Öl- und Gasheizung: Bei Nicht-Austausch drohen 50.000 Euro Strafe
Ab 2024 will Wirtschaftsminister Habeck in Gebäuden den Einbau von Öl- und Gasheizungen untersagen. Demnach sollen neue Heizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie Wärme „auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien“ erzeugen.
Bestehende Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Wer sich als Hausbesitzer nicht daran hält und seine alte Heizung nicht ersetzt, dem könnte eine Strafe von bis zu 50.000 Euro bevorstehen, wie die „Bild“ berichtete.
Auch wenn bei einer Öl- und Gasheizung ein Defekt auftritt, sodass diese ersetzt werden muss, soll dafür innerhalb von drei Jahren eine klimafreundliche Alternative eingebaut werden – zum Beispiel Wärmepumpen, Brennstoffzellen oder Pelletheizungen.
Schornsteinfeger soll Defekt von Heizungen melden
Wie laut „Bild“ aus dem Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Habeck hervorgeht, müsse der Schornsteinfeger zweimal innerhalb von sieben Jahren bei der sogenannten „Feuerstättenschau“ alle Heiz-Anlagen im Haus kontrollieren. Daraufhin soll offenbar ein Bescheid folgen, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten bis wann erledigt werden müssen.
Wenn dabei festgestellt wird, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, sind die Schornsteinfeger verpflichtet, das der zuständigen Behörde zu melden“,
sagte Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, gegenüber der Zeitung.
Wenn so herauskommen würde, dass sich jemand vor dem Einbau einer klimafreundlichen Alternative drücken wolle, müsse er mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Strafen sollten als Abschreckung dienen und sicherstellen, dass defekte Anlagen tatsächlich gegen klimafreundlichere Optionen ausgetauscht werden.
Allgemeine Härtefallregelung
In jedem Bundesland sind jedoch unterschiedliche Behörden für die Kontrolle zuständig. So sei es auch möglich, dass zunächst erst mal nur eine Verwarnung ausgesprochen werde.
Wie Verbraucherschutz-Experte Patrick Biegon gegenüber der „Bild“ äußerte, bezweifele er allerdings, dass für die kommenden Jahre eine Bußgeld-Flut drohe. Demnach hätten Verbraucher also noch genügend Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten.
Und dann enthält das Gebäudeenergiegesetz noch eine allgemeine Härtefallregelung. So muss die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nicht erfüllt werden, wenn dies für den Gebäudeeigentümer eine besondere Härte darstellt und aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist, die Pflicht im konkreten Fall zu erfüllen. (il)
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