Strafverschärfung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder – Erster Gesetzentwurf veröffentlicht

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Beschädigte Kinderpuppe.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbol/dpa
Epoch Times31. August 2020

Das Bundesjustizministerium treibt die Strafverschärfung für sexualisierte Gewalt gegen Kinder voran. Künftig soll sexueller Kindesmissbrauch als Verbrechen eingestuft werden mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft statt wie bisher sechs Monaten, wie aus einem am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf hervorgeht. Als Maximum sollen 15 statt zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich sein. Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen zu Verbrechen hochgestuft werden.

Die einschlägigen Straftatbestände des sexuellen Kindesmissbrauchs sollen dem Entwurf zufolge umbenannt werden. Anstelle von „sexuellem Missbrauch von Kindern“ soll durchgängig von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ die Rede sein, „um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben“, wie das Justizministerium erläuterte.

Der Entwurf sieht außerdem zusätzliche Möglichkeiten der Strafverfolgung in bestimmten Fällen vor: Bei schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder soll leichter Untersuchungshaft angeordnet werden können. Die Hürden der Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie werden gesenkt. Auch die Onlinedurchsuchung soll erleichtert werden.

„Um Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert werden“, erklärte das Justizministerium weiter. Auch soll bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.

Länder und Verbände können nun bis zum 14. September ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

In der großen Koalition hatte die Union schon länger Strafverschärfungen gefordert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lehnte diese zunächst ab, änderte aber Anfang Juni ihre Meinung. Die Debatte hatte Fahrt aufgenommen, nachdem mehrere Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie mit zahlreichen Tätern und Opfern bekannt geworden waren.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Gesetzesinitiative am Montag. Gleichzeitig müsse aber auch „der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen“, forderte die Organisation. Die Zahl der Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes solle „massiv aufgestockt werden“. (afp/er)



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