Teil-Entlastung für Betriebsrentner ab Anfang 2020 auf dem Weg

Betriebsrenten von bis zu 318 Euro monatlich sollen ab 2020 nur höchstens mit dem halben Krankenversicherungsbeitrag belastet werden.
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Empfänger von Betriebsrenten bis zu 318 Euro sollen ab 2020 nur noch mit dem halben Krankenversicherungsanteil belastet werden.Foto: Andreas Gebert/dpa/dpa
Epoch Times18. November 2019

Die Bundesregierung hat am Montag die von der Koalition beschlossene teilweise Beitragsentlastung für Betriebsrentner auf den Weg gebracht. Dem Kabinettsbeschluss zufolge gilt ab Jahresbeginn 2020 auf Auszahlungen ein Freibetrag von 159,25 Euro monatlich. Entlastet werden damit auch Empfänger von Kapitalleistungen aus betrieblicher Altersvorsorge, allerdings nur in begrenztem Maße.

Hintergrund ist die sogenannte Doppelbelastung. Gemäß einem Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung von 2003 müssen seither gesetzlich versicherte Betriebsrentner auf Auszahlungen den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen, also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Einmalige Kapitalauszahlungen werden rechnerisch auf zehn Jahre verteilt. Betriebsrenten bis zu 155,75 blieben zwar auch bisher verschont, ab dieser Grenze wurden aber auf die volle Zahlung Beiträge erhoben.

Der neue Freibetrag bedeutet nun zusätzlich, dass Betriebsrenten von bis zu 318 Euro monatlich nur höchstens mit dem halben Krankenversicherungsbeitrag belastet werden. Dies betrifft laut Gesundheitsministerium 60 Prozent der Betriebsrentner. Die übrigen werden in geringerem Umfang entlastet und zwar prozentual umso weniger, je höher der Rentenbezug ausfällt. Künftig soll der Freibetrag etwa entsprechend der Lohnentwicklung ansteigen.

„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“, erklärte dazu Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden.“ Vielmehr solle das Signal an die junge Generation sein: „Altersvorsorge lohnt sich!“ Für Beiträge zur Pflegeversicherung, die ebenfalls von der Doppelverbeitragung betroffen sind, gibt es allerdings keine Entlastung.

Die Kosten der Neuregelung betragen laut Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro jährlich. 2020 soll dies vollständig und in den beiden Folgejahren teilweise aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen finanziert werden, die für diesen Zweck abgesenkt wird. Danach erfolgt die Finanzierung aus den Kassenbeiträgen.

Die SPD-Sozialexpertinnen Bärbel Bas und Katja Mast begrüßten die Regierungsbeschlüsse als „längst überfällig“. Die Neuregelung solle nun „im beschleunigten Verfahren“ umgesetzt werden“, damit sie zum 1. Januar wirksam werde.

Positiv äußerte sich auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Sie führte die Entlastungen auch auf die „jahrelange beharrliche Arbeit“ des Verbandes zurück.(afp)

 



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