Warum das Thema Rente nicht im Wahlkampf 2017 auftauchte: In der Rentenkasse fehlen fast 100 Milliarden
Der größte Ausgabeposten im Bundeshaushalt sind die Überweisungen in die Deutsche Rentenversicherung. Warum? „Finanzmarktwelt.de“ sagte: „Weil die Rentenbeiträge der Beitragszahler nicht annähernd reichen würden, um die aktuell ausgezahlten Renten bezahlen zu können.“
2019 sollen durch den Bund 98,1 Milliarden Euro in die Rentenkasse fließen. Im aktuellen Haushaltsplan steht (Haushaltsplan, Seite 12):
„Im Haushaltsjahr 2019 leistet der Bund rund 98,1 Mrd. € an die Rentenversicherung. Dies entspricht einem Aufwuchs um rund 1,3 % bzw. 1,3 Mrd. € gegenüber dem bisherigen Finanzplan. Die Ansätze bilden die Ergebnisse der Renten- und Steuerschätzung vom April bzw. Mai 2018 ab und legen für das Jahr 2019 einen fortgeltenden Beitragssatz von 18,6 % in der allgemeinen Rentenversicherung zugrunde. Die Leistungen an die Rentenversicherung stellen den größten Ausgabenbereich im Bundeshaushalt dar.“
Zur Erinnerung: Der Gesamthaushalt für das Jahr 2019 ist mit 356,8 Milliarden Euro geplant (Haushaltsplan, S.2).
Das sind 30,3 Milliarden Euro mehr als 2017
Im Jahr 2017 standen der Rentenversicherung Einnahmen von 293,8 Milliarde Euro Auszahlungen in Höhe von 293,2 Milliarden Euro gegenüber. Das liest sich fast ausgeglichen – jedoch stammen die Einnahmen nur zu 224,6 Milliarden Euro aus Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Quelle: hier). Es fehlten demnach 69,2 Milliarden Euro – und aus dem Steuerhaushalt wurde ohne große Medienaufmerksamkeit 67,8 Milliarden Euro gezahlt.
„Finanzmarktwelt“ schreibt: „Der Steuerhaushalt subventioniert in gigantischem Ausmaß ein Rentensystem, das jetzt schon längst pleite ist.“
Im Jahr 2017 zahlte der Staat an die Rentenkasse also 67,8 Milliarden Euro – 2019 werden es 98,1 Milliarden Euro sein. Diese Steigerung um 30,3 Milliarden Euro entspricht fast dem 7,5-fachen der viel diskutierten Steigerung der Verteidigungsausgaben.
Im „Stern“ war zu lesen: „Für 2019 sind für das Ressort von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) 42,9 Milliarden Euro vorgesehen – rund vier Milliarden Euro mehr als 2018 und 650 Millionen Euro mehr als im Frühjahr in den Eckwerten veranschlagt.“
Was meint die Rentenversicherung? „Die finanzielle Lage ist sehr erfreulich“
Am 28. Juni 2018 schreibt die Deutsche Rentenversicherung in ihrer aktuellen Publikation zur eigenen Finanzlage:
„Die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach wie vor sehr erfreulich. Die Löhne steigen seit Jahren kräftig und die Beschäftigung nimmt kontinuierlich zu“, so Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Koblenz tagende Bundesvertreterversammlung. Das vergangene Jahr habe die Rentenversicherung daher mit einem Überschuss von rund 500 Millionen Euro abschließen können.“
Ein Überschuss von 500 Millionen Euro? Das extrem hohe Steuermittel zufließen wird nicht erwähnt. Einige Absätze weiter ist etwas deutlicher zu lesen:
Gunkel unterstrich in diesem Zusammenhang noch einmal die Forderung der Rentenversicherung, durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Liquidität der Rentenversicherung auch künftig zu jedem Zeitpunkt eines Jahres gewährleistet ist.
Der selbstverständliche Griff in die Rentenkasse für gesamtgesellschaftliche Ausgaben
Das eigentliche Problem der Rentenkasse sind die versicherungsfremden Leistungen (VFL), die daraus entnommen werden. Die oben genannten Bundeszuschüsse ersetzen nicht ansatzweise, was der Finanzminister der Rentenkasse entnimmt. Er finanziert damit allgemeinstaatliche, gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Im Jahr 2016 (letzte verfügbare Daten) betrugen die Rentenausgaben insgesamt rund 245,7 Milliarden Euro, die versicherungsfremden Leistungen davon 65,8 Mrd Euro. Hinzu kamen Transferleistungen in Höhe von 19 Mrd. Euro.
Zum Ausgleich zahlte der Staat einen Bundeszuschuss von 64,4 Mrd. Euro – 20,4 Mrd. Euro blieben ungedeckt (Quelle: adg-ev.de, „Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957, siehe auch pdf-TeufelTabelle“):
Die „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ (adg-ev), die diese Berechnungen jährlich ergänzt, kommt zu dem Fazit:
„In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 768 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.“
Kein Wunder also, dass Politik und Justiz seit Jahrzehnten ablehnen, das Thema endlich transparent zu machen.“
Es gibt diverse versicherungsfremden Leistungen (hier ein Überblick), die übrigends nicht nur die Rentenkasse bezahlt. Auch auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird auf diese Art und Weise zugegriffen. Prof. Albrecht Goeschel stellte im Januar 2017 fest:
Die Verschiebung von Immigrationskosten aus dem Staatshaushalt in die Krankenversicherung der Beschäftigten und ihrer Angehörigen ist eine klassische ‚Versicherungsfremde Leistung’“
Politiker, Selbständige und Beamte beteiligen sich nicht an der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Rentenkasse ist eine Art Schattenhaushalt, der ausschließlich aus Beiträgen derer finanziert wird, die in die Rentenversicherung einzahlen. Obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt, beteiligen sich Politiker, Selbständige und Beamte nicht.
Anders gesagt: „Arbeitnehmer und Rentner müssen mit ihren Beiträgen Jahr für Jahr den Bundeshaushalt subventionieren; nicht umgekehrt; wovon diejenigen profitieren, die keine Beiträge zahlen müssen. Vor allem Politiker, höhere Beamte und Richter. Deshalb ist es auch so schwierig, hier eine Änderung zu erreichen.“
Herr Borkowski weist auf ein weiteres Detail hin: „Das BVerfG hat die Rentenbeiträge aus den Löhnen der gesetzlichen Rentenversicherten zum Allgemeingut gemacht, woraus sich die Finanzminister munter bedienen können: Bundesverfassungsgericht“ (Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen, 1 BvR 679/98).“
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