Niederlage für YouTube: AfD gewinnt vor Gericht gegen YouTube-Zensur

YouTube entfernte letztes Jahr ein AfD-Video, in dem Alice Weidel mit dem Begriff "Messer-Einwanderung" zitiert wurde. Ein Berliner Gericht urteilte nun, dass dies vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
Titelbild
Alice Weidel, AfD, gebrauchte den Begriff "Messer-Einwanderung"Foto: Sebastian Widmann/Getty Images
Epoch Times27. März 2019

Vergangenes Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem YouTube-Kanal ein Video, in dem es um einen Messerangriff eines Flüchtlings aus Eritrea geht. In dem Video wird die AfD-Chefin Alice Weidel mit dem Begriff „Messer-Einwanderung“ zitiert.

YouTube hatte das Video entfernt, musste es jetzt auf richterlichen Beschluss wieder zugänglich machen, berichtete der „Deutschland Kurier“. Das Video enthalte evident „keinen hasserfüllten Inhalt“ und auch keine Aufforderung zu Straftaten, befand das Kammergericht Berlin. YouTube hatte sich bei der Löschung des Videos auf seine Community-Richtlinien berufen, die keine „hasserfüllten Inhalte“ zulassen.

Der Begriff „Messer-Einwanderung“ sei zwar möglicherweise einseitig und polemisch, aber, so das Gericht:

Die öffentlichkeitswirksame Verwendung dieses Begriffs allein rechtfertigt jedoch noch nicht die Annahme, dass mit dem Beitrag Hass gegen Personen aufgrund ihrer Herkunft geschürt werde und der Beitrag daher als solcher mit hasserfülltem Inhalt zu qualifizieren sei.“

Richter: AfD darf sich kritisch äußern

Das Gericht sprach es den AfD-Bundestagsabgeordneten ausdrücklich zu, sich „aus der Opposition heraus“ kritisch mit der Politik der Bundesregierung auseinanderzusetzen.

Außer dem Video hatte YouTube auch die Möglichkeit des AfD-Kanals zu Live-Übertragungen eingeschränkt. Beides sei laut Kammergericht Berlin unzulässig. Ein Zuwiderhandeln der Online-Plattform gegen die richterliche Verfügung kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und sogar Ordnungshaft bestraft werden. (nh)



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