Polizei-Reform gefordert – obwohl es zu wenig Studien über Rassismus innerhalb der deutschen Polizei gibt

In Deutschland werden Reformen wegen Rassismus innerhalb der Polizei gefordert. Doch wie ernsthaft das Problem verfassungsfeindlicher Einstellungsmuster hierzulande bei der Polizei wirklich ist, ist unklar.
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An der Polizeiwache auf dem Berliner Alexanderplatz.Foto: iStock
Epoch Times6. Juni 2020

Die USA kommen anlässlich des bei einem Polizeieinsatz zu Tode gekommenen Afroamerikaners nicht zur Ruhe. In vielen Teilen des Landes wird gegen Polizeibrutalität protestiert, es kam tagelang zu gewalttätigen Ausschreitung. Verschiedene amerikanische Bundesstaaten kündigten deswegen Polizeireformen an.

Auch in Deutschland gibt es nun die Debatte, inwiefern sich die Polizei Reformen unterziehen müsse. Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dazu: Die deutsche Polizei sei im Kern „sicherlich gut aufgestellt“ aber „das heißt nicht, dass es nicht noch Verbesserungen geben sollte.“

Mihalic, die selbst als Polizistin gearbeitet hat, fordert beispielsweise ein stärkeres „Sensibilisieren deutscher Polizisten für das Problem des Rassismus“. Dafür sei mehr „interkulturelle Kompetenz“ in der Polizei erforderlich „und noch mehr antirassistische Trainings“. Wie diese aussehen könnten, ist noch nicht klar.

Anti-Diskriminierungsgesetz schränkt Polizei stark ein

Unterdessen wurde am Donnerstag in Berlin das Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz, welches letzten Sommer vom Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrend (Grüne) eingebracht wurde, sieht vor, dass niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung und einer Reihe weiterer Merkmale diskriminiert werden darf.

Dem neuen Gesetz nach stehen Beamte künftig in der Beweispflicht, wenn gegen sie Rassismusvorwürfe erhoben werden. Demnach müssen beschuldigte Beamte die ihnen entgegengebrachten Vorwürfe widerlegen, ansonsten drohen Strafen.

Gerade die Polizei sieht sich hier mit dem Problem des Umkehrens einer Beweislast konfrontiert. So könnten zum Beispiel Angehörige verschiedener Clans wider besseres Wissens eine solche Diskriminierung geltend machen, wenn sie die gegen sie gerichteten Ermittlungsmaßnahmen auf eigene ausländische Wurzeln reduzieren und den in dem Falle ermittelnden Polizeibeamten zur Rechtfertigung zwingen. Es könne sogar zu Disziplinarverfahren kommen.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger teilte hierzu mit: „Jeder Beamte, der künftig gegen Clans ermittelt, läuft Gefahr, sich dem unberechtigten Vorwurf auszusetzen, er würde nur ermitteln, weil er diskriminieren wolle.“ Und: „Kann er es nicht widerlegen, bekommt er ein Disziplinarverfahren.“

Ein anderes Beispiel Dreggers war, dass Fahnder in Berlin sich in einem für den Drogenverkauf bekannten Park nicht mehr trauen könnten, vor allem afrikanische Dealer zu kontrollieren – aus Angst vor dem Vorwurf des Rassismus. „Man nimmt dabei [mit diesem Gesetz] in Kauf, dass die Polizei, auch bei ihren Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität geschwächt, demotiviert und in die Defensive gedrängt wird“, so Dregger.

Rassismusvorwürfe stützen sich meist auf Einzelfälle

Wie ernsthaft das Problem verfassungsfeindlicher Einstellungsmuster bei der Polizei wirklich ist, kann gar nicht dargelegt werden. Es gibt zu wenige empirische Studien, die solche Vorwürfe belegen würden. Das sagt auch die Grünen-Innenpolitikern Mihavic. Es werde „leider oft von den Innenministerien blockiert, solche Untersuchungen durchzuführen. Da würden wir uns mehr Offenheit wünschen“, so Mihavic. Inwiefern also von Einzelfällen auf die Gesamtheit der Polizei geschlossen wird, sei weiterhin unklar.

Aktuell sind in Deutschland auch nur wenige solcher Fälle bekannt, wie der von Thorsten W. aus Hamm. Dem Mitarbeiter der Polizeiverwaltung wird die Unterstützung einer mutmaßlichen rechtsterroristischen Vereinigung zur Last gelegt.

Hierzulande kommt es aber dennoch oftmals zu einer Verallgemeinerung von Rechtsextremismus in Polizeibehörden. Dazu äußerte sich unlängst Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Es gibt […] keine Rechtfertigung dafür, die Integrität unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten so strukturell in Frage zu stellen.“

Ausbildung von Extremismusbeauftragten in NRW

Seit Anfang letzter Woche werden in NRW sogenannte Extremismusbeauftragte für jede der 50 Behörden im Land ausgebildet. Sie sollen speziell den Verdachtsfällen des Rechtsextremismus nachgehen. Wo genau die Grenze zwischen „rechts“ und „rechtsextrem“ verläuft, scheint sehr ungenau zu sein.

Anlass zur Ausbildung solcher Beauftragten waren Berichte über Fälle von Polizeibeamten, die sich in Chatgruppen extremistisch oder rassistisch geäußert hatten, auch wenn dahingehend oft nicht unterschieden werden konnte, ob es sich um tiefliegende verfassungsfeindliche Überzeugungen gehandelt habe.

Zukünftig sollen solche Beauftragte beurteilen, ob Äußerungen oder Handlungen von Beamten den Verdacht einer extremistischen Überzeugung nähren und damit mögliche dienstrechtliche Konsequenzen rechtfertigen. (nk/so)



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„Widerstand gegen Faschismus“ ist eigentlich eine linksradikale Gruppe, die vom Präsidenten der Revolutionären Kommunistischen Partei der USA gegründet wurde. Sie steckte hinter vielen großen Protestveranstaltungen, die darauf abzielten, das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2016 zu kippen.

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