Scheuer: Härtere Strafen bei Tempoverstößen „teilweise unverhältnismäßig“ – Rücknahmen in Planung

Die neu gefassten Regelungen in der StVO zu Strafen bei Tempoverstößen sollen teilweise zurückgenommen werden. Insbesondere der Führerscheinentzug nach einmaligem Verstoß soll revidiert werden.
Titelbild
Verkehrsminister Andreas Scheuer hat weder bei der Maut noch bei der neuen StVO den nötigen Weitblick erkennen lassen.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times15. Mai 2020

Rund zweieinhalb Wochen nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen die Verschärfungen für Autofahrer bei Tempoverstößen nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums teils wieder zurückgenommen werden. Die Verschärfungen und Fahrverbote, die die Bundesländer in die StVO eingebracht hätten, seien „vereinzelt unverhältnismäßig“, teilte das Ministerium von Andreas Scheuer (CSU) am Donnerstagabend mit.

„Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben“, erklärte das Ministerium im Kurzbotschaftendienst Twitter. Sie hätten Angst, ihren Führerschein und „so ihren Job zu verlieren“. Konkret geht es demnach um die Regelung, dass es aktuell bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts bereits ein Fahrverbot gibt.

Übereilte Verabschiedung

„Wir arbeiten derzeit an der Änderung und sind bereits auf die Bundesländer für die notwendige Zustimmung zugegangen“, erklärte das Ministerium. Auf die Frage, warum der Änderung der StVO in der derzeitigen Form dann zugestimmt worden sei, erklärte das Ministerium, dass anderfalls die neuen Regeln „mit allen Vorteilen für Radfahrende und Rettungskräfte“ nicht hätten in Kraft treten können. Die Novelle der StVO gilt seit dem 28. April und sieht unter anderem einen besseren Schutz von Radfahrern und härtere Strafen für Parkverstöße oder die Blockade von Rettungsgassen vor. (afp/al)

 



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