vor.

Führende Mitglieder der Gruppe gehen davon aus, dass der Vorschlag im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Vertreten sind demnach Politiker aller Bundestagsfraktionen außer der AfD. Für das Modell hatte unter anderem Grünen-Chefin Annalena Baerbock prominent geworben. Der Vorschlag sieht weiter vor, dass Bürger persönliche Zugangsdaten bekommen, über die sie ihre Entscheidung jederzeit ändern können.

Die Debatte hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestoßen, indem er vorgeschlagen hatte, jeder solle als Spender gelten, der nicht aktiv widerspricht. Er warb für diese „doppelte Widerspruchslösung“ angesichts von rund 10.000 Menschen, die auf Organe warten. Bisher ist es umgekehrt: Organentnahmen sind nur bei ausdrücklich erklärtem Ja erlaubt. Es gibt auch keine Pflicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Eine Reform ist für das kommende Jahr geplant.

Aller Aufklärung zum Trotz gehen die Organspende-Zahlen seit 2012 herunter und sanken 2017 auf einen Tiefpunkt von 797 Spendern. Für dieses Jahr zeichnet sich immerhin wieder ein Anstieg ab – bis Mitte November gab es schon 832 Spender.

Dem Vorschlag der Abgeordneten zufolge, die nun auf einen Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium warten, soll jeder beim Beantragen des Ausweises „ausführliche und unabhängige Informationen“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausgehändigt bekommen. Wer will, kann sich persönlich oder telefonisch beraten lassen. Beim Abholen des Ausweises sollen die Bürger an einem Gerät vor Ort eintragen, ob sie alle oder bestimmte Organe spenden möchten oder ob sie jetzt nicht entscheiden wollen – oder wer im Falle eines Unglücks entscheiden soll.

Wenn die Person Organspender sein möchte oder Angehörige darüber entscheiden sollen, werden die Daten an das zentrale Organspenderegister übermittelt. Alle bekommen Zugangsdaten mit einer persönlichen Pin-Nummer, über die sie jederzeit die Entscheidung ändern oder nachholen können. Diese Zugangsdaten sind dann bis zur nächsten Ausweisbeantragung gültig, also zehn Jahre lang.

In Grundzügen entspricht das einem Vorschlag von Parlamentariern um Grünen-Chefin Baerbock und Linke-Chefin Katja Kipping, der bereits bei einer großen Bundestagsdebatte Ende November viele Unterstützer hatte. Da die Frage ethisch sensibel ist, sprechen und handeln die Politiker unabhängig von ihren Parteien und Fraktionen.

Baerbock sagte der „Welt“ und der dpa, es sei nun gelungen, „einen mehrheitsfähigen Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg zu formulieren“. Darauf aufbauend werde ein Gesetzentwurf folgen. „Jeder Erwachsene muss spätestens alle zehn Jahre seinen Personalausweis oder Reisepass erneuern. Spätestens hier wird jede Person über ihre grundsätzliche Organspendebereitschaft befragt.“ Neben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten auch Hausärzte beraten und dies abrechnen können. In der ärztlichen Ausbildung solle das Thema gestärkt werden.

Die Grünen-Vorsitzende sagte, wenn eine Person verunglücke, ließe sich auf diese Weise „leicht, rechtssicher und schnell“ von einem durch das jeweilige Krankenhaus benannten Arzt im zentralen Organspenderegister erfragen, ob Organe entnommen werden dürfen oder ob Angehörige dies entscheiden sollen. (dpa)



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