Antidiskriminierungsgesetz nutzt nur Tätern – NRW-GdP: Wir können keine Polizei nach Berlin hinschicken

Berlins neues Antidiskriminierungsgesetz ist deutschlandweit einmalig. Polizei-Verbände fordern die Behörden auf, keine Polizisten mehr nach Berlin zu senden.
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Die Polizei bei der Inhaftierung eines Clan-Mitglieds in Berlin.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times5. Juni 2020

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen hat Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) aufgefordert, bis auf Weiteres keine Polizisten aus NRW mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken.

Die GdP reagiere damit auf ein am Donnerstag vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenes Antidiskriminierungsgesetz, teilte die Gewerkschaft am Freitag mit.

Demnach müssen Polizisten bei Einsätzen, von denen Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind, nachweisen, dass ihr Einschreiten in keinem Zusammenhang mit der Herkunft der Täter steht.

Gesetz schwächt den Kampf gegen kriminelle Familienclans

„Für die Polizisten sind alle Menschen gleich. Das gehört zur DNA der Polizei. Aber wenn wir verhindern wollen, dass kriminelle Familienclans ganze Stadtteile terrorisieren und Drogenhändler ungestört ihren Geschäften nachgehen können, muss die Polizei verdächtige Personen unabhängig von ihrer Herkunft überprüfen können“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

Das sei nach dem gestern mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei beschlossenen Antidiskriminierungsgesetz in Berlin so nicht mehr möglich.

Polizisten, die gegen Tatverdächtige vorgingen, liefen unmittelbar Gefahr, dass ihr Vorgehen als rechtswidrig eingestuft werde, obwohl sie sich „absolut korrekt“ verhalten hätten. Dieser Vorwurf könne auch Beamte aus NRW betreffen, wenn sie dort eingesetzt würden.

„Deshalb können wir dort keine Polizisten mehr hinschicken“, so Maatz. Von Innenminister Reul erwartet die GdP, dass er das Gesetz auch in der nächsten Innenministerkonferenz zur Sprache bringen wird.

„Das Gesetz muss umgehend gekippt werden“, so die GdP. „Es nutzt nur den Tätern, indem es die Polizisten unter den Generalverdacht stellt, sie seien ausländerfeindlich.“ Das habe mit der Realität nichts zu tun.

Berliner Justizsenator verteidigt geplantes Antidiskriminierungsgesetz

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) verteidigt das Gesetz gegen Kritik. Es bedrücke ihn, wenn schwarze Bekannte im ganzen Stadtgebiet ihm schilderten, von der Polizei häufiger als Weiße kontrolliert zu werden, sagte Behrendt am Donnerstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg. „Das ist nicht in Ordnung, und die können sich dann dagegen wehren.“

Die Praxis, die auch als Racial Profiling bekannt ist, habe „leider in Einzelfällen“ auch mit Ressentiments zu tun, sagte der Justizsenator weiter. Mit dem Gesetz will die Landesregierung gegen Diskriminierung durch den öffentlichen Dienst vorgehen.

Das Gesetz könnte laut Behrend auch beispielsweise beim Beantragen von Sozialleistungen oder der Notengebung in der Schule greifen. Voraussichtlich verabschiedet die rot-rot-grüne Mehrheit des Abgeordnetenhauses das Gesetz in der Plenarsitzung am Donnerstag.

Seit Tagen mehrt sich jedoch bundesweit die Kritik daran. „Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen“, sagte etwa Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der vergangenen Woche dem „Tagesspiegel“.

Berliner Justizverwaltung: Verweigerung aus politischen Gründen nicht rechtens

Die Senatsjustizverwaltung wies am Freitag jedoch Forderungen von verschiedenen Seiten zurück, andere Bundesländer sollten keine Polizisten mehr zu Einsätzen im Rahmen der Amtshilfe nach Berlin schicken.

„Die Amtshilfe ist eindeutig gesetzlich geregelt“, teilte ein Sprecher der Justizverwaltung mit. „Eine Verweigerung aus politisch motivierten Gründen kommt nicht in Betracht.“

Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Berliner Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land ermöglichen, wenn das nachweislich nicht gelungen ist. Berlin ist das erste Bundesland, das ein solches Gesetz bekommt. Auch das Handeln von Polizei und Ordnungsbehörden ist davon betroffen.

Ein zentraler Kritikpunkt lautet, durch das Gesetz werde die Beweislast umgekehrt, so dass beispielsweise Polizisten künftig nachweisen müssten, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien. Die Justizsenatsverwaltung hatte diese Kritik zurückgewiesen. (afp/dts/nh)



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