Salafist trotz Waffenfund auf freien Fuß gesetzt – Staatsschutz ist vom Amtsgericht Düsseldorf enttäuscht

Auch wenn der Tschetschene Raschid K. in der höchsten Gefährderstufe geführt wird, heißt das noch nicht, dass er in Gewahrsam genommen wird. Das zögerliche Verhalten der deutschen Justiz stimmt nachdenklich.
Titelbild
Salafisten-Protest in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times11. Juni 2019

Man könnte meinen, dass nach dem Fall des Terroristen Anis Amri mit seiner Todesfahrt auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 die Sicherheitsbehörden und die Justiz sensibler im Umgang mit Salafisten geworden sind. Der Fall Raschid K. aus Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen, über den der „Spiegel“ berichtet, lässt etwas anderes befürchten.

Im Jahr 2004 soll der nach eigenen Angaben 31-jährige Tschetschene nach Deutschland gekommen sein. Ein Jahr später wurde sein Asylantrag abgelehnt.

Er wird durch deutsche Sicherheitsbehörden überwacht, da er Mitglied der salafistischen Szene ist. Gleichzeitig ist er vermutlich in die organisierte Kriminalität verstrickt. Für das Bundeskriminalamt (BKA) ist dies kein seltenes Phänomen bei tschetschenischen Straftätern.

Dann taucht laut dem „Spiegel“ ein Foto auf, das Raschid K. mit einem Sturmgewehr zeigt. Die Sicherheitsbehörden sind alarmiert. Das polizeiliche Analysesystem für Gefährder (Radar-Ite) stuft den Tschetschenen in die höchste Stufe ein. Das heißt, es besteht ein hohes Risiko, das diese Person einen terroristischen Anschlag verübt.

Pistole, Munition und ein Schalldämpfer – aber kein Haftbefehl

Die Überwachung des Salafisten brachte nichts. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Düsseldorf findet man eine durchgeladene halbautomatische Waffe in einem Regal neben einer Schachtel Munition und einem Schalldämpfer, berichtet der „Spiegel“. Nun mag man denken, das die Gefahr gebannt sei: Der Salfist werde in Gewahrsam genommen und würde daher keine Gefahr mehr darstellen.

In der Vernehmung gab Raschid K. an, die Kurzwaffe nur zum eigenen Schutz auf dem Schwarzmarkt erworben zu haben. Der Schalldämpfer sei einfach dabei gewesen.

Der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Düsseldorf erlässt einen Haftbefehl und setzt ihn gleichzeitig außer Vollzug.

Wenn der Gefährder K. bis zum Abschluss des Verfahrens straffrei bleibe, müsse dieser nicht in Untersuchungshaft, so der Richter. Unter Auflagen „spaziert“ Raschid K. zum Entsetzen der Sicherheitsbeamten wieder nach Hause, schreibt der „Spiegel“.

Zwei Wochen später ein mutmaßlicher Einbruchsversuch

Wie ernst der Tschetschene die „strenge Ermahnung des Richters“, straffrei zu bleiben, nahm, zeigt sich zwei Wochen später bei einem versuchten Hauseinbruch in Neuss.

Mit einem Partner versucht Raschid K., die Eingangstür zu einem Mehrfamilienhaus gewaltsam zu öffnen. Ein wachsamer Hausbewohner schlägt die beiden mutmaßlichen Einbrecher in die Flucht. Die Polizei kann die Beiden, die mit einem Auto flüchten, in einer spektakulären Aktion dingfest machen.

Spätestens jetzt sollte für Raschid K. ein Aufenthalt in einer Zelle anstehen. Doch auch dieses Mal wurden die Staatsschutzfahnder enttäuscht, als sie sich an das Düsseldorfer Amtsgericht wandten und die Vollstreckung des Haftbefehls forderten.

Amtsgericht erkennt keinen eindeutigen Einbruchsversuch

Das Amtsgericht Düsseldorf erkennt keinen eindeutigen Einbruchsversuch. Es wertet den mutmaßlichen Einbruchsversuch als „Manipulationen an der Haustür“ – und damit als einfache Sachbeschädigung.

Da es sich um die Haustür eines Mehrfamilienhauses handelte, war für das Gericht auch unklar, in welche der Wohnungen die Täter möglicherweise hätten eindringen wollen. Eine Sachbeschädigung allein reicht jedoch nicht aus, um den Haftbefehl zu aktivieren.

Somit konnte keine gröbliche Zuwiderhandlung gegen eine Auflage des Haftverschonungsbeschlusses festgestellt werden. Die Invollzugsetzung des Haftbefehls wurde zurückgewiesen, so der „Spiegel“.

Seit 14 Jahren wird die Duldung verlängert

Auch eine Abschiebung scheint im Falle von Raschid K. (der möglicherweise ganz anders heißt) nicht möglich zu sein. Sein mutmaßlicher Heimatstaat Russland gibt an, einen Mann mit seinen Personalien nicht zu kennen. Ohne Papiere gibt es keine Abschiebung. Daher wird seine Duldung seit 14 Jahren immer wieder verlängert.

In zwei Wochen steht nun die erneute Verlängerung der Duldung von Raschid K. an. Das wäre dann seine Einunddreißigste. (er)



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