Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch unzureichend – Kriminologe fordert mehr Personal für Verfolgung

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Kindesmissbrauch. (Symbolbild)Foto: iStock
Epoch Times2. Juli 2020

Der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger hält eine Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch alleine für unzureichend. Wenn man nicht auch gleichzeitig die Strafverfolgungswahrscheinlichkeit erhöhe, bringe sie in der Regel wenig, sagte Rüdiger der „Tagesschau“. Wenn diese Wahrscheinlichkeit steige, „dann können auch höhere Strafandrohungen einen Einfluss haben“.

Schaffen könne man eine solche Steigerung nur durch mehr Personal. „Das löst das Gefühl eines flächendeckenden Verfolgungsdrucks bei den Tätern aus, sowohl im Darknet als auch beispielsweise in Sozialen Medien“, so der Kriminologe. Für eine Aufstockung bei der Strafverfolgung im Netz „könnte man frei gewordene Ressourcen umschichten“. In diesem Zusammenhang schlug der Kriminologe vor, dass entsprechendes Personal für die Strafverfolgung im Netz geschult und eingesetzt werde, „um dort mehr Fälle aktiv zu suchen“.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte am Mittwoch (1.7.) Druck bei der Verschärfung des Strafmaßes für Kindesmissbrauch gemacht. Es sei wichtig, „dass dieser Verfolgungsdruck auf diese widerlichen Täter noch weiter erhöht wird“, sagte sie. Ein Großteil der Urteile dürfe nicht länger zur Bewährung ausgesetzt werde.

Auch mit Geldstrafen müsse Schluss sein. Deshalb habe Lambrecht vorgeschlagen, „dass in Zukunft sowohl sexualisierte Gewalt gegen Kinder als Verbrechen hochgestuft wird, aber eben auch der Besitz von Kinderpornographie“. Das werde in Zukunft auch bedeuten, dass nicht mehr eingestellt werden könne, „sondern ermittelt werden muss“.

Lambrecht forderte außerdem, dass es keinen „minderschweren Fall mehr geben darf“, so die SPD-Politikerin weiter. Dieser müsse gestrichen werden, damit auch keine Möglichkeit mehr bestehe, zum Beispiel Geldstrafen zu verhängen. Ihr sei es zudem wichtig, dass die Täter eher in Untersuchungshaft genommen werden können. Über eine Verschärfung des Strafmaßes hinaus sei es außerdem wichtig, dass Verfahren „kindgerecht“ durchgeführt würden. Als Beispiel nannte die Ministerin die Befragung betroffener Kinder. (dts/sua)



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