Rente wird auch noch besteuert: Steuererklärung für viele Rentner nach Rentenerhöhung ab 1. Juli
Zum 1. Juli werden zahlreiche Rentner steuerpflichtig. Mit der aktuellen Rentenerhöhung von 3,18 Prozent in Westdeutschland und 3,91 Prozent im Osten steigen die Renten. Damit werden – abhängig vom Rentenbeginn – tausende Rentner steuerpflichtig. Alles, was über dem Steuerfreibetrag von 9.168 Euro lieg, wird anteilmäßig versteuert.
Das bedeutet auch, dass Rentner eine Steuererklärung schreiben, Belege sammeln und alles beim Finanzamt einreichen müssen – möglichst online. Doch nicht jeder Senior wird sich einen Steuerberater nehmen und nicht alle sind online so fit, dass sie mit den Anträgen zurechtkommen werden. Die Rentenerhöhung kann so durchaus von den zu zahlenden Steuern zum großen Teil „aufgefressen“ werden.
Der Teil der Rente, auf den Steuern gezahlt werden müssen, steigt stetig. Im Jahr 2040 werden alle Rentner steuerpflichtig sein – rund 21,2 Millionen Menschen. Im Jahr 2004 waren dies nur rund 1,06 Millionen Rentner. Ursache ist das Alterseinkünftegesetz, welches rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 verabschiedet hat.
Die „Wirtschaftswoche“ schreibt: „Einer Schätzung des Münchner Ifo-Instituts zufolge bleiben Rentnern, die nach der Erhöhung im Juli zum ersten Mal steuerpflichtig sind, trotz Steuer- und Abgabenlast etwa 75 Cent von jedem Euro übrig. Damit liege die Grenzbelastung deutlich unter der von Arbeitnehmern mit einem Erwerbseinkommen in vergleichbarer Höhe“, wie die Ifo-Forscherin Carla Krolage sagte.
Tatsächlich besteuert der Staat Renten und Pensionen doppelt, denn bereits das Einkommen der heutigen Rentner wurde besteuert – und nun ihre Rente ein zweites Mal. Das Bundesverfassungsgericht untersagte zwar die Doppelbesteuerung, doch bislang unternahm das Finanzministerium nicht dagegen. Für Betroffene ist es kompliziert sich zu wehren, die Erfolgschancen sind ungewiss. (ks)
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