Sachsen: Fördermittelstopp für kommunalen Straßenbau – Linke fordert zusätzliche Investitionsmittel

Das sächsische Verkehrsministerium musste die Reißleine ziehen und einen Antragsstopp bei der Fördermittelvergabe für den kommunalen Straßenbau aussprechen. Das Ministerium hat noch 420 Anträge zu bearbeiten – aber anstatt den benötigten 245 Millionen Euro nur noch 29 Millionen Euro an Fördermitteln zu Verfügung.
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Straßenbauarbeiten.Foto: iStock.
Von 12. Februar 2020

Das sächsische Verkehrsministerium hat die Antragsannahme auf Fördermittel für neue kommunale Straßenbauprojekte in Sachsen gestoppt. Dies soll ein Signal an die Landkreise sein auf ihre Gemeinden und Kommunen einzuwirken damit diese rasch ihre bereits bewilligten Fördersummen abrufen und die Bauaufträge vergeben. Gleichzeit ist ein Großteil der Fördermittel – von insgesamt 480 Millionen Euro – aus dem Doppelhaushalt 2019/2020 bereits vergeben. Zum Vergleich: 2017/2018 standen den Kommunen 240 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Ministerium benötigt zudem Zeit um die hohe Anzahl an noch vorliegenden Anträgen – 420 an der Zahl – zu bearbeiten. Denn die noch übrigen 29 Millionen Euro Fördermittel sollen die Kommune erhalten, deren Bedarf am dringendsten ist. Man müsse erst eine riesige Bugwelle an bestehenden Anträgen abarbeiten. Deshalb sei ein harter Schnitt notwendig, so Verkehrsminister Martin Dulig, gegenüber dem MDR.

Fördermittel wurden nicht abgerufen

Allein die 420 Anträge, die noch zu bearbeiten seien, hätten ein Gesamtvolumen von rund 245 Millionen Euro. Für den Bau von kommunalen Brücken, Straßen und Radwegen in Sachsen sind für 2020 rund 178 Millionen Euro eingeplant.

Doch viele Fördermittel wurden noch nicht abgerufen. So sind von den 278 Millionen Euro für 2019 erst 188 Millionen Euro tatsächlich verwendet worden. Als Gründe für den Nichtabruf von Fördermitteln zählt das sächsische Verkehrsministerium auf: „Späte Mittelfreigabe zur Bewilligung und damit Verzögerungen bei geplanten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, Wiederholung von Verfahren wegen überteuerten Angeboten oder fehlender Angebotsbeteiligung, Probleme bei der Bauausführung und beim geplanten Baufortschritt“.

Förderanträge nach dem 31.10.2019 werden nicht bearbeitet

Der Antragsstopp für neue Fördermittel bedeutet nun, dass alle Förderanträge, die nach dem 31.10.2019 bei den Bewilligungsbehörden eingereicht wurden, nicht bearbeitet und an die Antragsteller zurückgegeben werden. Für alle bis zum Stichtag 31.10.2019 eingegangenen Anträge hat sich das Ministerium allerdings das Ziel gesetzt, diese im neuen Doppelhaushalt 2021/2022, bis Ende 2021 beziehungsweise 2022 abzuarbeiten. Voraussetzung sei dafür aber die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel.

Der Antragsstopp bedeutet jedoch nicht, dass in diesem Jahr nichts neu gebaut oder instand gehalten würde, erklärt das Verkehrsministerium. Denn allein 2019 wären für kommunale Straßen Fördermittel in Höhe von 299 Millionen Euro an die Kommunen und Landkreise im Freistaat Sachsen geflossen. Es konnten zudem neue Förderbescheide für 279 Maßnahmen bewilligt werden, welche bereits begonnen wurden oder in diesem Jahr beginnen werden.

Fördersystematik soll überarbeitet werden

Der Antragsstopp soll nun genutzt werden, um die Förderung der kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben neu aufzustellen. Bis Sommer sollen bereits Eckpunkte erarbeitet werden. Dazu sagt Verkehrsminister Dulig:

Wenn wir es – kommunale Ebene und Freistaat – gemeinsam ernst meinen, Verfahren zu beschleunigen, finanzielle Mittel zielgenauer einzusetzen und den Kommunen damit langfristige Planungssicherheit geben können, dann sollten wir 2022 bzw. 2023 mit einer neuen Fördersystematik starten.“

Auch möchte man den für die Maßnahmen zuständigen kommunalen Partnern mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten über die Mittelverwendung und -verteilung überlassen, erklärt Dulig.

Mit als Grund für den notwendig gewordenen Antragsstopp sieht das Verkehrsministerium die 2016 stattgefundene Anpassung der Förderrichtlinie an die damaligen Gegebenheiten. Sie beinhaltet Veränderungen beim Förderverfahren, der Fördergegenstände und eine Erhöhung der Fördersätze.

Dadurch stellten mehr Kommunen Förderanträge. Hintergrund war damals die Erkenntnis, dass erhebliche Mehrinvestitionen notwendig wurden, um die kommunalen Straßen, Radwege und Ingenieurbauwerke wirtschaftlich zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen. Gleichzeitig wollte man die Förderung kommunal-freundlicher gestalten und den Kommunen bei der Schwierigkeit den finanziellen Eigenanteil zu stellen, helfen.

Linke fordert zusätzliche Investitionsmittel

Die Landesvorsitzende der Linken in Sachsen, Susanne Schaper sieht jetzt die sächsische Regierung gefordert:

Die Kommunen dürfen von der Staatsregierung nicht im Regen stehen gelassen werden. Der Zustand der kommunalen Straßen wird sich in den kommenden zwei Jahren durch den Förderstopp nicht verbessern. Deshalb ist die Staatsregierung aufgefordert, weitere Investitionsmittel, die dem realen Bedarf in den kommenden zwei Jahren entsprechen, freizugeben. Ein Förderstopp von zwei Jahren ist für uns inakzeptabel.“

Das Verkehrsministerium erklärte, dass das Finanzministerium bereits Ende vergangenen Jahres weitere 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Diese Gelder wären aber bereits überwiegend durch Kostenerhöhungen der laufenden Maßnahmen gebunden.

Selbst, wenn die notwendige Summe für die noch vorliegenden Anträge (245 Millionen Euro) komplett verfügbar wäre, könnten nicht mit alle Maßnahmen innerhalb eines Jahres auch begonnen werden. Das kann z.B. an fehlendem Personal (für die Planungen) in den Gemeinden, der Auftragslage bei Ingenieurbüros und Baufirmen (es fehlen Firmen und Fachkräfte) oder der Verfügbarkeit beziehungsweise der Beteiligung der benötigten Baufirmen an Ausschreibungen liegen, erklärt das Verkehrsministerium weiter.

Das müsse daher über die kommenden Jahre erfolgen. Zudem würde es zusätzliche Mittel für 2020 nach aktuellem Stand auch nicht geben. Darauf hätten sich Verkehrsministerium, Finanzministerium und der sächsische Ministerpräsident abgestimmt und die Anträge gestoppt. Für die Jahre 2021/2022 möchte man entsprechende Mittel zum Abarbeiten der Bugwelle im regulären Haushaltsaufstellungsverfahren beantragen.

Städte, Landkreise und Kommunen für Erhalt kommunaler Straßen zuständig

Während der Freistaat für den Unterhalt des Bundes- und Staatsstraßennetzes verantwortlich ist, ist es Aufgabe der Städte, Landkreise und Kommunen, den Erhalt und die Instandsetzung der kommunalen Straßen sicherzustellen. Dafür erhalten sie finanzielle Mittel aus dem FAG – dem kommunalen Finanzausgleich. Das Verkehrsministerium fördert zudem einzelne, von Kommunen und Kreisen beantragte Maßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent zusätzlich.



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