Steuerliche Tipps zum Jahresende für Arbeitnehmer – so können Sie Geld sparen

Durch rechtzeitige Anträge oder zusätzliche Ausgaben können Sie für 2019 Steuern sparen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Steuersparpunkte.
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Arbeitnehmer können durch kluges Handeln für 2019 noch Steuern sparen.Foto: iStock
Von 16. November 2019

Es kann sich lohnen, vor dem Jahresende noch Ausgaben zu tätigen oder Anträge zu stellen, um Steuern zu sparen.

Werbungskosten vorziehen

Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre beruflich bedingten Kosten (sogenannte „Werbungskosten“) den pauschalen Betrag von 1.000 Euro überschreiten könnten. Als Werbungskosten zählen unter anderem: Fortbildungen, Arbeitsmittel, Reisekosten und Fahrtkosten.

Arbeitsmittel bis 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) können sofort abgesetzt werden. Arbeitsmittel, die teurer sind, können nur verteilt über mehrere Jahre abgezogen werden.

Achtung: Die Rechnung muss noch in 2019 beglichen werden.

Wenn man knapp bei 1.000 Euro ist, können sich weitere Anschaffungen lohnen – vor allem dann, wenn man im Folgejahr die 1.000 Euro nicht überschreiten würde. Denn die 1.000 Euro gibt es immer pauschal.

Beispiel: Arbeitnehmer Frank Reich hatte in 2019 folgende Kosten: 500 Euro Arbeitsmittel und 400 Euro Fahrtkosten. Er überlegt, ob er sich noch in 2019 einen Online-Fachzugang in Höhe von 500 Euro anschaffen soll. 2020 rechnet er nur mit Fahrtkosten von 400 Euro. In diesem Fall lohnt es sich, den Fachzugang in 2019 anzuschaffen. Er hätte so Werbungskosten von 1.400 Euro.

Würde er den Zugang erst in 2020 anschaffen, käme er auf 400 Euro Fahrtkosten plus 500 Euro Fachportal, was zusammen 900 Euro macht. Da er als Arbeitnehmer immer 1.000 Euro pauschal abziehen kann, würde die Fortbildung „verpuffen“.

Durch Antrag zusätzliches Weihnachtsgeld

Arbeitnehmer können das Nettogehalt für Dezember steigen, wenn sie beim Finanzamt bis Ende November Freibeträge beantragen. Man kann sich so vorverlagert ein zusätzliches Weihnachtsgeld verschaffen.

Hinweis: Die spätere Steuererstattung im Rahmen der Steuererklärung wird insoweit niedriger.

Man muss allerdings mindestens 600 Euro Kosten zusammen bekommen. Dazu zählen unter anderem Spenden, außergewöhnliche Belastungen (wie Krankheitskosten) und beruflich bedingte Werbungskosten. Es werden nur Werbungskosten akzeptiert, die den pauschalen Freibetrag von 1.000 Euro überschreiten. Daneben können Kosten für Hand­werk­er und Haushaltshilfen ohne Grenze berücksichtigt werden.

Beispiel: Arbeitnehmer Frank Reich hatte in 2019 folgende Kosten: Werbungskosten (Reisekosten und Fortbildung) in Höhe von 2.000 Euro und Handwerkerkosten in Höhe von 500 Euro. Er kann für beides einen eigenen Freibetrag beantragen. Würden die Werbungskosten nur 900 Euro betragen, könnte er nur einen Antrag für die Handwerkerkosten stellen.

Besteuerung Dienstwagen optimieren

Arbeitnehmer müssen die erlaubte private Nutzung eines Dienstwagens versteuern (sogenannter „geldwerter Vorteil“). Dabei gibt es grundsätzlich drei Methoden.

Wenn man wenig Arbeit haben will, hängt die Methode davon ab, ob man den PKW zu mindestens 50 Prozent beruflich nutzt. Bei mindestens 50 Prozent berufliche Nutzung kann man alle Kosten abziehen, aber muss im Gegenzug für die private Nutzung eine Einnahme versteuern, die relativ hoch ist. Sie berechnet sich ganz allgemein mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Wer den PKW weniger als 50 Prozent nutzt, kann die tatsächlichen Kilometer mal 30 Cent als Ausgabe ansetzen.

Beide Varianten sind meist teuer. Wer sparen will, kann ein Fahrtenbuch führen. Das bedeutet mehr Arbeit, da Finanzämter schon bei kleinsten Mängeln das Fahrtenbuch nicht anerkennen.

Tipp: Zur Fahrtenbuchmethode können Sie nur zum Jahresanfang, also 1.1.2020 wechseln.

Betriebliche Altersvorsorge: Sparpotenzial nutzen

Arbeitnehmer können bis 3.216 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei für das Alter sparen. Die Steuerbefreiung greift sogar bis 6.432 Euro. Der Arbeitgeber zieht die Sparbeträge unmittelbar vom Gehalt ab. Beachten Sie aber, dass die Betriebsrente im Alter besteuert wird.

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie den Mindestbetrag einzahlen und leisten Sie bis Ende Dezember gegebenenfalls noch eine Zuzahlung. 

Frist für Abgabe freiwillige Steuererklärung 2015 beachten

Noch keine Zeit gehabt, die Steuererklärung für 2015 abzugeben und rechnen Sie mit einer Erstattung? Dann wird es Zeit zu prüfen, ob Ihre Frist am 31.12.2019 endet.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat für das Jahr 2015 noch mindestens bis zum 31.12.2022 Zeit. Aber ein ’normaler‘ Arbeitnehmer muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Wenn er aber dennoch eine Steuererklärung abgeben möchte, endet die Abgabefrist am 31.12.2019.

Wichtig: Wer für 2015 noch mit Erstattungen rechnet, muss die Steuererklärung bis zum 31.12.2019 an das Finanzamt geschickt haben. 

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