Grüner Gegenwind für Habeck: Kritik an Heizungsgesetz jetzt auch aus den eigenen Reihen
Am Freitag, 26. Mai, hätte nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in den Bundestag eingebracht werden sollen. Die FDP hat dies verhindert, und es ist unsicher, ob eine Beschlussfassung bis zur Sommerpause ab dem 7. Juli erfolgen wird. Die Wahrscheinlichkeit sinkt – denn mittlerweile gibt es auch gewichtige grüne Stimmen gegen ein übereiltes Heizungsgesetz. Eine davon kommt von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Kretschmann: Zeitplan für Heizungsgesetz und Umsetzbarkeit prüfen
Im Rahmen der Landespressekonferenz hatte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart den Zeitplan des Bundes für das geplante Heizungsgesetz infrage gestellt. Dies berichtet der SWR. Der Ministerpräsident mahnte Habeck und dessen Ministerium, die Umsetzbarkeit des Gesetzes in der vorgesehenen Zeit zu hinterfragen:
Das muss man noch mal sorgfältig prüfen, denn man kann von niemandem etwas verlangen, was er nicht kann.“
Dem Entwurf zufolge müssen bereits ab dem 1. Januar 2024 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. De facto käme dies für die meisten betroffenen Haushalte einer Verpflichtung gleich, auf Wärmepumpen umzusteigen.
Privathaushalten und Unternehmen könnten dadurch bis zu sechsstellige Kosten entstehen. Dazu fehlt es derzeit an Geräten und Handwerkern, die in der Lage wären, die Wärmepumpen flächendeckend zu installieren. Außerdem hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, die Stromversorgung für Wärmepumpen im Fall von Engpässen drosseln zu wollen.
Kommunale Wärmeplanung als „große Problemzone“
Das geplante Heizungsgesetz rief deshalb erhebliche Unruhe in Bevölkerung und Wirtschaft hervor. Kretschmann erklärte zudem, die kommunale Wärmeplanung sei eine „große Problemzone“ im Zusammenhang mit dem Heizungsprojekt. Diese müsse damit kompatibel sein.
Der baden-württembergische Ministerpräsident regt an, das geplante Gesetz zu verschieben, bis eine solche Wärmeplanung auf kommunaler Ebene zumindest teilweise stattgefunden habe:
Damit nicht etwas in Gang gesetzt wird, dass [sic] sich später als nicht gut oder schwer praktikabel erweist.“
Jüngst berichtete „Bild“ über einen Vorstoß von Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), Länder und Kommunen mit einer umfassenden Datensammlung zu beauftragen. Diese solle eine „Bestandsanalyse“ ermöglichen, die zur Grundlage späterer „Wärmepläne“ werden soll.
Auf Grundlage des Datenbestandes, der „gebäudescharf“ zu ermitteln sei und auch Auskunftspflichten für Mieter und Eigentümer umfasse, würden die Kommunen „Meilensteine“ definieren.
Wärmeplanung erst nach Inkraftsetzen der GEG-Novelle?
Die Datensammlung soll zur Grundlage des Ausbaus der Fernwärmenetze werden. Mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Heizungsbestandes will man Startgebiete für den groß angelegten Heizungsumbau Deutschlands definieren.
Sollten Kommunen oder Versorger ihrem Auftrag zur Datenerhebung nicht nachkommen, drohen Strafen von bis zu 100.000 Euro. Bereits 2026 sollen Großstädte verpflichtet sein, Wärmepläne der vorgesehenen Art zu erstellen. Zwei Jahre mehr Zeit haben kleinere Städte und Landkreise. Von den Vorgaben ausgenommen sein sollen lediglich Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern.
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Woidke: Heizungsgesetz mit „zu wenig Bezug zur Lebenswirklichkeit“
Auch das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) warnte die Ampel jüngst davor, das Heizungsgesetz mit der Brechstange durchdrücken zu wollen. Der Direktor der Einrichtung, Ottmar Edenhofer, äußerte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die Ampel habe sich „beim Klimaschutz verheddert“. Es sei an der Zeit, „kurz durchzuatmen, einen Schritt zurückzutreten und einen neuen Anlauf für die Heizungswende zu nehmen“.
Wirtschafts- und Energieminister Habeck selbst wirft der FDP „Wortbruch“ vor, weil diese eine Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundestag blockiere. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, attestiert dem Koalitionspartner, die „Handlungsfähigkeit der Regierung“ zu gefährden.
Der Fraktionschef der SPD, Ralf Mützenich, fühlt sich ob der Forderung der FDP nach einer Nachdenkpause beim Heizungsgesetz „genervt“. Demgegenüber befürwortet Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) gar eine Verschiebung um drei Jahre.
Die „Welt“ zitiert ihn mit der Aussage, das geplante Heizungsgesetz sei „ein Entwurf vom grünen Tisch mit zu wenig Bezug zur Lebenswirklichkeit“. Dies gelte insbesondere für den ländlichen Raum Ostdeutschlands. Der 1. Januar 2024 als Datum des Inkrafttretens sei „nicht mehr zu halten“.
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