Staat kann sich Unterhaltsvorschuss oft nicht zurückholen – Schwesig will säumigen Zahlern Führerschein entziehen

Der Staat kann sich den Unterhaltsvorschuss, den er für Kinder von Alleinerziehenden zahlt, in den meisten Fällen nicht von den Vätern zurückholen. Die Quote der Fälle, in denen ein Rückgriff möglich ist, liegt bei 39 Prozent.
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Ein Vater mit seinem Kind.Foto: iStock
Epoch Times5. September 2019

In den meisten Fällen, in denen der Staat Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden zahlt, bleibt er auf den Kosten sitzen. Die Quote der Fälle, in denen sich die Ämter das Geld von den Vätern zurückholen können, liegt bei 39 Prozent, wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag in Berlin sagte. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), brachte erneut den Führerschein-Entzug für säumige Väter ins Gespräch.

„In 61 Prozent der Fälle ist ein Rückgriff nicht möglich gewesen“, betonte Giffey. Dies war zumeist wegen des zu geringen Einkommens des Unterhaltspflichtigen der Fall. In diesen Fällen sei der Staat „Ausfallbürge“ für Zahlungen, die die Eltern nicht leisten könnten, sagte die Familienministerin. Insgesamt wird der Unterhaltsvorschuss für gut 800.000 der insgesamt 2,1 Millionen Kinder gezahlt, die in Alleinerziehenden-Familien leben. Kurz vor der Gesetzesreform 2017 hatte die Zahl noch bei 414.000 gelegen.

Dort, wo der Rückgriff möglich ist, kommt er aber auch nur in einem Drittel der Fälle tatsächlich zustande: In 13 Prozent aller Vorschusszahlungen wurde der vorgestreckte Betrag komplett erstattet, in 22 Prozent bislang nur teilweise. In weiteren vier Prozent hoffen die Behörde noch auf Zahlungen. Dies ergibt zusammen die 39 Prozent des möglichen Rückgriffs.

Geld soll bei säumigen Elternteilen eingetrieben werden

In 90 Prozent der Fälle handelt es sich bei den Unterhaltspflichtigen um die Väter, nur in zehn Prozent sind es die Mütter. Durch die Reform war der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet worden. Seither wird er für Kinder bis zu 18 Jahren gezahlt, davor hatte die Altersgrenze bei zwölf Jahren gelegen. Zudem wurde die vorherige Grenze einer Bezugsdauer von bis zu sechs Jahren gestrichen.

Nach der Reform sei es in erster Linie darum gegangen, die Ansprüche der Kinder zu bedienen, sagte Giffey. Erst jetzt werde der Schwerpunkt darauf gelegt, das Geld bei den säumigen Elternteilen einzutreiben. Die Ministerin dämpfte hier aber die Erwartungen: „Die Vorstellung, dass wir irgendwann eine 100-prozentige Rückgriffquote haben könnten, ist eine unrealistische.“ Dennoch müssten Länder und Kommunen alle Möglichkeiten nutzen, gezahlte Vorschüsse soweit es geht zurück zu bekommen, erklärte Giffey.

Schwesig fordert Führerschein Entzug

Schwesig sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Freitagsausgaben), sie habe kein Verständnis für Elternteile, die keinen Unterhalt leisten würden. „Ich habe vor einigen Jahren ins Spiel gebracht, dass man im schlimmsten Fall säumigen Zahlern den Führerschein entziehen sollte“, sagte die Schweriner Regierungschefin. „Ich bin mir sicher, dass dies sehr schnell dazu führen sollte, dass der eine oder andere doch noch zahlt.“

Auch die Grünen verlangten zusätzliche Anstrengungen, um mehr Gelder von säumigen Vätern und Müttern einzutreiben. „Es bleibt weiterhin klar, dass die jetzigen und auch vormaligen Rückholquoten klar hinter dem Machbaren bleiben“, erklärte die Abgeordnete Ekin Deligöz.

Giffey lehnte es ab, den Bundesanteil für die Kosten von derzeit 40 Prozent zu erhöhen. Der Anteil sei im Zuge der Reform bereits von 30 auf 40 Prozent erhöht worden, erklärte sie. Der Bund habe nicht die Absicht, noch höher zu gehen. (afp)



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