Thüringens Innenminister droht Beamten in AfD-„Flügel“ mit Konsequenzen

Der in den 1970er-Jahren bekannt gewordene Radikalenerlass, der sich damals hauptsächlich gegen die Unterwanderung des Staatsapparates durch Kommunisten und andere linke Gruppierungen richtete, lebt wieder auf. Jetzt wird er vornehmlich gegen eine, von Manchen wahrgenommene, Bedrohung durch als Rechts bezeichnete Gruppierungen eingesetzt.
Titelbild
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD)Foto: MARCUS SCHEIDEL/AFP via Getty Images
Epoch Times18. März 2020

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), hat hervorgehoben, dass Beamte, die sich zum „Flügel“ innerhalb der AfD bekennen, nach der Einstufung als rechtsextremer Beobachtungsfall durch den Verfassungsschutz mit Konsequenzen rechnen müssen.

„Für die Beamten und Angestellten des Freistaates bedeutet dies, dass bei denjenigen, die sich zum `Flügel` bekennen, im Einzelfall disziplinarische Maßnahmen beziehungsweise rechtliche Schritte geprüft werden“, sagte Maier den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben). Nicht nur „gewaltorientierte Extremisten“ verdienten „unser Augenmerk, sondern gerade auch die, die verbal zündeln. Diese geistigen Brandstifter schüren gezielt Feindbilder und sind Stichwortgeber für diejenigen, die die Worte in Taten umsetzen“, so der SPD-Politiker weiter.

Es dürfe keine Toleranz für Extremisten geben. Die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei deshalb richtig, sagte Maier. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Einstufung des „Flügels“ als Beobachtungsfall in der vorigen Woche nach monatelanger Prüfung durch Bund und Länder bekannt gegeben. (dts)



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