Hygieneregeln im Freizeitsport: Zuschauer unerwünscht

In Anbetracht der zahlreichen "Black Lives Matter" - Demonstrationen im In- und Ausland, bei denen sich die Kritik häuft, dass Covid-19-Hygieneregeln nicht eingehalten wurden, finden viele Eltern die Regeln, die man den Kindern beispielsweise im Freizeit-Sportbereich auferlegt, einfach nur absurd.
Titelbild
Ein junger Tennisspieler mit Gesichtsmaske.Foto: iStock
Epoch Times12. Juni 2020

Massenveranstaltungen mit tausenden von Teilnehmern, wie die Demonstrationen am vergangenen Wochenende könnten sich schon bald als Super-Spreader-Ereignisse entpuppen oder Anzeichen dafür liefern, dass die Verbreitung von SARS-CoV-2 eingedämmt ist. Eine Kontrolle über das Einhalten von Mindestabständen und das Tragen von Mundschutz fand auf den Demos nicht statt. Schaut man sich im Gegenzug die Hygiene-Regeln im Freizeit-Sportbereich an, da fallen diese doch um einiges strenger aus. Beispielweise wird bei den Vereinsspielen der Kinder und Jugendlichen im Tennis sogar den Eltern das Zuschauen verboten. Da gibt man gar nicht erst Abstandsregeln für Zuschauer vor, sondern verbietet sie gleich komplett.

Als der Redaktion vorliegendes Beispiel werden hier die zu beachtenden Hygiene-Regeln für Punktspiele der Kinder und Jugendlichen im Tennis im Bundesland Sachsen aufgeführt:

  • Es sind keine Zuschauer zugelassen, außer die Mitspieler unter Berücksichtigung der Abstandsregel und jeweils ein Betreuer pro Mannschaft.
  • Es gibt keine durch den Verein bzw. die Eltern organisierte Bewirtung. Jeder Mitspieler hat aber die Möglichkeit sein eigenes Essen und Trinken zum Punktspiel mitzubringen.
  • Es gibt kein Shake-Hands als Begrüßung und zum Abschluss des Matches.
  • Bei den Auswärtsspielen wird empfohlen maximal 2 Personen + Fahrer pro Fahrzeug zu besetzen. In der Regel handelt es sich bei dem Beifahrer und dem Fahrer um einen Familienstand… Daher ist der Transport einer weiteren Person möglich. D.h. im Umkehrschluss das in der Regel zwei Fahrzeuge für die An- und Rückfahrt zu den Auswärtsspielen benötigt werden.
  • Die Duschen und Umkleidekabinen können aber müssen nicht durch Euch genutzt werden.
  • Vom Zeitpunkt des Beginns bis zum Ende des Punktspiels wird daran appelliert die Abstandsregeln, die Händehygiene und die Nutzung der Desinfektionsmittel nach Vorgabe einzuhalten.
  • Beim Doppel ist der jeweilige eigene Doppelpartner von der Abstandsregel befreit.
  • Beim Seitenwechsel ist durch die Ergänzung von jeweils einem Stuhl bei den Doppeln die Abstandsregel sichergestellt.

Unterschiedliche Handhabung in Bundesländern

Der „Deutsche Tennis Bund“ antwortet dazu auf eine Anfrage der Epoch Times, dass die Regeln von Bundesland zu Bundesland variieren. In manchen Bundesländern, wie Hamburg zum Beispiel, dürften noch bis Ende Juni überhaupt keine Punktspiele ausgetragen werden. Somit könne man sich glücklich schätzen, wenn überhaupt gespielt werden dürfte. Allerdings bedeute „keine Zuschauer vor Ort“ tatsächlich, dass auch die Eltern der Kinder oder jugendlichen Spieler nicht als Zuschauer zugelassen sind. Es seien bereits Vereine wieder geschlossen wurden, weil sich einzelne Personen nicht an die Corona-Regeln gehalten hätten.

Im Hygienekonzept der Sächsischen Landeshauptstadt Dresden vom 6. Juni heißt es unter anderem: „Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte zu verzichten.“ So wird beispielhaft das gemeinsame Bejubeln eines Tores angeführt, bei dem es häufig zu Umarmungen kommt. In Zeiten von Corona: verboten.

Gesichtsmasken in Sport und Schule

Während beim Einkaufen die Gesichtsmasken getragen werden müssen, besteht in den Sportstätten und Einrichtungen keine Maskenpflicht. Stattdessen heißt es im vorgenannten Hygiene- und Verhaltenskonzept zur Umsetzung der Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Sportstätten mit Sportanlagen im Außen- und Innenbe­reich: „Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.“

Ganz anders hingegen ist der Ablauf beispielsweise während des Schulunterrichts. Während die Gesichtsmasken im Schulbus getragen werden müssen, lassen so manche Schüler sie während des weiteren Fußweges zur Schule in der Jackentasche verschwinden. Wer das Schulgelände betritt, holt sie wieder heraus, setzt sie auf, um sie wenige Minuten später im Klassenraum erneut abzunehmen. Denn auf dem Sitzplatz braucht man keinen Mund-Nasen-Schutz, erklärte die Mutter einer sächsischen Schülerin gegenüber Epoch Times. Sofern ihr Kind jedoch den Platz verlasse, beispielsweise um zur Toilette zu gehen, „muss sie sich das ‚Ding‘ wieder aufsetzen“.

Maskenpflicht am Spielfeldrand gekippt

In einem 51-seitigen Konzept wurden die Hygieneregeln der Deutschen Fußball Liga (DFL) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) festgelegt. Darin hieß es bisher: „Alle Personengruppen, außer den aktiven Spielern und Schiedsrichtern auf dem Spielfeld, sind dazu verpflichtet im Stadion Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Keinen Mund-Nasen-Schutz müssen ab dem kommenden Spieltag Schiedsrichter am Spielfeldrand, Trainer und Fußballspieler mehr tragen, zumindest „sobald sie ihren Sitzplatz im Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person eingenommen haben“. Das teilten DFL und DFB mit. Die Anpassung des medizinisch-organisatorischen Konzepts gilt für die Bundesliga, die 2. Bundesliga, die 3. Liga, die Frauen-Bundesliga und die Pokal-Endspiele bei Frauen und Männern.

Die Befreiung von der Maskenpflicht während des Spiels gilt für „das Club-Personal in der technischen Zone (Spieler, Trainer, Betreuerstab) sowie die Delegationsteilnehmer der Clubs auf der Tribüne“ und den 4. Offiziellen im Schiedsrichterteam, „der sich zwischen den ‚Trainerbänken‘ bewegt und genauso wie Spieler, Trainer und Betreuerstab regelmäßig auf Covid-19 getestet wird“. (nmc/dpa/sua)



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