Verschlusssache der Bundeswehr durchgesickert: COVID-Impfungen überwacht, aber Warnsignale ignoriert

Seit Beginn der Corona-Krise wurde immer wieder der Umgang mit dazugehörigen Daten kritisiert. Jetzt liegt Epoch Times exklusiv vor, was die Bundeswehr als vertraulich einstuft.
Impfung ja, Überwachung nein. In der Bundeswehr mangelt es an der Fürsorge für das Soldatenwohl. Foto: iStock
Noch immer ist die COVID-Impfung im Basisimpfschema der Bundeswehr. Interne Daten geben Anlass zur Sorge.Foto: iStock
Von 9. Mai 2023


Dienstausfall, Nebenwirkungen und Todesfälle nach COVID-Impfung. Was zur Sicherheit der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte dienen sollte, sorgt bei Insidern inzwischen nur noch für Kopfschütteln. Der Epoch Times liegen exklusiv interne Daten der Bundeswehr vor, die als „Verschlusssache und nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurden. Diese stellen die Fürsorgepflicht des Bundes gegenüber den Soldaten in ein neues Licht. Denn Corona-Daten wurden zwar erfasst, aber zur Bewertung der Impfstoffsicherheit hält sich die Bundeswehr weiterhin an die Daten der staatlichen Behörden.

Bereits in der Vergangenheit waren Fragen der Epoch Times rund um das Thema Corona vom Verteidigungsministerium nur ausweichend beantwortet worden.

Aus den der Epoch Times nun zugespielten Daten ist ersichtlich, dass zumindest bis zum Stichtag 17. März 2023 die Inzidenzen zu COVID-Fällen innerhalb der Bundeswehr erfasst wurden. Diese wurden in einer Grafik festgehalten und mit den Inzidenzwerten der Gesamtbevölkerung Deutschlands sowie der Altersgruppe der 15- bis 59-Jährigen verglichen.

Wirft man einen Blick auf das Zahlenmaterial, wird sofort deutlich, dass die Inzidenzen der Bundeswehr seit Monaten diejenigen der Bezugsgruppen um ein Vielfaches übersteigen. So lag die 7-Tage-Inzidenz bei der Bundeswehr am 17. März 2023 bei 391,8. Das ist mehr als das Achtfache der Inzidenz innerhalb der Gesamtbevölkerung, die laut Robert Koch-Institut (RKI) am selben Tag lediglich bei 47 lag. Die Bundeswehr erklärte die erhöhte Inzidenz früher damit, dass in den eigenen Reihen mehr getestet wurde. Bemerkenswert bleiben die Inzidenzen jedoch weiterhin, da diese trotz Duldungspflicht der COVID-Impfung (inklusive Auffrischungsimpfungen) so hoch bleiben.

Bildschirmfoto des Bundeswehr-COVID-Dashboards vom 17. März 2023

Das zum Ende Dezember 2022 ersichtliche rapide Absinken der Inzidenz der Bundeswehr lässt sich mit urlaubsbedingten Ausfällen erklären, sodass in diesem Zeitraum weniger getestet wurde.

Drei Todesfälle nach Beginn der Impfkampagne

Wie aus den geleakten Bildschirmfotos des COVID-Dashboards der Bundeswehr weiter ersichtlich ist, wurde am 19. Januar 2021 und am 8. April 2021 jeweils ein Todesfall aufgenommen; ein dritter kam am 9. März 2022 hinzu.

Die Frage nach dem Impfstatus dieser Verstorbenen beantwortete das Ministerium weder im Rahmen des Gerichtsprozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht noch auf eine Kleine Anfrage der AfD. Als Begründung berief man sich auf Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Es hieß lediglich, dass diese Todesfälle „in Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung“ aufgetreten seien.

Es ist anzunehmen, dass zumindest die im März 2022 verstorbene Person einen vollständigen Impfstatus hatte, denn zu diesem Zeitpunkt waren nahezu 100 Prozent der im Dienst befindlichen Truppe geimpft und weitestgehend auch geboostert. Wie aus internen Kreisen bekannt ist, unterlagen hingegen nahezu alle Soldatinnen und Soldaten, die keine COVID-Impfung erhalten hatten, einem Dienstausübungsverbot.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Bundeswehr bei rund 183.000 aktiven Soldaten im Jahr 2020 keinen einzigen COVID-Toten verzeichnete. Nach Beginn der Impfkampagne wurden drei COVID-Tote gemeldet, bei denen der Impfstatus nicht offengelegt wurde.

Bundesverwaltungsgericht fordert Evaluation für Duldungspflicht

Am 2. Mai 2022 erklärte Prof. Dr. Oberst Kai Kehe während einer Beweisaufnahme gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, dass bei der Bundeswehr bis dato insgesamt 47 schwerwiegende Impfnebenwirkungen mit Mykoarditiden und Thrombosen sowie ein Todesfall im wahrscheinlichen Zusammenhang mit der Impfung gezählt wurden.

Dem Gerichtsprozess lag die Beschwerde zweier Bundeswehroffiziere zugrunde, die sich gegen die Aufnahme der neuartigen COVID-19-Impfstoffe in das Basisimpfschema der Bundeswehr wandten. Letztendlich stufte das Bundesverwaltungsgericht am 7. Juli 2022 die Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisimpfschema als rechtmäßig ein.

Gleichzeitig stellten die Richter klar, dass der Dienstherr verpflichtet sei, die Verhältnismäßigkeit der verpflichtenden Impfanordnung sowie die Impfsicherheit ständig zu prüfen – erst recht, da die Duldungspflicht in das Grundrecht der Soldaten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit eingreife und „weil die vorhandenen Impfstoffe auf einer für diesen Zweck noch nicht genutzten Technologie beruhen“ (Rn. 133 des Beschlusses).

Das Bundesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass sich „im Laufe der Zeit eine anfängliche positive Nutzen-Risiko-Bewertung für einen Impfstoff ändern“ (Rn. 19) könne – etwa, weil bisher unbekannte Nebenwirkungen auftreten oder die Wirksamkeit des Impfstoffs aufgrund einer Mutation des Erregers nachlässt.

In Randnummer 79 des gerichtlichen Beschlusses heißt es weiter:

„Da die Bundeswehr über eigene Bundeswehrkrankenhäuser, wissenschaftliche Institute und eine Sanitätsakademie verfügt, besitzt die militärische Führung auch eine ausreichende fachliche Expertise bei der durchaus komplexen medizinischen Einschätzung der von einzelnen Krankheitserregern ausgehenden Gefahren, der Effektivität von Impfstoffen und der Risiken von Impfnebenwirkungen.“

Soldat mit schwerer Vorerkrankung am Herzen als impffähig eingestuft

Aus dem Gerichtsbeschluss ist ersichtlich, dass laut Mitteilung des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr die Meldung „eines Todesfalls mit unbekannter Kausalität (Moderna)“ erfasst wurde (Rn. 142).

Das Bundesministerium für Verteidigung hatte in der mündlichen Verhandlung erläutert, „dass bei dem ‚deutlich über 50-jährigen‘ Soldaten eine Vorerkrankung vorgelegen habe und im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung ein Vorhofflimmern entstanden sei“ (Rn. 143).

Dass ein herzkranker Soldat überhaupt grünes Licht bei der Impffähigkeitsprüfung bekommen konnte, wirft Fragen auf. Da die COVID-Impfstoffe vor ihrer bedingten Zulassung ausschließlich an gesunden Personen getestet worden waren, waren Impfempfehlungen für Menschen mit Vorerkrankung eher vage. Üblicherweise muss ein Impfling durch den Arzt einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung unterzogen werden. Ob hier sehenden Auges das Risiko einer schädigenden Wirkung in Kauf genommen wurde oder der Impfarzt den Sachverhalt falsch eingeschätzt hat, ist nicht bekannt.

Doch selbst in Anbetracht dieses vermeidbaren, von der Bundeswehr bestätigten Todesfalls eines Soldaten blieb zum damaligen Zeitpunkt eine Neubewertung der COVID-Impfungen aus – bis heute.

Ministerium verlässt sich auf RKI-Zahlen statt auf interne Erhebungen

Nachdem das Verteidigungsministerium bereits im Januar 2023 gegenüber der Epoch Times zu erkennen gegeben hatte, dass kein Interesse an einer internen eigenständigen Datenauswertung besteht, wurde diese Haltung noch einmal aus der Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage der AfD am 17. April 2023 deutlich: „Eine dezidierte nur auf Bundeswehrangehörige bezogene Auswertung erfolgt nicht.“

Weiter heißt es in der Antwort der Regierung: „Eine Evaluation der Maßnahmen und Überprüfung der entsprechenden Weisungslage findet grundsätzlich bei jeder Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission und bei Auftreten neuer Virusvarianten statt.“

Diese Aussage steht in einem klaren Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2022. Zwar hätte die Bundeswehr alle erdenklichen Fähigkeiten mit fünf Bundeswehrkrankenhäusern, einer Sanitätsakademie und wissenschaftlichen Instituten, um komplexe Fragen der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe innerhalb ihrer Kohorte zu beurteilen, nutzt sie aber nicht. Im Gegenteil. Die Bundeswehr verlässt sich – entgegen den bundesrichterlichen Vorgaben – auf die Erkenntnisse der Ständigen Impfkommission (STIKO), des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI, obwohl diese die spezifische Gruppe der Soldaten gar nicht gesondert bewerten.

Es lässt sich daraus ableiten, dass die Angehörigen der Bundeswehr zwar grundsätzlich der Dienstpflicht unterliegen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, aber die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe intern offenbar nicht untersucht werden. Rechtsexperten sehen hierin einen eklatanten Verstoß gegen die dem Dienstherrn obliegenden Fürsorge-Verpflichtungen.

Eine an den Sanitätsdienst der Bundeswehr gestellte aktuelle Anfrage nach der aktuellen Anzahl von unerwünschten Wirkungen und Todesfällen nach einer COVID-19-Impfung blieb bislang unbeantwortet.

 



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