Sarrazin: Alles, was Sie über den Migrationspakt wissen sollten
Der „Global Compact for safe, orderly and regular Migration“ (Migrationspakt) wurde in zwischenstaatlichen Verhandlungen am 13. Juli 2018 als Entwurf vereinbart und soll in einer Konferenz der Staats- und Regierungschefs am 10./11. Dezember in Marokko verabschiedet werden.
Der Migrationspakt enthält neben einer vorangestellten „Vision“ und einem Abschlussteil zur „implementation“ (Umsetzung) 23 „objectives and commitments“ (Ziele und Verpflichtungen), die im einzelnen mit ausführlichen Maßnahmekatalogen unterlegt werden.
Der Migrationspakt pflegt eine geschwollene, verhüllende und extrem redundante Behörden- und Diplomatensprache. Im englischen Originaltext wirkt das noch unangenehmer als in der deutschen Übersetzung. Internationale Dokumente dieser Art zeichnen sich allerdings nur selten durch Klarheit, Prägnanz und sprachliche Schönheit aus.
Das ist bei solch einem Thema wohl unvermeidlich. Schuldige dürfen ja nicht klar benannt werden, um die Unterschrift aller zu bekommen. Sachliche Kausalitäten und Zusammenhänge müssen im Text dort unterdrückt werden, wo sie den Interessen von Beteiligten in die Quere kommen, die die Sünden und Verfehlungen ihrer Länder möglichst unerwähnt lassen wollen.
So fehlt im Migrationspakt jede klare kausale Zurechnung der Migrationsursachen und jede Aussage dazu, dass die Gründe für Auswanderungswünsche bis hin zur Fluchtmigration in den Herkunftsländern liegen und auch nur dort bekämpft werden können. Wer sich also mit den Ursachen von Migration beschäftigen will, braucht den Text des Migrationspaktes gar nicht erst aufzuschlagen, er hätte dort einen Erkenntnisgewinn von null.
Dabei wäre es die wichtigste Aufgabe eines sinnvollen Migrationspaktes, genau hier anzusetzen und eine internationale Übereinstimmung darüber herzustellen, was in den Auswanderungsländern geschehen muss, um den Migrationsdruck zu vermindern und die Bevölkerung im Land zu halten.
Eine fundamentale Lüge am Anfang
Hier versagt der vorliegende Text nahezu vollständig. Im Ziel 2 wird nur sehr verdruckst von „nachteiligen Triebkräften und strukturellen Faktoren“ gesprochen, die „Menschen dazu veranlassen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“. Von Unterdrückung, Diktatur, Korruption, kleptokratischen Führungsschichten, Bildungsversagen ist allenfalls andeutungsweise in positiv besetzten Begriffen die Rede.
Völlig ausgeklammert – und das ist eines der größten Defizite des Migrationspaktes – wird die wichtigste Ursache des Auswanderungsdrucks, nämlich die seit Jahrzehnten anhaltende Bevölkerungsexplosion in den meisten Auswanderungsländern in Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten. Völlig ausgeklammert wird zudem, dass auch die gutwilligste Einwanderungspolitik der Industrieländer nur einen winzigen Bruchteil des gewaltigen Menschenüberschusses aufnehmen kann, den der Geburtenreichtum der Auswanderungsländer in Afrika und im Nahen und Mittleren Osten Jahr für Jahr produziert.
Nichts davon wird im Text des Migrationsapakts auch nur angedeutet. Stattdessen ist der Kern des Migrationspaktes – die am Anfang des Textes stehende „Vision“ – die Formulierung einer groben Unwahrheit, die den historischen Tatsachen der gesamten Menschheitsgeschichte geradezu ins Gesicht schlägt. Da die „Vision“ nicht von ungebildeten Idioten formuliert wurde, ist es angesichts der Dreistigkeit der dort niedergelegten Unwahrheit durchaus gerechtfertigt, hier von einer Lüge zu sprechen. So baut der gesamte Migrationspakt strategisch auf einer an den Anfang gesetzten fundamentalen Lüge auf, und der ganze Text entwickelt sich folgerichtig daraus.
Migration grundsätzlich positiv?
Der Kernsatz der „Vision“ lautet wie folgt: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
Es wird nicht direkt behauptet, aber durch den Wortlaut wird insinuiert, dass Migration in der Menschheitsgeschichte weit überwiegend positiv zu sehen war. Das gilt aber allenfalls für die Einwanderung in bislang unbesiedelte Räume. In allen anderen Fällen ging Einwanderung in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zu Lasten der autochthonen Bevölkerung des Einwanderungslandes.
So war es,
- als die Stämme Israels nach dem Auszug aus Ägypten das Land Kanaan besiedelten;
- als die germanischen Völker das weströmische Reich zerstörten
- als die Angeln und Sachsen über die Nordsee nach England zogen;
- als die islamisch gewordenen Araber sich von Spanien bis nach Persien ausbreiteten;
- als die Mongolen nach Europa aufbrachen;
- als die Türken Kleinasien und den Balkan eroberten;
- als die muslimischen Mogulen Indien unter ihre Herrschaft brachten.
Auch in der Neuzeit hörte das nicht auf:
Die „Einwanderung“ von Spaniern und Portugiesen nach Mittel- und Südamerika hatte den Tod der meisten Indianer zur Folge.
Die „Einwanderung“ der Briten und anderer Europäer nach Nordamerika bedeutete das Ende der überkommenen indianischen Lebensweise und die weitgehende Ausrottung der dort lebenden indianischen Stämme.
Die „Einwanderung“ von zwei Millionen Franzosen nach Algerien während der Kolonialzeit war den Arabern überhaupt nicht willkommen. Nach der Unabhängigkeit mussten sie allesamt das Land verlassen.
Auch die Einwanderung von Juden nach Palästina zu Zeiten der britischen Mandatsherrschaft entsprach nicht den Wünschen der autochthonen Bevölkerung. Die daraus erwachsenen Spannungen treiben auch noch 80 Jahre später den Nahost-Konflikt von einer Krise zur nächsten.
Politischer Hebel, um den Lauf der Welt zu ändern
Dagegen sind die historischen Beispiele, in denen die Einwanderung größerer Zahlen von der autochthonen Bevölkerung als segensreich empfunden wurde und nicht zu Blutvergießen und anhaltenden Spannungen führte, äußerst rar. Das war immer nur dann der Fall, wenn der relative Umfang der Zuwanderer sehr gering war und diese überdurchschnittlich fleißig und tüchtig waren.
Für die Einwanderung aus dem Nahen und Mittleren Osten und Afrika nach Europa seit dem Zweiten Weltkrieg lässt sich dagegen der eindeutige Nachweis führen, dass diese der autochthonen Bevölkerung in Europa weder wirtschaftliche noch soziale Vorteile brachte, sondern finanzielle und soziale Nettokosten produzierte und produziert.
Das führt zur Frage; Weshalb baut ein wichtiges UNO-Dokument, das unter großem protokollarischem Aufwand verabschiedet werden soll, in seinem zentralen Ausgangspunkt auf einer krassen historischen Unwahrheit auf? Wer hat ein Interesse daran, und wie ernst kann man solch ein Dokument nehmen?
Die Antwort: Man muss es sehr ernst nehmen. Nicht als Instrument der Wahrheitsfindung – es ist das Gegenteil davon –, sondern als politischer Hebel, um den Lauf der Welt in eine bestimmte Richtung zu ändern. Zweckbestimmte Lügen werden im politischen Denken dann zu unerheblichen, lässlichen Sünden, weil sie sich scheinbar aus einer als moralisch und politisch überlegen empfundenen Zielsetzung rechtfertigen.
Hier bricht ein universalistischer Denkstil durch, den Angela Merkel in ihrer späten Amtszeit immer weniger unterdrücken wollte und der ihr Handeln sowohl in den diversen Eurokrisen als auch in der Flüchtlingskrise 2015 erklärt. Er passt gut zu den dominierenden Einstellungen und Machtinteressen in den großen internationalen Organisationen und vielen NGOs.
Das Ziel geht dahin, zugunsten des allmählichen Übergangs zu einer „Weltregierung“ die natürliche Vernetzung der Staaten durch Globalisierung noch zu forcieren und die Bereiche nationaler Souveränität durch internationale Vorgaben mehr und mehr einzuschränken. Das größte Hindernis sind dabei die gewachsenen Unterschiede von Ethnien, Völkern und Nationen. Diese einzuebnen ist das Ziel, und dazu ist Migration ein probates Mittel. Sie soll, wo immer es geht, forciert werden. Dazu muss sie den Einwanderungsländern als wohltätig dargestellt werden, auch wo dies der Wahrheit nicht entspricht.
Gleichzeitig trifft man so die Welt des (noch) überwiegend weißen Abendlandes in ihrem ethnischen und kulturellen Kernbereich. Das erfreut besonders Linke, Grüne, prinzipielle Weltveränderer und alle Sozialromantiker, weil so die ihnen verhasste Vorherrschaft und kulturelle Dominanz des weißen Mannes wirksam beendet wird. (Dass dies bei diesen Gruppen großenteils eine Projektion von Selbsthass ist, steht auf einem anderen Blatt)
Die Bundesregierung verharmlost und verniedlicht
Bei der Verteidigung des Migrationspakts hatten die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien zunächst argumentiert, dieser sei nicht verbindlich und eine Unterschrift darum in jeder Hinsicht unschädlich. Richtig ist, dass der Migrationspakt kein neues Völkerrecht schafft. Aber die 23 „Commitments“ mit ihrer im Detail beschriebenen Aufgabenliste stellen natürlich eine erhebliche Selbstverpflichtung dar, und wer diese nicht ernst nimmt oder ablehnt, sollte auch von einer Unterschrift Abstand nehmen.
Als „Commitments“ haben sie einen weichen Charakter, man spricht von „soft law“. Mit der Unterschrift sind sie aber in der Welt und werden aus der deutschen und europäischen Debatte nicht mehr verschwinden. Sie werden von deutschen Anwälten für ihre Schriftsätze benutzt werden und von deutschen Verwaltungsgerichten zitiert werden. Sie werden in der politischen Debatte argumentativ verwendet werden, wo immer es passt.
Schaut man sich die 23 Commitments, ihre vielen Unterpunkte und die immer wieder erwähnten Bezüge auf internationales Recht im einzelnen an, so wirken sie auf die Ausübung staatlicher Souveränität wie die vielen kleinen Fäden, mit denen in der Erzählung von Jonathan Swift der Riese Gulliver im Land der Zwerge an den Boden gefesselt wurde.
Zugegeben sei, dass dies in Deutschland und Europa großenteils auf eine moralische Selbstfesselung hinausläuft. Wichtige Einwanderungsländer, wie die USA oder Australien, werden gar nicht unterschreiben. Andere Länder, wie Russland, China oder Indien, werden unterschreiben, sich dadurch aber in ihrem Handeln nicht gebunden fühlen. Für den allergrößten Teil der Herkunftsländer von Migration ist die Unterschrift unter den Migrationspakt sowieso nur eine erneute Übung in Zynismus. Sie haben bisher schon alles unterschrieben, was ihnen Vorteile brachte, und fühlten sich völlig frei darin, Deklarationen und Verträge zu beachten oder auch nicht.
Man denke nur an den traurigen Zustand der UN-Menschenrechtskommission, in der im wesentlichen Diktaturen das Sagen haben und gerne Dänemark verurteilt wird, weil es nicht nett zu seinen Muslimen ist, dagegen aber niemals Russland, China, Saudi-Arabien oder Pakistan.
In der deutschen Debatte zum Migrationspakt argumentieren die Befürworter, soweit die Bestimmungen die Einwanderungsländer verpflichten, gingen sie nicht über das hinaus, was in Deutschland sowieso schon geltender Standard sei. Das ist zum großen Teil richtig.
Deutsche Standards sind für alle da
Es ist aber fragwürdig, die hohen deutschen Standards jetzt über alle Einwanderungsländer zu ziehen, anstatt den umgekehrten Weg zu gehen und deutsche Standards einzuschränken. Wird der Migrationspakt tatsächlich umgesetzt, so wird der Pull-Faktor für Migration nach Europa insgesamt noch einmal deutlich erhöht. Das kann nicht im Sinne Europas sein. Unser Ziel muss es sein, die Ströme von Wirtschaftsflüchtlingen und Fluchtmigranten abzuschrecken, anstatt ihnen weitere Anreize zu geben und Brücken zu bauen.
Deutschland wird durch die Unterschrift unter den Migrationspakt der Möglichkeit beraubt, im Zuge einer veränderten Einwanderungspolitik auch Standards abzusenken. Soweit Deutschland künftig vertragstreu bleiben will, büßt es durch die Unterschrift unter den Migrationspakt ohne Not Freiheiten künftiger politischer Gestaltung ein.
Dagegen ist die im Migrationspakt beschriebene heile Welt hoher Standards soweit von der Lebenswirklichkeit der meisten Herkunftsländer der Migranten entfernt, dass diese sich durch den Text, wenn sie ihn verständig lesen, gar nicht betroffen fühlen müssen.
Aber auch viele unserer europäischen Partner werden den Text großenteils mit einem Augenzwinkern lesen und sich davon kaum betroffen fühlen. Dazu gibt es ja aktuelle historische Beispiele: Die Missachtung der im Vertrag zur Währungsunion enthaltenden sog. Maastricht-Kriterien, der wiederholte Bruch des Stabilitätspaktes bis hin zur offenen Missachtung der fiskalischen Vorgaben der EU durch Italien zeigen, wie gering die Verbindlichkeit „politischer“ Verträge außerhalb Deutschlands ist. Für die meisten – außer für Deutschland und vielleicht noch Holland und Schweden – gilt mehr oder weniger das Wort von de Gaulle: „Verträge sind wie Rosen und wie junge Mädchen, sie haben ihre Zeit.“
Man sehe nur das Schicksal der vielen sorgfältig ausgehandelten Dublin-Abkommen, an die sich offenbar in erster Linie Deutschland gebunden fühlte und fühlt, große Teile der EU aber nicht. Beim Migrationspakt wird es nicht anders sein.
Die 23 Ziele des Migrationspakts
Der Migrationspakt benennt und beschreibt detailliert 23 Ziele, auf die sich die Unterzeichnerstaaten durch ihre Unterschrift verpflichten:
In Ziel 1 geht es um die wünschbare Verbesserung der Datenbasis. Hier haben offenbar die UNO-Technokraten ihre Wünsche an die Statistik niedergelegt. Der detaillierte Text ist politisch harmlos.
Ziel 2 beschreibt in verschwurbelter Form und kaum verständlicher Sprache die Pflichten der Herkunftsländer bei der Verbesserung der heimischen Verhältnisse. Extensiv wird von der Notwendigkeit „nachhaltiger Entwicklung“ gesprochen, dabei wird die Demographie vollständig ausgeklammert.
Ziel 3 fordert von allen Beteiligten eine bessere aktuelle Information über das laufende Migrationsgeschehen. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Ziel 4 richtet sich an die Herkunftsländer und fordert eine bessere Ausstattung mit zuverlässigen Identitätspapieren. Auch dagegen ist nichts einzuwenden.
Ziel 5 fordert eine „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration“ und richtet sich offenbar an die Einwanderungsländer. Die Formulierungen sind unscharf. Es wird nicht klar getrennt zwischen Flucht und Migration.
Bei Ziel 6 geht es um soziale Standards zur Rekrutierung und Verpflichtung von Migranten als Arbeitskräfte. Dabei ist nichts enthalten, was über deutsche Standards hinausginge.
Bei Ziel 7 geht es um Hilfen für Migranten bei der „Bewältigung und Minderung prekärer Situationen“. Auch hier sind offenkundig Fluchtmigration und reguläre Migration durcheinander geraten. Unter anderem wird der „Spurwechsel“ von Flüchtlingen und illegalen Einwanderern in reguläre Migration gefordert.
Bei Ziel 8 geht es um Rettung vom Menschenleben und Hilfe bei vermissten Migranten. Auch hier werden reguläre Migration und die Fluchtmigration nicht klar getrennt.
Ziel 9 behandelt die Bekämpfung des Schlepperwesens. Unter anderem wird der Ausschluss kollektiver Zurückweisung und Ausweisungen an der Grenze gefordert. Auch hier wird reguläre Migration mit Fluchtmigration vermengt.
Ziel 10 spricht die Bekämpfung des Menschenhandels (trafficking) an.
Ziel 11 fordert ein geordnetes Grenzmanagement.
Ziel 12 fordert eine „Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren“. Der Text ist redundant und unscharf. Ohne dass dies klar gesagt wird, geht es offenbar darum, Migration generell zu erleichtern.
Eine utopische Vorstellung der Gesellschaft
Ziel 13 fordert, dass „Freiheitsentziehung bei Migranten“ nur „ein letztes Mittel“ sein darf. Hier geht es offenbar darum, den Einwanderungsländern bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung Schranken aufzuerlegen.
Bei Ziel 14 geht es um bessere konsularische Zusammenarbeit zwischen Ziel- und Herkunftsländern. Indirekt werden hier Rückführungsfragen angesprochen.
Bei Ziel 15 geht es darum, dass alle Migranten Anspruch auf „soziale Grundleistungen“ haben sollen. In deutscher Diktion würde das heißen, jeder Migrant hat grundsätzlich Anspruch auf Hartz IV, denn so ist die soziale Grundleistung in Deutschland definiert. Es wäre aber ganz unakzeptabel, uns indirekt auf dieses Leistungsniveau international zu verpflichten.
Bei Ziel 16 geht es um „vollständige Inklusion“ und „sozialen Zusammenhalt“. Hier wird eine utopische Vorstellung von der Gesellschaft formuliert, die umstandslos auf alle schon heute in der Gesellschaft lebenden Migranten und auch auf jene Migranten, die künftig noch einwandern werden oder einwandern könnten, ausgedehnt wird.
Bei Ziel 17 geht es um die „Beseitigung aller Formen von Diskriminierung“ Dazu gehört unter anderem, dass die statistische Erfassung von Migrantenprofilen nach Rasse, Ethnie oder Religion untersagt wird. Die Unterzeichnerstaaten sollen zudem sicherstellen, dass in den Medien über Migration positiv berichtet wird und Medien mit negativer Berichterstattung keine staatlichen Mittel erhalten.
Die gefährlich unscharfen Formulierungen zu diesem Ziel gehören zu den schlimmsten Passagen, die der Migrationspakt zu bieten hat. Hier geht es offenbar darum, in den Einwanderungsländern eine grundsätzlich kritische Diskussion über Migration möglichst zu unterbinden und denkbarer Kritik staatlicherseits propagandistisch entgegenzuwirken.
In Ziel 18 geht es um die Aus- und Weiterbildung von Migranten und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen.
In Ziel 19 geht es um den Beitrag der Migranten zu „nachhaltiger Entwicklung“. Hier erreicht der Text einen Höhepunkt pompöser Schwurbelei, wie das nachfolgende Zitat zeigt:
„Wir verpflichten uns, Migranten und Diasporas zu befähigen, einen katalysatorischen Beitrag zur Entwicklung zu leisten, und die Vorteile der Migration als Quelle für nachhaltige Entwicklung zu nutzen, in Bekräftigung dessen, dass Migration eine multidimensionale Realität von hoher Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ist.“
Mit dieser schwachsinnigen und weitgehend unverständlichen Formulierung wird die ideologische Zielsetzung des Migrationspakts anschaulich auf den Punkt gebracht.
In Ziel 20 geht es um die Erleichterung und Verbilligung der Geldüberweisungen, die Migranten in ihre Heimatländer schicken. Diese Geldüberweisungen übersteigen bei vielen afrikanischen Ländern die Erlöse aus Exporten bei weitem. Sie sind das Motiv dafür, dass diese Länder der Auswanderung aus ihren geburtenreichen, extrem jungen Bevölkerungen durchweg positiv gegenüberstehen.
Ziel 21 wiederum entspricht offenbar einem Wunsch der Einwanderungsländer: Die Herkunftsländer der Migration sollen bei der Rückkehr von Migranten besser kooperieren,
Nach Ziel 22 sollen durch Migranten erworbene Ansprüche an die Sozialversicherungen der Einwanderungsländer bei Rückkehr mitgenommene werden können. Soweit es sich dabei um durch Arbeitsleistung echt verdiente Sozialversicherungsansprüche handelt, erscheint dieses Begehren gerechtfertigt.
Das den Migrationspakt abschließende Ziel 23 enthält eine Art Generalklausel für das Verständnis und die Anwendung des Migrationspakts: Alle Unterzeichnerstaaten sollen sich „im Geist der Solidarität“ für „die Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration“ einsetzen.
Es ist nicht die Rede davon, dass die Entscheidung über Einwanderung grundsätzlich bei den Einwanderungsländern liegen und sich selbstverständlich primär deren Interessen unterordnen muss.
Stattdessen legt die Formulierung nahe, dass eine erleichterte Migration zu einem moralischen Naturgesetz der modernen Welt erhoben werden soll, das man wie folgt zusammenfassen kann:
Die unterentwickelten Herkunftsländer mit ihrem außer Kontrolle geratenen Bevölkerungswachstum geben einen Teil ihres jährlichen Bevölkerungsüberschusses an die Industriestaaten ab und werden dadurch mit Geldüberweisungen belohnt. Die Industrieländer wiederum verpflichten sich zum Unterhalt, zur sozialen Inklusion, zur Ausbildung und Beschäftigung des regelmäßig bei ihnen anlandenden Bevölkerungsüberschusses.
Das ist die schöne neue Welt der internationalen Politik, die der Migrationspakt offenbar im Auge hat.
Eine Regierung der Bundesrepublik, die die nationalen Interessen wahrt, sollte einen solchen Text nicht unterschreiben. Zudem ist im gesamten Text keine einzige verlässliche und werthaltige Gegenleistung der Herkunftsländer der weltweiten Migration zu erkennen.
Mit freundlicher Genehmigung des Autors.
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