Reform im Parteiengesetz: Parteien wollen sich mehr Geld erlauben

Sponsoring, Spenden – das Parteiengesetz wird reformiert. Gleichzeitig genehmigen sich die Parteien mehr Geld. Die Öffentlichkeit soll besser über die Finanzierung der Parteien informiert werden.
Reform im Parteiengesetz: Mehr Tranzparenz – und höhere Parteieinnahmen
Großflächen-Wahlkampfplakate mehrerer Parteien. Im Mai 2022.Foto: Roberto Pfeil/dpa
Von 12. November 2023

Die Parteien in Deutschland müssen nach dem Willen der Ampelkoalition sowie der Union und der Linkspartei ihre Finanzen transparenter gestalten. Dazu zählt dann auch, dass sie künftig neben Spenden auch Sponsoring-Beträge offenlegen. Ebenso erhöht sich die staatliche Parteienfinanzierung.

Das geht aus dem Entwurf für ein reformiertes Parteiengesetz hervor, über den die Zeitungen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ berichten. Demnach müssen in einem gesonderten „Sponsoring-Bericht“ alle derartigen Zuwendungen ab einem Betrag von 750 Euro veröffentlicht werden.

Sponsoring-Bericht für mehr Transparenz

Beim Thema Sponsoring habe es bisher „Transparenzdefizite“ gegeben, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag, 9. November, erstmals im Bundestag beraten wurde. Außer der AfD waren an den Verhandlungen alle Bundestagsparteien beteiligt.

Vorgeschrieben wird künftig grundsätzlich ein „angemessenes und marktübliches Verhältnis von Leistung und Gegenleistung“. Ansonsten gelten die Einnahmen als Spende.

Damit das für die Öffentlichkeit nachvollziehbar werde, müsste nach dem Erhalt eines Geldbetrages ein Sponsoring-Bericht erstellt werden. Darin ist der Name und die Anschrift des Begünstigten und die Höhe der Zuwendung anzugeben. Ebenso soll der Bericht die Art und die Umstände des Sponsorings schildern, heißt es im Entwurf.

Auch bei den Spenden soll mehr Transparenz geschaffen werden: Großspenden müssen künftig ab einem Betrag von 35.000 Euro sofort gemeldet werden. Bisher liegt die Grenze bei 50.000 Euro.

Mit der Neufassung des Parteiengesetzes soll auch ein Schlupfloch geschlossen werden: So werden erstmals Regelungen für sogenannte Parallelaktionen festgelegt. Das sind von Einzelpersonen, Verbänden oder Unternehmen bezahlte Werbeaktionen, ganz im Stil und Design einer Partei. Sie gelten künftig als Spende, sofern die Partei keine Unterlassung verlangt.

Mehreinnahmen für die Parteien

Neben höherer Transparenz sieht der Gesetzentwurf auch eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung vor – auch rückwirkend bis einschließlich 2018, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Die Parteien wollen die absolute Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung von 165 auf 185 Millionen Euro anheben.

Diese rückwirkende Erhöhung spült in die Kassen der Parteien Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2021. Hinzu kommen für 2022 und 2023 mehr als 40 Millionen Euro. Der Großteil dieser Gelder werde eingesetzt, um eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafe zu begleichen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) fordert von den Parteien in diesem Zusammenhang 100 Millionen Euro zurück. Über die Hälfte der Forderungen ist an CDU und SPD gerichtet.

„Mit den Änderungen des Parteiengesetzes passen wir den Bedarf der Parteien an staatlicher Teilfinanzierung an die heutige Zeit an.“ Das sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae. Seiner Ansicht nach habe sich die Arbeitsweise von Parteien „erheblich verändert“. Das betreffe etwa deren Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, Social Media, aber auch Mitgliederbefragungen.

Weiter erklärte Thomae: „Wir wollen die Parteien in ihrer Arbeit stärken, denn sie tragen erheblich zur demokratischen Willensbildung in unserem Land bei“, begründete Thomae die höhere staatliche Finanzierung.

Lobbycontrol: Großspenden müssen noch gedeckelt werden

Der Verein Lobbycontrol begrüßte laut dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ die schärferen Regelungen, forderte jedoch zusätzlich eine Deckelung von Spenden.

Timo Lange von Lobbycontrol führte hierzu das Argument an, dass es nicht demokratisch sei, wenn Superreiche oder finanzstarke Unternehmen und Verbände durch Großspenden an Parteien ihren politischen Präferenzen und Interessen überproportional viel Gewicht verleihen können.

Parteispenden sind nichts Ungewöhnliches, sondern im Parteiengesetz ausdrücklich vorgesehen, wie das Portal „Lobbypedia“ informiert. Spenden dürfen demnach natürliche als auch juristische Personen, also Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Während die staatliche Finanzierung gesetzlich begrenzt ist, gibt es für Parteispenden in Deutschland keinerlei Obergrenze. In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich sind Unternehmensspenden verboten und Spenden von Privatpersonen nur bis maximal 7.500 Euro pro Jahr erlaubt.

Bis zum 25. Juli dieses Jahres erhielt keine der bekannten Großparteien die höchste Summe an Großspenden. Hier führt die Liste laut „Statista“ der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) mit knapp 338.700 Euro an. Abgeschlagen auf Platz zwei liegt die CDU mit rund 316.000 Euro und an dritter Stelle die AfD mit rund 265.000 Euro.

(Mit Material von dts)



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