Totes Mädchen von Sankt Augustin: Was geschah mit Elma C. (17) im Flüchtlingsheim? – Die Aussage des polizeibekannten Brian S. (19)

Derzeit überprüfen Polizei und Staatsanwaltschaft die Angaben des beschuldigten Deutsch-Kenianers aus der Flüchtlingsunterkunft nahe des Bahnhofs in Sankt Augustin-Menden.
Von 4. Dezember 2018

Sie wollte nur eine Freundin im knapp 30 Kilometer entfernten Sankt Augustin besuchen. Als sie dort nicht ankam, machten sich die Eltern der 17-Jährigen aus der Kleinstadt Unkel in Rheinland-Pfalz Sorgen. Sie alarmierten die Polizei. Am Sonntagnachmittag fanden Spaziergänger Kleidungsstücke und die Handtasche der Vermissten an einem kleinen Weiher in Sankt Augustin-Meindorf. Eine intensive Suche begann.

Doch zu diesem Zeitpunkt lag das Mädchen bereits tot in einer Wohnung im Flüchtlingsheim in Sankt Augustin-Menden, wo sie gegen 20 Uhr aufgefunden wurde. Ein 19-jähriger Deutsch-Kenianer wurde verhaftet.

Die Aussage des Tatverdächtigen

Die Polizei Bonn vernahm den dringend Tatverdächtigen. Er machte zum Tatablauf folgende Angaben:

Hiernach haben sich die 17-Jährige und der 19-Jährige in den Abendstunden des 30.11.2018 in Bonn kennengelernt. In der Nacht vom 30.11. auf den 01.12.2018 suchten die beiden Personen dann die Wohnanschrift des dringend Tatverdächtigen auf.

Nach den Angaben des Beschuldigten entwickelte sich in der Wohnung ein Streitgeschehen mit der 17-Jährigen, in deren Verlauf der 19-Jährige nach seinen Angaben Gewalt anwendete.“

(Polizei Bonn)

Nach Angaben der „Bild“ hatte die 17-jährige Elma C., eine junge Serbin aus Unkel, ihrer Mutter am Freitag gesagt, dass sie sich mit einer Freundin treffe. Wenig später lernte sie in einer Bonner Bar den Tatverdächtigen, Brian S. (19), kennen. Nach Angaben von „RTL“ war es eine Shisha-Bar. Sie ging mit ihm mit zu der Unterkunft in Sankt August, einem Heim für Obdachlose und Asylbewerber. Dort habe er sie nach einem Streit erwürgt. Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch gibt es bisher nicht.

Besorgte Mutter meldet Tochter als vermisst

Als Elma C. nicht wie abgemacht zu ihrer Familie zurückkehrte, alarmierte ihre besorgte Mutter am Samstag die Polizei. Am Sonntagnachmittag gab es dann einen ersten Hinweis durch die aufgefundenen Kleidungsstücke und die Handtasche.

Doch wie kamen die Gegenstände des Mädchens zum rund drei Kilometer entfernten Weiher? „Die Gegenstände hat der Tatverdächtige selbst dort abgelegt“, erklärte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender und der „Kölner Express“ fragt: „Wollte er eine falsche Spur legen?“

Weil das Mädchen am Abend des Kennenlernens einer Freundin per SMS und Chat detailliert über den neuen Mann berichtete, kamen die Ermittler auf die Spur von Brian S. und fuhren zu dem Wohnheim in Sankt Augustin-Menden. Doch der Deutsch-Kenianer war nicht da. Dann, gegen 20 Uhr am Sonntagabend, tauchte er auf, so der „Express“. Die Polizei sprach ihn an und überprüfte ihn. Dann gab er den Hinweis: „Er sagte uns, dass sich die 17-Jährige in seiner Wohnung befindet. Leblos!“, so Polizeisprecher Robert Scholten laut „Bild“.

Brian S. (19), polizeibekannt

Der junge Afrikaner mit der deutschen und kenianischen Doppelstaatsbürgerschaft kam bereits als Zweijähriger aus Mombasa in Kenia nach Deutschland.

Nach Angaben der „Bild“ sei er in der Unterkunft gelegentlich gewesen, lediglich zum Feiern, vermutet das Blatt. Die meiste Zeit sei er bei seiner Schwester in Bonn gewesen. Der Polizei soll er mehrfach bekannt sein. Mit 14 trat er wegen Verbreitung von pornografischen Schriften in Erscheinung, mit 15 und 16 Jahren wurde wegen Diebstahls ermittelt und im Oktober 2016 wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

Doch darüber schweigt die Staatsanwaltschaft bisher.

Behörden prüfen Angaben von Brian S.

Die Polizeibehörde verweist darauf, dass die Angaben des Beschuldigten zum Tatablauf derzeit von Staatsanwaltschaft und Mordkommission auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund würden keine weiteren Angaben derzeit gemacht werden.

Die Staatsanwaltschaft Bonn beantragte einen Haftbefehl wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der zuständige Haftrichter erließ am Montagnachmittag Haftbefehl, allerdings wegen Totschlags.



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion