Stromdrosselung für Wärmepumpen und E-Autos: Entscheidung für Herbst geplant

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller will noch vor der Sommerpause ein Papier vorlegen, das die Stromdrosselung für Wärmepumpen und E-Auto-Ladeboxen ab 2024 konkretisiert. Dazu braucht es dynamische Tarife und „smarte“ Technik. Im Herbst soll alles in trockenen Tüchern sein.
Titelbild
Das Symbolbild zeigt eine Reihe moderner Stromzähler. Schon ab 2024 werden sie in großen Mengen gebraucht – jedenfalls von Besitzern von Elektroautos oder Wärmepumpenheizungen.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Von 18. Mai 2023

Die „Energiewende“ der Bundesregierung wird höchstwahrscheinlich ab dem 1. Januar 2024 zu Stromrationierungen in Privathaushalten führen. So will es die Bundesnetzagentur (BNetzA), so will es das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, in persona: Robert Habeck (Grüne).

Strom soll gedrosselt werden

Bereits im Januar wurde die Idee bekannt. BNetzA-Chef Klaus Müller (ebenfalls Grüne) berichtete damals von einem neuen „Eckpunktepapier“ seiner Behörde. Demnach solle die Netzagentur das Recht bekommen, Stromnetzbetreiber zu zwingen, auch ohne Zustimmung ihrer Kunden die Energiezufuhr zumindest zeitweise „bis zu einer Mindestmenge“ zu drosseln. Darüber hatte unter anderem das Onlineportal „energie-experten.org“ berichtet. Wärmepumpenheizungen und Wallboxen für Elektroautos könnten ihre volle Leistung dann nicht mehr liefern.

Dieses Szenario könne womöglich eintreten, wenn „weiter sehr viele neue Wärmepumpen und Ladestationen installiert werden“, hatte Müller damals in einem Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (Bezahlschranke) bestätigt. Falls nicht entsprechend gehandelt werde, seien „Überlastungsprobleme“ und „lokale Stromausfälle im Verteilnetz zu befürchten“. Eine „Mindestversorgung“ solle aber auf jeden Fall aufrechterhalten werden, versprach Müller: „Es wird definitiv keine Komplettabregelung geben“.

Vorschlagpapier soll vor der Sommerpause vorliegen – Entscheidung im Herbst

In einem aktuellen Gespräch mit dem „manager magazin“ äußerte sich Müller nun erneut zum Stand der Dinge: Noch „vor der Sommerpause“ werde die Bundesnetzagentur „einen ausgearbeiteten Vorschlag veröffentlichen“.

Derzeit sei seine Agentur dabei, Kommentare aller „Marktakteure“ zu den Plänen auszuwerten. Ein neuer Kompromissvorschlag solle dann noch einmal an die Marktakteure gehen. „Und dann werden wir uns im Herbst endgültig entscheiden, damit die Regelung zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt“, bekräftigte Müller.

Dilemma: Höherer Strombedarf durch „Energiewende“

Die Bundesnetzagentur und das Wirtschaftsministerium stecken offensichtlich in einem Dilemma: Um „im Kampf gegen den Klimawandel“ und das CO₂ die Ziele der „Energiewende“ zu schaffen, verlangen sie von den Bürgern, am besten auf Wärmepumpen und Elektroautos umzusteigen.

Falls die Bürger aber wie erhofft in großer Zahl gehorchen, fehlt es offensichtlich an Strom und der nötigen Netzwerkinfrastruktur, auch in den lokalen Niedervolt-Ortsnetzen. Also könnten ausgerechnet eben jene Menschen, die sich – aus Sicht der Regierung – vorbildlich verhalten, ab Januar die Gelackmeierten sein.

Es mangelt an der Infrastruktur

„Wir müssen konzedieren, dass die örtlichen Netze nicht überall so ausgebaut sind, dass sie eine hohe Gleichzeitigkeit der Nutzung ermöglichen“, gab Müller gegenüber dem „manager magazin“ zu. Nach Angaben des „Bayerischen Rundfunks“ fehlen zurzeit „rund 14.000 Kilometer Infrastruktur“, zudem seien die „lokalen Kabel und Trafos“ nach Angaben der BNetzA „nicht immer auf eine solche Belastung ausgelegt“.

Dennoch müssten auf jeden Fall neue Wallboxen für E-Autos und Wärmepumpen angeschlossen werden. „Das darf nicht mit Hinweis auf Netzprobleme verweigert werden“, betonte Müller gegenüber dem „manager magazin“.

Wie stark das alles „in Zukunft zum Problem“ werde, könne aber „heute noch keiner sagen“. Deshalb sei man auf die Idee gekommen, Drosselungen der Stromzufuhr anzuordnen. „Der Netzbetreiber darf das Laden aber nur dimmen, wenn nachweisbar die Stabilität des jeweiligen Netzbereichs in Gefahr ist“, beschwichtigte Müller. „In Ausnahmefällen“ werde der Akku des E-Autos in der Garage eben „etwas langsamer“ geladen: „Für die durchschnittliche Fahrt bis zur Arbeitsstätte wird es reichen“. Und auch „für eine Vielzahl von Wärmepumpen“ soll laut „energie-experten.org“ „ein nahezu störungsfreier Weiterbetrieb“ möglich bleiben.

Dynamische Tarife als Anreiz

Um die Unannehmlichkeiten auszugleichen, sollen „die Stromkunden eine Ermäßigung bei den Netzentgelten“ erhalten, kündigte Müller an. Außerdem werde man die Netzbetreiber anweisen, ihre Netze „unverzüglich“ auszubauen. „Sie sehen, da haben wir einen verbraucherfreundlichen Vorschlag zur Diskussion gestellt“, meinte der Chef der Bundesnetzagentur, die noch immer für die gesicherte und bezahlbare Versorgung der Bürger zuständig ist.

Der Blick auf die Energieversorgung der deutschen Industrie zeige ihm zudem „eine interessante Entwicklung“: Da „nicht alle Betriebe […] einen kontinuierlichen Stromfluss“ bräuchten, sähen manche Unternehmer mittlerweile „sogar zunehmend ein Geschäftsmodell darin […], freiwillig vom Netz zu gehen und sich dies vergüten zu lassen“.

Für all das braucht es allerdings auch die nötige Hardware und dynamische Stromtarife. Solche Tarife für Endverbraucher müssen laut Paragraph 41a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) spätestens ab dem 1. Januar 2025 von allen „Stromlieferanten, die bis zum 31. Dezember eines Jahres mehr als 50.000 Letztverbraucher beliefern“, angeboten werden. Wer über 100.000 solcher Verbraucher beliefert, ist dazu sogar schon seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet. Die Tarife müssen so ausgestaltet sein, dass sie insbesondere je nach Tageszeit und Last „einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs“ bieten.

„Digitalisierung der Energiewende“ via Smart Meter

Damit die Pläne auch technisch umsetzbar sind, bedarf es zudem vernetzter Messgeräte, mit denen eine Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch gewährleistet werden kann – sogenannte „Smart Meter“. Mit ihrer Hilfe können Netzbetreiber den häuslichen Stromkreis per Mobilfunk aus der Ferne beobachten, steuern und stoppen. Auch Hacker-Angriffe auf das Netzwerk sind denkbar, ebenso wie Probleme durch Elektrosmog.

Für die Endkunden soll der große Vorteil darin liegen, dass auch sie ihren Smart Meter via Smartphone-App ansteuern können. Der Verbrauch werde somit transparenter, und Einsparungen über dynamische Stromtarife seien „durch angepasstes Verbrauchsverhalten“ besser möglich, wie es auf einer Regierungswebsite über das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (PDF) heißt. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 12. Mai 2023 zugestimmt.

Die meisten Haushalte, außerdem Unternehmen, Schulen und Schwimmbäder sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung bis 2030 mit Smart Metern ausgestattet sein. Bis 2033 sollen die Zielmarke bei 95 Prozent aller Verbraucher liegen. Um das Tempo der Umstellung zu beschleunigen, sollen die Zertifizierungsverfahren vereinfacht werden. Dazu will die Regierung das „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG) anpassen.



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion