Verfassungsgerichtspräsident gegen Streichung des Wortes „Rasse“

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Stephan Harbarth wurde 2018 neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times10. Oktober 2020

Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sieht eine Streichung des Wortes „Rasse“ aus dem Grundgesetz skeptisch. „In dieser Diskussion muss eines klar sein: Das Grundgesetz war von Anfang an ein Gegenpol zur Rassenideologie des NS-Regimes und dessen Tyrannei“, sagte Harbarth dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Von Beginn an steht das Grundgesetz daher Rassismus entgegen.“

Zur Entscheidung, ob der Begriff textlich angepasst werden soll, sei zwar die Politik berufen, betonte der oberste Verfassungsrichter, „dabei muss sie aber berücksichtigen, dass der Begriff der Rasse auch in internationalen Abkommen verwendet wird, an die Deutschland gebunden ist“, so Harbarth.

Harbarth: „In der Geschichte des Grundgesetzes gab es eher zu viele Änderungen“

Grundsätzlich sei das Grundgesetz zwar „in hinreichendem Maße offen für die Berücksichtigung des Wandels der Wirklichkeit“, erklärte Harbarth und verwies etwa auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Karlsruhe erst in den 1980er Jahren entwickelt hat; zugleich habe es in der Geschichte des Grundgesetzes eher zu viele Änderungen an der bundesrepublikanischen Verfassung gegeben als zu wenige, sagte er mit Blick auf aktuelle Forderungen nach Aufnahme von Klimaschutz, Kinderrechten oder Nationalhymne ins Grundgesetz.

„Man muss über jede einzelne Verfassungsänderung gesondert diskutieren“, so Harbarth. „Aber wir hatten mehr als 60 Verfassungsänderungen seit Gründung der Bundesrepublik eher zu viele als zu wenige. Die neuen Formulierungen sind oft lang und technisch. Besser als der Ursprungstext von 1949 sind sie nur in den wenigsten Fällen.“

Verfassungsrichter: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen teil des Grundgesetzes

Zur Frage, ob der Klimaschutz als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden sollte, sagte Harbarth: „Das Grundgesetz enthält als Staatsziel den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Über weitergehende Vorgaben sollen Bundestag und Bundesrat entscheiden.“ (dts)



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